Rechnungswesen nach wie vor mit Mängeln
Damit die Jahresabschlüsse ihre Informations- und Steuerungsfunktion erfüllen können, müssen sie ordnungsmäßig aufgestellt werden. Mit falschen Zahlen lässt sich nicht richtig steuern. Dem hieraus erwachsenden Anspruch an die Ordnungsmäßigkeit werden die Buchführung und die Bilanzierung der Freien und Hansestadt Hamburg noch nicht durchgehend gerecht. Mängel in der Umsetzung einschlägiger Regelwerke sowie organisatorische Probleme führen zu einer in Teilbereichen fehlerhaften Darstellung von Sachverhalten in den Jahresabschlüssen. Zum Beispiel
- werden bereits genutzte neuerrichtete Gebäude oder Anlagen über Jahre in der Buchhaltung als unfertig geführt und dadurch Abschreibungen zu spät berücksichtigt. So wurde zum Beispiel die Baumaßnahme Spielbudenplatz im Jahr 2006 fertiggestellt, aber erst im Jahr 2013 aktiviert;
- steht in der Bilanz auch im siebten Jahresabschluss in Folge für Kunstgegenstände ein Wert von 3,2 Mrd. Euro, der nicht willkürfrei, insbesondere ohne zuverlässige Bestandsverzeichnisse zustande gekommen ist;
- bleibt aufgrund einer über Jahre gewachsenen Unordnung hinsichtlich des Nachweises der Kassen- und Bankbestände deren Bilanzierung in Teilbereichen nach wie vor unsicher;
- entsprechen die Abstimmung und Dokumentation der Datenflüsse der eingesetzten IT-Systeme in der Justizkasse trotz der inzwischen eingeleiteten Verbesserungsmaßnahmen weiterhin nicht im gebotenen Umfang den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.
Der Präsident des Rechnungshofs, Dr. Stefan Schulz: „Der Rechnungshof fordert den Senat erneut auf, seine Anstrengungen zur Verbesserung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung deutlich zu verstärken.“
Auf ordnungsmäßige Bilanzierung achten
Neben vielen Vorteilen des doppischen Systems gibt es auch Gefahren, da die doppische Bilanzierung Bewertungsvorgänge erfordert. Die Abschlüsse 2012 sind in zwei Fällen unter Überschreitung der Grenzen zulässiger Bilanzpolitik falsch dargestellt. In beiden Fällen handelt es sich um Tochterorganisationen der Stadt.
- Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg hat sich künstlich arm gerechnet. Sie erwirtschaftet gegenwärtig Jahresüberschüsse und hat rund 50 Mio. Euro an liquiden Mitteln „auf der hohen Kante“. Die HAW hat in unzulässiger Weise Belastungen im Umfang von 6,6 Mio. Euro als Rückstellung gebucht. Sie will damit in Zukunft Ansprüche von Professorinnen und Professoren erfüllen, die mehr Stunden gelehrt haben, als ihr sogenanntes Deputat vorsah. Der Rechnungshof hat jedoch festgestellt, dass eine Verpflichtung, derartige „Überstunden“ tatsächlich zu bezahlen oder durch Freizeit auszugleichen, rechtlich nicht besteht. Die Rückstellung durfte daher nicht gebildet werden. Ohne diese wären die Jahresüberschüsse der Hochschule 2011 und 2012 noch einmal um insgesamt 6,6 Mio. Euro positiver ausgefallen.
- In die Bewertung der Beteiligung an der Hamburger Friedhöfe AöR wurden unzutreffender Weise stille Reserven der Grundstücke der Anstalt einbezogen. Im Ergebnis stellt der Jahresabschluss 2012 die wirtschaftliche Lage der Freien und Hansestadt Hamburg im Umfang von 113 Mio. Euro positiver dar, als dies bei der gebotenen Berücksichtigung des bilanziellen Eigenkapitals der Fall wäre. Der Senat hatte den Fehler zwar im Konzernabschluss korrigiert, aber die stillen Reserven im Einzelabschluss der Stadt dargestellt.
Dr. Schulz: „Gerade in der Phase des Übergangs in das neue doppische System werden wir ein wachsames Auge auf die Disziplin des Senats bei der Rechnungslegung haben. Für die Bürgerschaft und die Öffentlichkeit ist eine zutreffende und transparente Darstellung der finanziellen Lage von großer Bedeutung.“
Doppik deckt Probleme auf
Das doppische Haushaltswesen führt zu mehr Transparenz. Vielfach werden dabei Schwachstellen der kameralen Darstellung aufgedeckt. Dies zeigt sich zum Beispiel bei der Bilanzierung von Sondervermögen für Versorgungslasten:
- Als Vorsorge für die künftig weiter steigenden Pensionszahlungen will die Stadt durch Ansparen von zweckgebundenen Mitteln in Sondervermögen die Spitzenbelastung in den nächsten Jahren abmildern. Die Doppik zeigt nun auf, dass dieses Ziel insoweit nicht erreicht werden kann, als die Stadt das Geld zulässigerweise in eigenen Anleihen anlegt. Die in den Sondervermögen angesparten Beträge werden in der Bilanz gewissermaßen „weggekürzt“ und folgerichtig nicht als Vermögen ausgewiesen, soweit sie in eigenen Anleihen angelegt sind. Dies ist im Umfang von 65 Mio. Euro der Fall.
Dr. Schulz hierzu: „Wer an sich selbst Geld verleiht, das dann im laufenden Jahr verbraucht wird, kann damit keinen Spartopf füllen.“