1. Was sind vermögenswirksame Leistungen (VL)?
Vermögenswerte Leistungen sind Kernstück eines staatlich geförderten Programms nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (§25) zum Zweck der Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand. VL bestehen aus einer tarifvertraglichen, per Arbeitsvertrag vereinbarten oder freiwilligen Geldleistung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer zusätzlich zu Lohn oder Gehalt monatlich auf ein für diesen Zweck eingerichtetes Anlagenkonto einzahlt.
Je nach Einkommenshöhe und Anlageform kann der Arbeitnehmer zusätzlich zur Geldleistung des Arbeitgebers staatliche Förderung in Form einer Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen.
2. Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?
Arbeitnehmer, Azubis, Beamte, Richter und Soldaten auf Zeit haben Anspruch auf VL. Sollte in Ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag ein entsprechender Passus fehlen, fragen Sie bei der Personalabteilung oder Ihrem Chef nach. Einen rechtlichen Anspruch auf VL hat der Arbeitnehmer nicht.
Sollte der Arbeitgeber keine VL bezahlen, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bitten, einen Teil des Lohns einzubehalten und auf ein für diesen Zweck eingerichtetes Anlagenkonto einzuzahlen, um die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch zu nehmen.
3. Wodurch bestimmt sich die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen?
Die genaue Höhe der VL wird im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart und kann von Branche zu Branche stark variieren. Der Höchstbetrag, den Ihr Arbeitgeber für Sie monatlich einzahlt, liegt bei rund 40 Euro. Dieser Betrag entspricht der maximal vom Staat geförderten monatlichen Spareinlage. VL in dieser Höhe werden allerdings nur in wenigen Branchen gezahlt.
Bei einem Teilzeitvertrag bestimmen sich die VL anteilig.
Um die volle Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, empfiehlt es sich, die Arbeitgeberleistung mit einer eigenen monatlichen Spareinlage zu ergänzen. In diesem Fall behält der Arbeitgeber die Eigenbeteiligung vom Arbeitsentgelt und überweist sie auf das Anlagenkonto.
4. Wie beantrage ich vermögenswirksame Leistungen?
Besprechen Sie als erstes mit Ihrem Arbeitgeber, in welcher Höhe er für Sie VL bezahlt. Wenn Sie in einem nächsten Schritt einen für Ihre Sparziele geeigneten Sparvertrag abgeschlossen haben, informiert die Bank oder das Institut den Arbeitgeber über den Vertragsabschluss und die Kontodetails. Natürlich können Sie Ihrem Arbeitgeber auch persönlich bei Vertragsabschluss Bescheid geben.
5. Welche Sparformen kommen für vermögenswirksame Leistungen in Frage?
Bei der Anlage der VL haben Sie die Wahl zwischen Sparformen, die eine Immobilie finanzieren – Bausparvertrag oder Tilgung eines Baudarlehen – und Sparformen, mit denen Sie Geld anlegen können: Beteiligung an einem Aktienfonds oder Banksparplan.
Nicht alle Sparformen werden mit einer Arbeitnehmerzulage staatlich gefördert.
Arbeitnehmer der Metall- und Elektrobranche sind dazu verpflichtet, die VL in die betriebliche Altersvorsorge oder in einen Riester-Vertrag zu investieren.
6. Welche Sparformen werden mit einer Arbeitnehmersparzulage staatlich gefördert?
Der Staat fördert den Abschluss eines Bausparvertrags oder die Tilgung eines Baudarlehens und die Beteiligung an einem Aktienfonds mit der Gewährung einer Arbeitnehmersparzulage in Höhe von jeweils 9 Prozent bzw. 20 Prozent. Bei einer maximal geförderten jährlichen Spareinlage von 470 Euro bei Bausparvertrag und Aufwendungen zum Wohnungsbau und 400 Euro bei Vermögensbeteiligungen beträgt die maximale Arbeitnehmersparzulage 42,30 Euro bzw. 80 Euro.
Sollten Sie bei entsprechenden Spareinlagen einen Bausparvertrag und Vermögensbeteiligungen abschließen, erhalten Sie die zweifache Prämie in Höhe von 122,30 Euro.
Sparraten, die über die geförderte maximale Spareinlage von 470 Euro hinausgehen, sind möglich. Für diese Beiträge können Sie die Wohnungsbauprämie erhalten.
7. Wie hoch sind die mit der Arbeitnehmersparzulage geförderten Einkommensobergrenzen?
Voraussetzung für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage ist die Einhaltung bestimmter Einkommensobergrenzen. Für die staatliche Förderung eines Bauvertrags oder der Tilgung eines Baudarlehens dürfen Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 17.900 Euro für Alleinverdiener und 35.800 Euro für Verheiratete oder in Lebenspartnerschaften lebende Personen nicht übersteigen. Bei Vermögensbeteiligungen liegt die Einkommensobergrenze bei 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro.
Sollte die Arbeitnehmersparzulage für Sie nicht in Frage kommen, überprüfen Sie die Möglichkeit der staatlichen Förderung Ihrer Bemühungen zur Vermögensbildung durch die Wohnungsbauprämie.
Auch ohne Gewährung der Arbeitnehmersparzulage – oder Wohnungsbauprämie – lohnt sich die Anlage von VL in z. B. einem Banksparplan. So bekommen Sie zumindest die monatlichen Geldleistungen des Arbeitgebers!
8. Wie wird die Arbeitnehmersparzulage beantragt?
Für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage reichen Sie jedes Jahr die VL-Bescheinigung zusammen mit Ihrer Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt ein. Die Arbeitnehmersparzulage selbst ist steuerfrei.
Die Arbeitnehmersparzulage wird während der Vertragslaufzeit von Ihrem Finanzamt auf einem dafür eingerichteten Konto verwaltet und nach Ablauf der Frist über Ihre Bank ausgezahlt.
9. Wie lang sind die Laufzeiten für vermögenswirksame Leistungen?
VL haben eine feste Laufzeit von sieben Jahren. Davon werden sechs Jahre Beiträge eingezahlt. Im siebten Jahr ruht der Vertrag ein Jahr. Danach wird der Gesamtbetrag an Sie ausgezahlt.
10. Was passiert bei einer vorzeitigen Kündigung des VL-Sparvertrags?
Bei einer vorzeitigen Kündigung des VL-Sparvertrags verlieren Sie die Arbeitnehmersparzulage. Zudem können Kosten bei der Kündigung des Vertrages anfallen. In diesem Fall ist es besser, den Sparvertrag bis Ende der Laufzeit ruhen zu lassen.
11. Was passiert mit den vermögenswirksamen Leistungen bei einem Arbeitsplatzwechsel?
Bei einem Arbeitsplatzwechsel können Sie nicht erwarten, dass der neue Arbeitgeber die VL in derselben Höhe wie Ihr alter Arbeitgeber fortsetzt. Eventuell müssen Sie den eigenen Sparbeitrag erhöhen oder die Spareinlage zur Gänze ohne Arbeitgeberanteil leisten.
12. Was passiert mit den vermögenswirksamen Leistungen bei Arbeitslosigkeit?
Fehlende Sparbeiträge können Sie für das aktuelle Jahr nachzahlen.
13. Was spricht gegen die Inanspruchnahme von vermögenswirksamen Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind bares Geld. Nutzen Sie dieses Geschenk Ihres Arbeitgebers.