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Arbeitslosengeld Mit staatlicher Stütze ins Ausland

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Wer nach einer Stelle in der EU Ausschau hält, kann drei Monate Leistungen der Agentur für Arbeit beziehen. Allerdings ist einiges zu beachten, um das Geld zu erhalten.

EU-Flagge (blau mit gelben Sternen) wehend Arbeitslosengeld kassieren, während man im EU-Ausland auf Jobsuche ist: Das geht unter bestimmten Bedingungen.

Arbeitslosengeld im EU-Ausland

Ausweg Ausland? Jährlich wandern mehr als 100.000 deutsche Staatsbürger aus. Nicht immer wartet dort gleich eine Arbeitsstelle. Aber es gibt unter Umständen eine finanzielle Polsterung für eine gewisse Zeit: Wer arbeitslos ist und in der EU einen Job sucht, kann dort mindestens drei Monate lang Arbeitslosengeld beziehen – und zwar von dem EU-Land, in man zuletzt tätig war. Dies gilt jedoch nur, wenn man

  • arbeitslos ist;
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

Vor der Abreise müssen Sie

  • sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet haben;
  • der Agentur mindestens vier Wochen zur Verfügung gestanden haben. 
    Auf diese Frist verzichtet die Arbeitsagentur nur, wenn die Aussichten auf einen Job in Deutschland  relativ gering sind oder eine Inlandsbeschäftigung nicht zumutbar ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Arbeitsloser mit seinem Ehepartner ins Ausland möchte, weil dieser dort bereits einen Job hat.   
  • das Formular DP – dies steht für Portable Document –  U2 beantragt und erhalten haben. Falls das Schreiben vor der Ausreise nicht ausgehändigt werden kann, wird es an Ihre ausländische Anschrift gesandt oder an das ausländische Arbeitsamt.   

Damit Sie das Geld überwiesen bekommen, müssen Sie sich nach der Ankunft in Ihrem neuen EU-Land bei der zuständigen Stelle

  • melden, und zwar spätestens am sechsten Tag. Wer dies danach macht, verliert automatisch einen Teil seines Leistungsanspruchs. Denn der Mitnahmezeitraum ist exakt festgelegt ist und verlängert oder verschiebt sich nicht bei späterer Meldung.
  • das Formular einreichen;
  • bei der Stellenvermittlung mitwirken;
  • Melde- oder Kontrolltermine wahrnehmen.

Wer also ein Arbeitsangebot des ausländischen Arbeitsamtes ablehnt oder einen Beratungstermin versäumt, muss mit einer Sperrzeit nach deutschem Recht rechnen. Ob das Arbeitslosengeld gekürzt wird, entscheidet die Arbeitsagentur in Deutschland.

Falls die Bestimmungen eingehalten werden, kann die Fortzahlung des Arbeitslosengeldes eventuell auf maximal ein halbes Jahr verlängert werden.

Wenn Sie länger als drei Monate im Ausland leben wollen, müssen Sie

  • sich ans deutsche Arbeitsamt wenden;
  • bei der dortigen Stelle eine Verlängerung – und zwar bevor das Vierteljahr um ist – beantragen. 

Achtung: Nicht alle Länder verlängern die Zahlung. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrem Arbeitsamt in Deutschland, was aktuell gilt.

Nach europäischem Recht ist die dreimonatige Jobsuche im Ausland in einer Phase der Arbeitslosigkeit nur einmal möglich. Falls die Suche zum Beispiel in Spanien erfolglos war, kann man also nicht in Frankreich weitersuchen. Man muss zuvor in Deutschland erneut sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben.


Stand: September 2017

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