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Werkstudentenjobs in Hamburg Alle Regelungen im Überblick

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Studieren in Hamburg ist teuer. Vom Semesterbeitrag bis hin zu Lernmaterial oder eine neue Patrone für den Drucker – allein die direkten Kosten während des Studiums sind immens. Hinzu kommen hohe Mieten und Lebensunterhaltungskosten. Ein Werkstudentenjob kann dabei helfen das Studium zu finanzieren und Dich gleichzeitig beruflich weiterbringen. 

Junger Man an Fotowand

Stellen als Werksstudent in Hamburg




Ein Werkstudentenjob ist eine gute Möglichkeit um etwas Geld in die leere Studenten-Kasse zu bekommen. Was dabei beachtet werden muss und welche rechtlichen Rahmenbedingungen es gibt, haben wir hier aufgelistet. 

Die wichtigsten Fakten und Infos zur Anstellung

Eine Grundvoraussetzung ist die Immatrikulation an einer Hochschule oder in einer fachlichen Ausbildung. Auch hier gibt es allerdings Ausnahmen. Nach dem 25. Fachsemester, sowie während eines Urlaubssemesters ist eine Anstellung als Werkstudent nicht möglich.

Die Arbeitszeit darf nicht mehr als 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit betragen. In den Semesterferien sowie bei Nacht- und Wochenendarbeit darf diese 20-Stunden-Grenze nach Absprache jedoch überschritten werden.

Während ihres Studiums sind Werkstudenten in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei mitversichert. Man muss lediglich in die Rentenversicherung einzahlen.

Als Werkstudent zählt man arbeitsrechtlich zu den Teilzeitbeschäftigten, hierfür wird mit dem jeweiligen Unternehmen ein Arbeitsvertrag geschlossen. Man sollte allerdings darauf achten, dass ein Werkvertrag kein Werkstudenten-Job ist. Beim Werkvertrag ist man nämlich selbstständig tätig und muss sämtliche Sozialversicherungen selber tragen.

Urlaubsregelungen beim Werkvertrag

Werkstudenten haben wie alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub, wenn das Arbeitsverhältnis bereits 6 Monate andauert. Der Urlaubsanspruch ist dabei abhängig vom Bundesurlaubsgesetz oder vom Arbeits- / Tarifvertrag des Unternehmens. Nach dem Bundesurlaubsgesetz richtet sich die Anzahl der Urlaubstage bei einer 20-Stunden-Woche danach, an wie vielen Tagen in der Woche gearbeitet wird. Die Lohnfortzahlung ist dabei abhängig vom Stundenlohn. Wenn man zum Beispiel 5 Tage die Woche je 4 Stunden arbeitet, bekommt man auch den vollen Urlaubsanspruch von 20 Tagen im Jahr, allerdings werden während des Urlaubs auch nur 4 Stunden pro Tag bezahlt.

Gehalt und Steuern als Werkstudent

Ein Werkstudent fällt unter die Mindestlohnregelung (8,84 Euro brutto, pro Stunde). In vielen Firmen ist der Stundenlohn allerdings deutlich höher angesetzt und liegt bei 10 bis 15 Euro brutto. Der Steuerfreibetrag liegt im Jahr 2018 bei 9000 Euro. Allerdings sollte man dabei wissen, dass man vom Finanzamt auch mit einem Werkstudentenjob in eine Steuerklasse eingestuft wird und es deshalb zu Lohnsteuerabzügen kommen kann. Hier lohnt sich oftmals eine Lohnsteuererklärung, um etwaige Steuern vom Finanzamt zurückerstattet zu bekommen. 

Kindergeld, Bafög und Co.

Studenten, die zusätzlich zu ihrem Job Bafög beziehen dürfen pro Jahr nicht mehr als 4800 Euro brutto im Jahr verdienen. Bei  Überschreiten dieser Grenze werden die Bafög-Leistungen gekürzt.

Kindergeld (184 Euro pro Monat) bekommen alle, die unter 25 Jahre alt sind und sich in der ersten Ausbildung befinden. Das Kindergeld bekommt man unabhängig davon, wie viel man als Werkstudent verdient. Wichtig ist nur, dass man weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitet und an einer Uni immatrikuliert ist. Die Ausübung eines Werkstudentenjobs hat seit 2015 keinen Einfluss auf den Anspruch auf die Waisenrente.

Wenn Du auf unseren Seiten keine passenden Studentenjobs in Hamburg gefunden hast, schau' doch einfach mal auf www.stellenwerk-hamburg.de vorbei. Hier findest Du weitere Inserate für Studentenjobs, aufbereitet von der Universität Hamburg Marketing GmbH.

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