Die Kinderrechtskonvention
Anders als der Name vermuten lässt, gilt die UN-Kinderrechtskonvention für alle jungen Menschen unter 18 Jahren.
Die Konvention enthält viele Rechte, insbesondere das Recht auf Leben und Gesundheit, das Recht auf Bildung und Entwicklung, das Verbot der Benachteiligung sowie das Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung.
Bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, muss das Wohl der Kinder vorrangig berücksichtigt werden.
Um an diese Rechte zu erinnern, wird in Hamburg jedes Jahr im September das Weltkinderfest gefeiert.
Beratung und Unterstützung
Kinder und Jugendliche, die Unterstützung benötigen, um ihre Rechte kennenzulernen und durchzusetzen, können sich an Beratungsstellen wenden.
Brauchen sie die Hilfe von Juristinnen oder Juristen können sie die Öffentliche Rechtsberatung (ÖRA) aufsuchen.
Neue Fördermöglichkeit
Seit Juni 2018 kooperiert die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Deutschen Kinderhilfswerk. Gemeinsam ist der Länderfonds „Rechte und Beteiligung von Hamburger Kindern und Jugendlichen“ eingerichtet worden.
Der Länderfonds unterstützt Maßnahmen, bei denen junge Menschen einerseits ihre Rechte gemäß der UN-Kinderrechtskonvention kennenlernen und andererseits aktiv an Entscheidungen beteiligt werden.
Im Länderfonds stehen jährlich 40.000 Euro zur Verfügung, die je zur Hälfte von der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Deutschen Kinderhilfswerk bereitgestellt werden.
Insbesondere Träger der freien Jugendhilfe, Jugendverbände und Initiativen junger Menschen können im Zuge des Länderfonds Projektanträge einreichen und eine Förderung erhalten. Die Förderung umfasst bis zu 5.000 Euro, im besonders begründeten Einzelfall bis zu 10.000 Euro.
Mit den geförderten Projekten soll erreicht werden, dass junge Menschen Freude an gesellschaftlicher Einmischung sowie Anerkennung erleben und im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe lernen, ihre Chancen aktiv zu nutzen.
Darüber hinaus sollen sich Kinder und Jugendliche ihrer Rechte bewusst werden und sich gemeinsam mit ihren Rechten zum Beispiel auf gewaltfreie Erziehung, Gleichbehandlung und Mitbestimmung auseinandersetzen.
Detaillierte Informationen zur Antragstellung sind auf den Internetseiten des Deutschen Kinderhilfswerks zu finden.