
Bild: © Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie, UKE
In einem Ersuchen der Hamburgischen Bürgerschaft vom Juni 2005, das zum Ziel hatte, ein Modell zum Umgang mit minderjährigen Sexualstraftätern zu schaffen, wurden Schwachstellen in der Kooperation zwischen Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Justiz und Ermittlungsbehörden im Hinblick auf ein Case-Management benannt.
Es habe ein Mangel an ambulanten und stationären Betreuungsmöglichkeiten für eine ausreichende Versorgung bestanden. Polizeiliche Meldungen von sexuellen Übergriffen durch Kinder und Jugendliche seien nicht zentral erfasst worden, was eine genaue Beschreibung und Analyse der Delikte erschwert habe.
Darüber hinaus sei nur in seltenen Fällen eine adäquate Diagnostik zur Einordnung des Behandlungsbedarfes und der Deliktschwere sowie eine standardisierte prognostische Einschätzung durchgeführt worden.