Die Juleica dient auch als Nachweis, um Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, wie zum Beispiel die Gewährung von Sonderurlaub, die Erstattung von Verdienstausfall und das Entleihen von Medien und Geräten.
Wer kann die Juleica beantragen?
Die Juleica ist in erster Linie für kontinuierlich tätige ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit bestimmt.
Sie kann für neben- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgestellt werden, wenn diese wie Jugendleiterinnen bzw. Jugendleiter tätig werden.
Alle Einzelheiten rund um die Antragstellung gibt es hier:
- Kurzübersicht Juleica (PDF, 22 KB)
- Mindeststandards für die Inhalte der Ausbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern (PDF, 15 KB)
- Merkblatt für die Beantragung und Ausstellung einer Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica) (PDF, 95 KB)
- Schritt für Schritt zur neuen Juleica - Eine Handreichung für Hamburg (PDF, 1,5 MB)
- Richtlinie für die Ausstellung amtlicher Cards für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica) (PDF, 18 KB)
Vergünstigungen
Zur Unterstützung der Jugendarbeit und in Anerkennung ihres freiwilligen Engagements erhalten Inhaberinnen und Inhaber der Juleica eine Reihe von Vergünstigungen:
Sonderurlaub
Für die Tätigkeit als Leiter/in oder Helfer/in bei Freizeit-, Erholungs- und Schulungsveranstaltungen können bis zu zwölf Arbeitstage im Jahr Sonderurlaub beantragt werden. Die zuständige Behörde nimmt Stellung zum Antrag.
- Gesetz über Sonderurlaub für Jugendgruppenleiter vom 28.06.1955 (PDF, 10 KB; Online-Version)
- Richtlinien über die Bewilligung von Sonderurlaub für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter (HmbSUrlR) vom 10. November 1998 (PDF, 18 KB)
- Stellungnahme zum Sonderurlaub für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Word-Datei, 38 KB)
Verdienstausfallentschädigung
Juleicainhaber/innen können für die Zeit ihres Sonderurlaubs Verdienstausfallentschädigung beantragen.
- Auszug aus dem Landesförderplan „Familie und Jugend“ der Freien und Hansestadt Hamburg (PDF, 85 KB)
- Merkblatt Verdienstausfallentschädigung (PDF, 75 KB)
- Antrag auf Bewilligung einer Verdienstausfallentschädigung (Word-Datei, 30 KB)
Weitere Vergünstigungen
Zur Unterstützung ihrer Tätigkeit erhalten Inhaberinnen und Inhaber der Juleica bei zahlreichen Institutionen Vergünstigungen:
- Bücherhallen Hamburg: Mit der Juleica Bücher und Medien kostenfrei ausleihen (PDF, 150 KB)
- HVV – Vergünstigungen „F-Fahrscheine“ (PDF, 235 KB)
- Kulturring der Jugend / Jugendinformationszentrum (PDF, 185 KB)
- Deutsches Jugendherbergswerk (PDF, 155 KB)
- Kostenfreies Ausleihen von Medien und Geräten beim Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (PDF, 250 KB)
- Landeszentrale für politische Bildung Hamburg (PDF, 200 KB)