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Ausbildung beendet Justizvollzug freut sich auf neue Vollzugsbeamte

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21 Anwärterinnen und Anwärter des zweiten Lehrgangs 2015 haben ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen

Gruppenfoto mit jungen Frauen und Männern in Uniform, in ihrer Mitte steht der Senator Justizvollzugsbedienstete des Lehrgangs 02/15 mit Justizsenator Dr. Till Steffen

Justizvollzug freut sich auf neue Vollzugsbeamte

Justizsenator Dr. Till Steffen hebt bei der Urkundenübergabe hervor: „Als Teil des  Allgemeinen Vollzugsdiensts sind Sie eine tragende Säule des Justizvollzuges. Dabei sind Sie nicht nur Personen, die Aufsicht führen, sondern Teil eines komplexen Behandlungsvollzuges, an dem die unterschiedlichsten Berufsgruppen mitwirken. Behandlung von Gefangenen heißt nicht „aufpassen“, sondern bedeutet, aktiv auf die Gefangenen einzuwirken und sie zu einer anderen Lebensführung zu bewegen. Ich habe großen Respekt davor, dass Sie sich diese Aufgabe zum Beruf gemacht haben. Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Ausbildung.“

Fünf AVD-Kolleginnen und 16 AVD-Kollegen haben heute ihre Urkunde zur Beamtin beziehungsweise zum Beamten auf Probe erhalten. Sie werden ab Mai als volle Kräfte im Allgemeinen Vollzugsdienst in den Hamburger Justizvollzugsanstalten eingesetzt. Alle Kolleginnen und Kollegen bringen vorherige berufliche Erfahrungen mit. Sie waren als Zeitsoldaten, im kaufmännischen Bereich, dem Handwerk und im Gesundheitswesen tätig. Fünf der neuen Kräfte haben einen Migrationshintergrund. Die jüngste Kollegin ist 25 Jahre, der älteste Kollege 36 Jahre alt.

2015 begann die Ausbildungsoffensive für den Hamburger Justizvollzugsdienst mit drei Lehrgängen. Der letzte 2015er wird im Dezember 2017 enden. In 2018 werden vier Lehrgänge ihre Ausbildung abschließen. Auch für 2019 strebt die Justizbehörde eine hohe Zahl an ausgebildeten AVD-Kolleginnen und Kollegen an.

Hintergrund

Bewerbungsvoraussetzung sind ein Mindestalter von 23 Jahren und ein allgemeinbildender Schulabschluss (früher: Hauptschulabschluss) sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Realschul- oder höherer Schulabschluss sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens vierjährige berufliche Tätigkeit. Die theoretischen Grundlagen werden in der Justizvollzugsschule der Justizbehörde vermittelt. Auf dem Stundenplan stehen unter anderem Vollzugsrecht, Psychologie, Kriminal- und Vollzugspädagogik, Waffen- und Schießlehre, die Wirkungsweise von Drogen, Auffinden und Erkennen von Rauschgiften, Kriminal- und Vollzugspsychologie, Kommunikation, Sport und Selbstverteidigung.

Praktisch werden die Anwärterinnen und Anwärter in den sechs Hamburger Justizvollzugsanstalten ausgebildet. Dort sorgen sie für Sicherheit und Ordnung und kümmern sich um die Unterbringung, Beaufsichtigung, Betreuung und Versorgung der Gefangenen. Ihre Arbeit zielt immer auch darauf, die Verurteilten zu befähigen, künftig ein Leben ohne neue Straftaten zu führen. Hierfür sind insbesondere ein wertschätzender Umgang und ein gutes Konfliktverhalten nötig. Die Ausbildung zur Justizvollzugsbeamtin und zum Justizvollzugsbeamten dauert zwei Jahre. Interessierte können sich das ganze Jahr über für eine Laufbahn im Justizvollzugsdienst bewerben. Nähere Informationen dazu stehen auf der Seite Justizvollzugsbeamte.

Kontakt

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Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
Drehbahn 36
20354 Hamburg
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