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Hamburger Initiative erfolgreich Staatsanwaltschaft erfasst Hasskriminalität

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Staatsanwaltschaft erfasst Hasskriminalität

Politisch motivierte Kriminalität wurde in der Vergangenheit nur unzureichend erfasst. Eine Hamburger Initiative hat 2016 auf der Justizministerkonferenz den Stein ins Rollen gebracht, damit in Zukunft Hasskriminalität bundeseinheitlich bei den Staatsanwaltschaften erfasst wird.

In Hamburg werden durch die Staatsanwaltschaft ab 1. Juli folgende Kriterien der Hasskriminalität dokumentiert: antisemitisch, antichristlich, antiislamisch, behindertenfeindlich, fremdenfeindlich und wegen sexueller Orientierung. Die Erfassung ist wichtig. Denn häufig zielen die Straftaten darauf ab, Angehörige von Minderheiten wie beispielsweise Juden oder Homosexuelle zu verängstigen und sie zu isolieren. Mit der Erfassung kann diese Absicht in der Motivforschung festgehalten und bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.

Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: „Es ist sehr sinnvoll, dass die Staatsanwaltschaft bald Hassmotive erfasst. Bei Hasskriminalität wird nicht nur dem einzelnen Opfer Schaden zugefügt, sondern solche Taten vergiften auch das gesamtgesellschaftliche Klima. Wir brauchen die Daten, damit wir besser abschätzen können, wie sich diese Art der Kriminalität entwickelt und wie wir ihr entgegenwirken können.“

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