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Staatsvertrag unterzeichnet Nordkooperation zur Sicherungsverwahrung

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Haftraum Sicherungsverwahrung JVA Fuhlsbüttel Haftraum Sicherungsverwahrung JVA Fuhlsbüttel

Justizsenatorin Jana Schiedek Unterzeichnung Kooperationsvertrag Sicherungsverwahrung Hamburg - FHH

Die Hamburger Senatorin für Justiz und Gleichstellung Jana Schiedek und die schleswig-holsteinische Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Anke Spoorendonk haben am 7. Februar 2013 einen Staatsvertrag zur Zusammenarbeit bei der Sicherungsverwahrung unterzeichnet. Ab dem 1. Juni 2013 sollen bis zu elf Sicherungsverwahrte aus Schleswig-Holstein in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel untergebracht werden. Dem Staatsvertrag müssen nun beide Parlamente zustimmen.

Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek: „Mit dem Staatsvertrag schaffen wir eine gute und verlässliche Grundlage für die zukünftige Zusammenarbeit. Das ist gut für Hamburg und Schleswig-Holstein. Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der letzten Jahre zahlt sich für beide Länder aus.“

Kiels Justizministerin Anke Spoorendonk: „Ich freue mich sehr über diese Kooperation gerade auf einem justizpolitisch so sensiblen Gebiet. Und ich bin meiner Hamburger Kollegin dafür sehr dankbar. Damit haben wir die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes vom Mai 2011 zu erfüllen.“

Anlass für die Kooperation ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011. Danach müssen Sicherungsverwahrte ab dem 1. Juni 2013 deutlich besser untergebracht werden als Strafgefangene. In Anbetracht des hohen Zeitdrucks ermöglicht die Kooperation Schleswig-Holstein die verfassungskonforme Unterbringung seiner Sicherungsverwahrten, ohne eine eigene Einrichtung bauen zu müssen, die den Anforderungen aus Karlsruhe genügt. Das Land wird künftig bis zu elf freie Plätze für Sicherungsverwahrte in der JVA Fuhlsbüttel nutzen und dafür jährlich rund eine Millionen Euro abzüglich einer geringen Pauschale für nicht genutzte Plätze an Hamburg überweisen. Es gilt der Grundsatz, dass die schleswig-holsteinischen Untergebrachten nach Schleswig-Holstein entlassen werden. Sie werden deshalb rechtzeitig zur Vorbereitung der Entlassung in eine Einrichtung des Landes Schleswig-Holstein (zum Beispiel die Justizvollzugsanstalt Lübeck) zurückverlegt.

Die Sicherungsverwahrten werden in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel untergebracht. Dort wurde Anfang 2011 eine neugestaltete Abteilung mit drei Stationen und 31 Plätzen in Betrieb genommen. Aktuell sind 13 Plätze belegt. In der Sicherungsverwahrung sind die Untergebrachten deutlich bessergestellt als Strafgefangene. Die Zimmer sind mit rund 17,5 qm doppelt so groß wie normale Hafträume. Zwei Zimmer mit einer Größe von rund 24 qm wurden behindertengerecht ausgestaltet. Sie dürfen sich selbst verpflegen, haben das Recht häufiger einzukaufen, dürfen mehr Gegenstände besitzen, dürfen mehr Besuch empfangen, können sich außerhalb der Nachtruhe in der Abteilung und dem eigenen Außenbereich frei bewegen, mehr telefonieren und unbegrenzt Pakete empfangen. In Fuhlsbüttel profitieren sie von dem umfangreichen Angebot einer großen Justizvollzugsanstalt. Sie können zum Beispiel in vielfältiger Weise arbeiten, sich schulen oder qualifizieren, an Sportkursen oder Kochgruppen teilnehmen oder die mit 3.000 Werken ausgestattete Bibliothek nutzen. Die Nähe zur Sozialtherapeutischen Anstalt ermöglicht differenzierte therapeutische Behandlungen.

Mit der Einigung wird die Nord-Kooperation im Bereich der Justiz weiter vertieft. Seit den 50er Jahren verfügen Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg über einen gemeinsamen Zollsenat beim Finanzgericht Hamburg. Im Gemeinsamen Prüfungsamt am Dammtorwall wird seit vielen Jahren zusammen mit Schleswig-Holstein und Bremen die Zweite Juristische Staatsprüfung abgenommen. Seit Mitte 2010 können Gefangene aus Schleswig-Holstein im Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt am Holstenglacis behandelt werden. Zuletzt wurde im vergangenen Jahr beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg ein gemeinsamer Staatsschutzsenat der Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg gegründet.

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