„Wir wollen eine vollständige rechtliche Gleichstellungen homosexueller Paare. Sie treten genauso füreinander ein wie Eheleute. Mit einer Öffnung der Ehe beseitigen wir alle bestehenden Diskriminierungen auf einen Schlag“, sagte Justiz- und Gleichstellungssenatorin Jana Schiedek.
Die im Jahr 2001 für homosexuelle Paare eingeführte Möglichkeit, eine Eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen, sieht keine vollständige rechtliche Gleichstellung mit der Ehe vor. Eingetragene Lebenspartner haben zwar die gleichen Pflichten, nicht jedoch die gleichen Rechte wie Ehepartner. Zahlreiche Ungleichbehandlungen hat das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren beanstandet. Das gilt für die Ungleichbehandlungen bei der betrieblichen Altersversorgung, der Erbschaftssteuer, dem beamtenrechtlichen Familienzuschlag, der Grunderwerbssteuer oder zuletzt bei der sogenannten Zweit- oder Sukzessivadoption eines Kindes. Entscheidungen zur gemeinschaftlichen Adoption und zum Einkommenssteuerrecht stehen noch aus.
Durch die Gesetzesinitiative soll § 1353 BGB geändert werden. Eine Ehe soll zukünftig von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts eingegangen werden können. Die Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften bleiben von dieser gesetzlichen Neuregelung unberührt.