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Senat beschließt Gesetzesinitiative im Bundesrat Ehe für homosexuelle Paare

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Der Senat hat am 5. März 2013 beschlossen, gemeinsam mit Rheinland-Pfalz einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen, mit dem die Ehe für Paare gleichen Geschlechts geöffnet wird. Sie sollen wie Mann und Frau auf dem Standesamt heiraten können. Gleichgeschlechtliche Paare, die eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, können diese in eine Ehe umwandeln lassen. Der Gesetzentwurf soll in die Bundesratssitzung am 22. März 2013 eingebracht werden.

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Ehe für homosexuelle Paare - FHH

Wir wollen eine vollständige rechtliche Gleichstellungen homosexueller Paare. Sie treten genauso füreinander ein wie Eheleute. Mit einer Öffnung der Ehe beseitigen wir alle bestehenden Diskriminierungen auf einen Schlag“, sagte Justiz- und Gleichstellungssenatorin Jana Schiedek. 

Die im Jahr 2001 für homosexuelle Paare eingeführte Möglichkeit, eine Eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen, sieht keine vollständige rechtliche Gleichstellung mit der Ehe vor. Eingetragene Lebenspartner haben zwar die gleichen Pflichten, nicht jedoch die gleichen Rechte wie Ehepartner. Zahlreiche Ungleichbehandlungen hat das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren beanstandet. Das gilt für die Ungleichbehandlungen bei der betrieblichen Altersversorgung, der Erbschaftssteuer, dem beamtenrechtlichen Familienzuschlag, der Grund­erwerbssteuer oder zuletzt bei der sogenannten Zweit- oder Sukzessivadoption eines Kindes. Entscheidungen zur gemeinschaftlichen Adoption und zum Einkommenssteuerrecht stehen noch aus. 

Durch die Gesetzesinitiative soll § 1353 BGB geändert werden. Eine Ehe soll zukünftig von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts eingegangen werden können. Die Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften bleiben von dieser gesetzlichen Neuregelung unberührt.

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