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Zusammenlegung Hamburg und Schleswig-Holstein prüfen weitere Kooperation im Strafvollzug

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Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel

Hamburg prüft Kooperation im Justizvollzug mit Schleswig Holstein

Hamburg und Schleswig-Holstein prüfen, ob und wie sie im Bereich des Strafvollzugs enger zusammenarbeiten können. Dazu haben der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und das schleswig-holsteinische Landeskabinett am 15. Dezember 2015 in ihren Sitzungen beschlossen, zu prüfen, ob Teile jeweils einzeln vorgehaltener Vollzugsarten zusammengelegt werden können. Konkret geht es um die Verlagerung des Jugendstrafvollzuges nach Schleswig-Holstein und die Übernahme des gesamten Frauenvollzuges für Schleswig-Holstein in Hamburg.

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz im Kieler Landeshaus erklärte Schleswig-Holsteins Justizministerin Anke Spoorendonk: „Beide Landesregierungen verfolgen das auch vom Landtag unterstützte Ziel, die Zusammenarbeit beider Länder auf allen Gebieten zu intensivieren und bestehende Kooperationen auszubauen. Die bestehende Zusammenarbeit im Bereich des Justizvollzuges, namentlich bei der gemeinsamen Unterbringung von Sicherungsverwahrten in der JVA Fuhlsbüttel und der länderübergreifenden Behandlung von Inhaftierten im Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt Hamburg, hat sich bewährt. Daher ist es für uns naheliegend, insbesondere auf Grund in der Vergangenheit rückläufiger Gefangenenzahlen und dadurch bedingter geringerer Anstaltsauslastungen, eine Ausweitung der Kooperation zu prüfen.“

Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen sagte: „Schleswig-Holstein und Hamburg sind sich nah! Viele Menschen pendeln zwischen den Bundesländern, Wege stellen heute kein Problem mehr dar. Wir haben uns daher entschlossen, im Justizvollzug eine gemeinsame Vollzugsstruktur zu prüfen. Das Vorhaben soll dazu dienen, qualitativ hochwertigen Vollzug mittel- und langfristig zu gewährleisten – für Bedienstete und Inhaftierte in Hamburg wie auch in Schleswig-Holstein. Wir werden daher jetzt in die gründliche Prüfung einsteigen und dazu das Gespräch mit sämtlichen Akteuren im Vollzug suchen. Die Vollzugsstruktur in Hamburg muss sich dringend ändern, um zukunftsfähig zu bleiben. Heute ist der Startschuss dafür gefallen.“

Mit den Beschlüssen der Landesregierungen können die Justizbehörde und das Justizministerium nun konkret prüfen, was die Verdichtung und weitere Zusammenlegung für die Länder personell, qualitativ und finanziell bedeuten würde.

Ministerin Spoorendonk: „Die Länder stehen bei kleinen Gefangenengruppen vor der Herausforderung, differenzierte Behandlungsangebote anzubieten, welche die individuelle Situation des einzelnen Gefangenen berücksichtigen. Eine Länderkooperation kann hier durch eine großflächigere Strukturplanung Synergieeffekte erzeugen und eine weiterhin hohe Vollzugsqualität mit einem breiten und differenzierten Behandlungsangebot kostengünstiger machen. Vorteile könnten sich insbesondere für den Frauenvollzug ergeben. So verfügt die JVA Lübeck nur über wenige eigenständige Arbeits- und Qualifizierungsangebote für Frauen. Hamburg plant den Frauenvollzug ab 2016 in die JVA Billwerder zu verlegen und kann dort für eine größere Gefangenengruppe ein differenziertes und eigenständiges Angebot für Frauen vorhalten.“

Justizsenator Steffen weiter: „Der Hamburger Justizvollzug steht vor der großen Aufgabe, mittel- und langfristig Personalbestand und Personalbedarf in Einklang zu bringen. Das schaffen wir nur, indem wir ausbilden und unsere Haftplätze optimal auslasten. Momentan haben wir viele Kleinstvollzüge mit hohem Personalaufwand, da wir Dienstposten besetzen müssen, egal wie viele Gefangene sich in dem Vollzug aufhalten. Zudem ist bei kleinen Gefangenengruppen die Palette an Qualifizierungsangeboten kleiner. Hier möchten wir Maßnahmen ergreifen, die unsere Ansprüche an guten Vollzug erfüllen und auch in Zukunft Bestand haben.“

Hintergrund zur Neustrukturierung des Hamburger Justizvollzugs
Hamburg hat heute im Rahmen des Projekts Justizvollzug 2020 noch weitere Prüfungen zur Neustrukturierung beschlossen. So prüft die Justizbehörde die Verlagerung des Jugendarrestes und des offenen Jugendvollzugs in ein Dienstwohnungsgebäude in Fuhlsbüttel und inwiefern der Jugenduntersuchungshaftvollzug in eine neu zu errichtende Teilanstalt der JVA Billwerder untergebracht werden kann. Auch die bauliche Sanierung des D-Flügels in Haus II der JVA Fuhlsbüttel wird geprüft.

Sämtliche Maßnahmen hätten zur Folge, dass die JVA Hahnöfersand aufgegeben werden kann und die Schere zwischen Personalbestand und Personalbedarf geschlossen wird. Darüber hinaus werden die Ergebnisse mit Planungsalternativen, etwa die Verlagerung des Jugendvollzuges in ein Bestandsgebäude oder der Neubau einer umfassenden Jugendanstalt sowie alternative Möglichkeiten der Finanzierung und werterhaltenden Bewirtschaftung der Immobilien, abgewogen.  

Kontakt

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Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
Drehbahn 36
20354 Hamburg
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