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Ermittlungsverfahren Dr. Gregor Gysi Weisung zur Erhebung der Anklage nicht bestätigt

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Die Hamburger Justizbehörde hat die Weisung von Generalstaatsanwalt Lutz v. Selle nicht bestätigt, gegen den Bundestagsabgeordneten Dr. Gregor Gysi Anklage wegen Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt zu erheben.

Ermittlungsverfahren Dr. Gregor Gysi - Weisung zur Anklage nicht bestätigt - Hamburg - FHH

Nach Überprüfung der bisherigen Beweismittel besteht kein für eine Anklageerhebung hinreichender Tatverdacht. Dr. Gregor Gysi hatte in zwei unterschiedlichen Zivilverfahren unter anderem an Eides Statt erklärt, er habe zu keinem Zeitpunkt über Mandanten oder sonst jemanden wissentlich und willentlich an die Staatssicherheit berichtet. Dass hierin eine falsche Erklärung lag, wird sich nicht beweisen lassen. Damit kommt eine Bestätigung der Weisung des Generalstaatsanwalts – unabhängig von der fehlenden Aufhebung der Immunität des Bundestagsabgeordneten – nicht in Betracht.

Der Justizbehörde lag der Vorgang zur Entscheidung vor, weil sich ein Beamter in dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die von ihm als nicht rechtmäßig angesehene Weisung des Generalstaatsanwalts gewehrt hatte.

Die Justizbehörde hat die Ermittlungsakten heute an die Staatsanwaltschaft zurückgesandt. Zugleich hat sie darauf hingewiesen, dass nachträglich eingegangene Unterlagen Anlass zu weiteren Ermittlungen geben.
 

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