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Dr. Jörg Fröhlich Neuer Generalstaatsanwalt im Amt

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Justizsenator Dr. Till Steffen hat am 7. Januar 2016 den neuen Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich offiziell in sein Amt eingeführt. Fröhlich war zuletzt Leitender Oberstaatsanwalt in Hannover. Er folgt auf Lutz von Selle, der Ende September vergangenen Jahres in den Ruhestand getreten ist.

Porträtfoto Dr. Fröhlich

Amtseinführung Dr. Jörg Fröhlich - Generalstaatsanwalt Hamburg

Dr. Jörg Fröhlich hat Rechtswissenschaften in Münster studiert und zunächst die Richterlaufbahn eingeschlagen. Von 1991 bis 1994 war er Richter auf Probe und anschließend Richter am Amtsgericht Hannover. 1999 ging er als Staatsanwalt nach Lüneburg, ein Jahr später als Oberstaatsanwalt zur Generalstaatsanwaltschaft Celle. 2011 wurde er Leitender Oberstaatsanwalt und war in dieser Funktion noch ein Jahr in Celle tätig, bevor er von 2012 bis 2013 als Leitender Oberstaatsanwalt zur Staatsanwaltschaft Verden und ab 2013 zur Staatsanwaltschaft Hannover wechselte. Seit dem 1. Januar 2016 ist Dr. Jörg Fröhlich als Generalstaatsanwalt in Hamburg tätig. 

Dr. Jörg Fröhlich ist 55 Jahre alt, verheiratet und hat drei Kinder. 

Dr. Till Steffen sagt zur Amtseinführung: „Im vergangenen Jahr haben wir dafür gesorgt, dass der Staatsanwaltschaft insgesamt sechs Dezernentinnen und Dezernenten zusätzlich zur Verfügung stehen. Das alleine wird nicht reichen, um der anerkannt hohen Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaft zu begegnen. Daneben bedarf es vielmehr auch struktureller Veränderungen. Dazu gehören eine Kultur der Selbstverantwortung, eine Überprüfung der externen Anforderungen sowie eine gute Kooperation mit der Polizei. 

Mit Herrn Dr. Fröhlich tritt eine Persönlichkeit an die Spitze der Hamburger Staatsanwaltschaft, die nicht nur über fundierte Kenntnisse der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit verfügt. Bei Herrn Dr. Fröhlich stehen Dialog und großes Vertrauen in die Qualifikation seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vordergrund. Deshalb ist er eine sehr gute Besetzung für die großen Herausforderungen, vor denen die Hamburger Staatsanwaltschaft steht.“

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