Der Gefangene befand sich seit dem 15. März 2013 wegen Diebstahl- und Betrugsdelikten in der Sozialtherapeutischen Anstalt. Das Ende der regulären Haft ist am 1. März 2018 terminiert, eine vorzeitige Entlassung wurde für den 9. Juli 2016 in Betracht gezogen. Seit Januar 2016 waren Lockerungsmaßnahmen gewährt worden. Es gab bisher drei Ausführungen dieser Art, die allesamt beanstandungsfrei verliefen. Die heutige Ausführung diente der Entlassungsvorbereitung.
Der begleitende Beamte hat sofort die Polizei hinzugezogen. Auch diese konnte den Gefangenen nicht mehr ergreifen. Die Fahndung wurde umgehend eingeleitet. Die genauen Umstände des Hergangs werden noch geprüft.