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Nein heißt Nein! Senat startet Bundesratsinitiative für umfassende Sexualstrafrechtsreform

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Ein einfaches Nein des Opfers reicht nicht aus. Bisher braucht es besondere Umstände, damit Übergriffe als Sexualstraftat geahndet werden. Hier setzt die heute beschlossene Bundesratsinitiative des Senats an: Jegliche sexuelle Handlungen gegen den erklärten Willen sollen künftig bestraft werden.

Paragraphen

Bundesratsinitiative Sexualstrafrechtsreform Hamburg

Justizsenator Dr. Till Steffen erklärt: „Wir wollen, dass der Grundsatz „Nein heißt Nein“ bei der Reform des Sexualstrafrechts Leitformel wird. Jede sexuelle Handlung gegen den Willen verletzt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Bislang wird diese an sich triviale Erkenntnis im deutschen Strafrecht nicht umgesetzt. Die massiven sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht haben zu Recht viele Menschen aufgebracht. Es ist aber so, dass viele der Strafanzeigen ins Leere gehen werden, da sie keinen Straftatbestand erfüllen. Obgleich zentrales Schutzgut des Sexualstrafrechts das sexuelle Selbstbestimmungsrecht sein soll, ergibt sich eine Strafbarkeit nicht bereits aus dessen Verletzung, sondern verknüpft dies mit weiteren Bedingungen. Der vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung verbessert die rechtliche Situation und bringt Bewegung in die Debatte. Dies greifen wir mit unserer Bundesratsinitiative auf, indem wir die Bundesregierung auffordern, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen. 

Wir müssen im Sexualstrafrecht den Blick weg vom Täter hin zum Opfer richten, damit jede Form der sexuellen Handlung gegen den erklärten Willen zukünftig unter Strafe gestellt wird.“

Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank: „Auch heute werden Frauen geschlagen, sexuell bedrängt und erniedrigt. Auf der Straße, in der Familie und im eigenen Schlafzimmer. Gut ein Viertel aller Frauen in Deutschland hat schon einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt durch Beziehungspersonen erlebt. Das können wir nicht länger tolerieren. Deshalb wollen wir jetzt die geltenden Gesetze in Deutschland ändern und fordern außerdem, dass die Bundesregierung das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen - die sogenannte "Istanbul-Konvention" - ratifiziert und umsetzt. Denn Frauen brauchen ein wirksames Schutzschild, das ihre sexuelle Selbstbestimmung bewahrt. Mit einer umfassenden Reform des Rechts würden endlich mehr sexuelle Straftaten auch vor Gericht landen.“

Mit der heute beschlossenen Bundesratsinitiative setzt der Senat einen Antrag der Bürgerschaft um und knüpft an aktuelle Bestrebungen der Bundesregierung an, das Sexualstrafrecht zu reformieren.

Zum gesetzlichen Hintergrund:
Sowohl im aktuellen Sexualstrafrecht, wie auch im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gibt es bestimmte, ausformulierte Tatbestände wie Anwendung/Androhung von Gewalt und Missbrauch unter besonderen Umständen (insbesondere Widerstandsunfähigkeit). Liegen diese besonderen Umstände nicht vor, ist ein strafbarer sexueller Missbrauch nicht gegeben. Dadurch gibt es Strafbarkeitslücken und das Gesetz bleibt hinter der von Deutschland unterzeichneten sogenannten „Istanbul-Konvention“ (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) zurück. Diese verlangt, ausnahmslos „nicht einverständlich sexuell bestimmte Handlungen mit einer anderen Person“ unter Strafe zu stellen (Art. 36 Abs. 1 lit. b).

Die Beweislage im Sexualstrafrecht ist in der Praxis häufig schwierig. Jedes zusätzliche Tatbestandsmerkmal birgt Raum für Beweisschwierigkeiten. Zweifel am Vorliegen eines solchen Tatbestands gehen zu Gunsten des Angeklagten. Von der Feststellung eines Tatbestandes hängt jedoch bislang die Strafbarkeit ab.

In vielen Fällen im Grenzbereich physischer „Gewalt“ im Sinne des Sexualstrafrechts wird jedoch nicht ein „besonderes Merkmal“, sondern nur das Übergehen des Opferwillens an sich festgestellt. Damit gibt es keinen Straftatbestand und im Ergebnis droht in diesen Fällen auch bei massiven sexuellen Übergriffen die Straflosigkeit.

Kontakt
Marion A. Klabunde
Pressesprecherin
Justizbehörde
Tel. 040 42843 3143, Mobil: 0172 4327953
E-Mail: pressestelle@justiz.hamburg.de 

Julia Offen
Pressesprecherin
Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung
Tel. 040 42863 2322, Mobil: 0170 2843292
E-Mail: julia.offen@bwfg.hamburg.de  

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Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
Drehbahn 36
20354 Hamburg
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