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Bundesrat-Erfolg Hamburger Gesetzesentwurf gegen Nazipropaganda-Tourismus

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Zwei weitere rechtspolitische Initiativen in Bundesrat eingebracht

Gleich drei rechtspolitische Initiativen Hamburgs wurden heute im Bundesrat beraten: Ein Gesetzentwurf gegen rechtsextremistische Internet-Propaganda, eine Verschärfung des Sexualstrafrechts hin zur Leitformel „Nein heißt Nein“ und ein höherer Datenschutz beim Datentransfer zu Strafverfolgungszwecken zwischen den USA und Europa. 

Hamburger rechtspolitische Initiativen im Bundesrat beraten

Initiative gegen Internet-Propaganda

Deutschland verzeichnet einen dramatischen Anstieg rechtsextremer Angriffe auf Asylunterkünfte und Flüchtlinge. Die überwiegende Zahl dieser Angriffe kommt von Rechtsextremen mit rassistischen Ideologien, die sich auch im Internet radikalisieren. Die Verbreitung rechtsextremistischer Kennzeichen und Bildern ist strafbar, dennoch sind sie in Deutschland abrufbar, häufig über den Umweg eines anderen Landes, wo es legal ist, sie ins Netz zu stellen. Bisher gilt, dass wer kurz ins Ausland fährt, um von dort aus verfassungsfeindliche Kennzeichen und Bilder in Deutschland zu verbreiten, nicht belangt werden kann. Hamburg hat sich gemeinsam mit Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen dafür ausgesprochen, diese Gesetzeslücke zu schließen. Der Bundesrat hat am 26. Februar 2016 der Gesetzesinitiative zugestimmt. Damit wird sie nun dem Deutschen Bundestag zur Beratung zugeleitet.

Porträt Dr. Till Steffen

Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: „Dieser Nazipropaganda-Tourismus muss ein Ende haben. Wer in Deutschland lebt und hier gegen unsere Grundwerte verstößt, muss dafür auch belangt werden können – egal von welchem Land aus er seinen menschenverachtenden Hass verbreitet. Das trifft auf rechtextremistische Bilder und Kennzeichen zu, aber auch auf die Merkmale des salafistischen IS, der in Deutschland verboten ist. Wir verzeichnen in Deutschland vermehrt extremistische Gewalt. Ein Blick auf die Biografien der Täter zeigt, dass die Beteiligung an Nazihetze und Hasspropaganda oft die Vorstufe zu aktiv verübten Gewalttaten ist. Es ist daher ein starkes und klares Zeichen, dass sich der Bundesrat für die Gesetzesänderung ausgesprochen hat. Jetzt ist der Bundestag am Zug, hier schnell Klarheit zu schaffen.“

Verschärfung des Sexualstrafrechts 

Das aktuelle Sexualstrafrecht knüpft die Strafbarkeit einer sexuellen Handlung gegen den Willen des Opfers an bestimmte Bedingungen. Ein einfaches Nein, das deutlich macht, dass das Opfer nicht mit der Handlung einverstanden ist, reicht bisher nicht aus. „Die Länder Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen setzen sich im Bundesrat dafür ein, dass zukünftig der erklärte Wille gegen eine sexuelle Handlung genügt, um dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gerecht zu werden.“ Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums ist ein Schritt in die richtige Richtung, geht aber nicht weit genug. Der Bundesrat hat den Antrag zur weiteren Befassung in die Fachausschüsse überwiesen. 

Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen erklärt: „Jede sexuelle Handlung gegen den erklärten Willen einer Person verletzt deren Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Eine Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts muss daher strafbar sein – ohne Wenn und Aber! Diese Forderung wird schon länger von Opferverbänden und Menschenrechtsinitiativen gefordert. Auch Deutschland hat sich mit der Istanbul-Konvention zu diesem Recht bekannt – ohne dass bisher die Konsequenzen daraus gezogen und Gesetze angepasst wurden.

Die massiven sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht haben diese Diskussion neu belebt, weil viele der Strafanzeigen ins Leere gehen werden, da sie keinen Straftatbestand erfüllen. Wir brauchen ein Gesetz, das Opfer schützt und jegliche Form von sexuellen Übergriffen strafbar macht.“

Höherer Datenschutz beim Datentransfer zu Strafverfolgungszwecken

Mit einer weiteren Entschließung will sich Hamburg für einen höheren Schutz personenbezogener Daten beim sogenannten Umbrella Agreement einsetzen. Das Umbrella-Agreement soll den Datentransfer zu Strafverfolgungszwecken zwischen der Europäischen Union und den USA regeln. Allerdings enthält das Abkommen aus Sicht Hamburgs noch erhebliche Datenschutz-Schlupflöcher. Zwar dürfen persönliche Daten nur zum Zwecke der Strafverfolgung ausgetauscht werden, eine effektive Einschränkung hinsichtlich der Weitergabe an Dritte, wie etwa nationale Behörden oder Drittstaaten, ist jedoch nicht konsequent geregelt. Ebenso fehlt ein explizites Weitergabeverbot, wenn die Daten zur Verhängung einer Todesstrafe führen könnten. Auch diesen Antrag hat der Bundesrat zur Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Dazu erklärt Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen: "Für unsere Strafverfolgungsbehörden gelten enge Grenzen für den Umgang mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger. Darauf gründet das Vertrauen in Polizei und Justiz. Deswegen braucht es klare Regeln für die Übergabe von Daten an Staaten außerhalb der EU. Eine Übermittlung muss in den Fällen ausscheiden, in denen die Verwendung der Daten in einem Strafverfahren die Todesstrafe nach sich ziehen könnte. Auch muss sichergestellt sein, dass die übermittelten Daten nicht noch weiteren Staaten zur Verfügung gestellt werden, denen die europäischen Datenschutzstandards egal sind. Diesen Schutz bietet das geplante Umbrella Agreement zwischen der EU und den USA zum Datenaustausch zu Strafverfolgungszwecken bisher nicht. Unsere Bundesratsinitiative will diese Lücken schließen." 

Kontakt

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Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
Drehbahn 36
20354 Hamburg
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