Der Gefangene befand sich seit dem 21. Februar 2013 wegen diverser Bewährungswiderrufe zur Verbüßung von Restfreiheitsstrafen überwiegend wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie daneben wegen einer Trunkenheitsfahrt und eines Betrugsdelikts in Haft. Zum Strafantritt hatte er sich selbst gestellt. Das Ende der regulären Haft wäre im Mai 2018 erreicht.
J. ging als Freigänger aus dem Justizvollzug einer Beschäftigung nach und wäre in den frühen Morgenstunden zur Arbeit aufgebrochen. Heute früh wurde er jedoch gebeten, zuvor um 7:00 Uhr zu einem Gespräch mit der Vollzugsabteilungsleitung zu kommen. Als er dort nicht erschien und sich auch auf Ausrufe nicht meldete, ergab die daraufhin durchgeführte Bestandskontrolle, dass er sich nicht mehr auf dem Anstaltsgelände befand. Als Anstalt des offenen Vollzuges verfügt die Justizvollzugsanstalt Glasmoor über keinerlei Außensicherung.
Die Fahndung wurde umgehend eingeleitet.