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Hamburger Initiative Bundesrat stärkt Datenschutz bei interkontinentalem Datenaustausch

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Der Bundesrat folgt Hamburger Initiative Schlupflöcher beim Datenaustausch zu Strafverfolgungszwecken zwischen USA und EU zu schließen und beschäftigt sich zudem mit der Hamburger Forderung, den Datenschutzbehörden ein normiertes Klagerecht einzuräumen.

Hamburger Initiative - Justizsenator Dr. Steffen - Bundesrat stärkt Datenschutz

Erfolg für Hamburg und den Datenschutz! Der Bundesrat sich der Hamburger Forderung zu höherem Datenschutz bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten zu Strafverfolgungszwecken angeschlossen.

Dr. Till Steffen im Bundesrat

Dazu erklärt Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen: "Die Bürgerinnen und Bürger haben großes Vertrauen in unsere Strafverfolgungsbehörden. Dieses Vertrauen darf nicht durch halbgare Absprachen beeinträchtigt werden. Es ist daher unsere Aufgabe darauf zu achten, dass die Grundrechte auch bei interkontinentalen Abkommen gewährleistet bleiben.“

Das sogenannte Umbrella-Agreement soll den Datentransfer zu Strafverfolgungszwecken zwischen der Europäischen Union und den USA regeln. Allerdings enthält das Abkommen aus Sicht des Bundesrats noch erhebliche Datenschutz-Schlupflöcher. Zwar dürfen persönliche Daten nur zum Zwecke der Strafverfolgung ausgetauscht werden, eine effektive Einschränkung hinsichtlich der Weitergabe an Dritte, wie etwa nationale Behörden oder Drittstaaten, ist jedoch nicht konsequent geregelt. Ebenso fehlt ein explizites Weitergabeverbot, wenn die Daten zur Verhängung einer Todesstrafe führen könnten.

Der Bundesrat hat sich noch mit einer weiteren Datenschutz-Initiative Hamburgs beschäftigt: Der Forderung nach einem Klagerecht für Datenschutzbehörden. Mit dem Safe-Harbor-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde deutlich, dass die bisherige Unternehmenspraxis des Datentransfers zwischen der EU und den USA Unrecht ist. Eine wichtige Forderung des EuGH war dabei, den Datenschutzbehörden ein normiertes Klagerecht einzuräumen. Hamburg fordert nun die Bundesregierung auf zeitnah einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen und wirbt im Bundesrat um Unterstützung.

Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: „Tausende von US-Unternehmen speichern zu jeder Zeit unüberschaubar viele europäische Kundendaten in den Vereinigten Staaten. Bisher können nur Privatpersonen gegen Rechtsverstöße bei Datentransfers vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Doch so etwas erfordert Zeit, Ausdauer und Mut. Nicht jeder ist ein Max Schrems, der wie im Fall des Safe-Harbor-Verfahrens, sein Recht bis zum Ende einklagt. 

Für künftige Datenpakte der EU mit anderen Staaten ist daher die Feststellung des Gerichtshofs besonders wichtig, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden selbst die Möglichkeit haben müssen, eine gerichtliche Überprüfung herbeizuführen. So ein Klagerecht ist zur Wahrung eines effektiven Rechtsschutzes erforderlich und stärkt damit den Datenschutz.“

Der Entschließungsantrag wird jetzt in den Ausschüssen des Bundesrats beraten und anschließend dem Plenum zur Beschlussfassung vorgelegt.

Kontakt

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Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
Drehbahn 36
20354 Hamburg
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