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Hamburger Initiative Bundesrat fordert Klagerecht für Datenschutzbehörden

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Der Bundesrat hat sich am 13. Mai 2016 der Hamburger Forderung nach einem Klagerecht für Datenschutzbehörden angeschlossen. Mit dem Safe-Harbor-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde deutlich, dass die bisherige Unternehmenspraxis des Datentransfers zwischen der EU und den USA Unrecht ist. Eine wichtige Forderung des EuGH war dabei, den Datenschutzbehörden ein normiertes Klagerecht einzuräumen. Der Bundesrat fordert nun die Bundesregierung auf, zeitnah einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen und wirbt im Bundesrat um Unterstützung.

Hamburger Initiative: Bundesrat fordert Klagerecht für Datenschutzbehörden

Porträt Dr. Till Steffen

Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: „Tausende von US-Unternehmen speichern zu jeder Zeit unüberschaubar viele europäische Kundendaten in den Vereinigten Staaten. Bisher können nur Privatpersonen gegen Rechtsverstöße bei Datentransfers vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Doch so etwas erfordert Zeit, Ausdauer und Mut. Nicht jeder ist ein Max Schrems, der wie im Fall des Safe-Harbor-Verfahrens, sein Recht bis zum Ende einklagt.

Für künftige Datenpakte der EU mit anderen Staaten ist daher die Feststellung des Gerichtshofs besonders wichtig, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden selbst die Möglichkeit haben müssen, eine gerichtliche Überprüfung herbeizuführen. So ein Klagerecht ist zur Wahrung eines effektiven Rechtsschutzes erforderlich und stärkt damit den Datenschutz. “

Kontakt

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Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
Drehbahn 36
20354 Hamburg
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