Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

"Nein heißt Nein" Bundesrat sieht weiterhin Änderungsbedarf im Sexualstrafrecht

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Gesetzesentwurf der Bundesregierung bildet nicht den geforderten Paradigmenwechsel ab

Im März 2016 hat der Bundesrat eine Verschärfung des Sexualstrafrechts im Sinne des Grundsatzes „Nein heißt Nein“ gefordert. Da die Bundesregierung in dem zwischenzeitlich vorgelegten Gesetzentwurf dies nicht berücksichtigt, hat der Bundesrat am 13. Mai 2016 auf Initiative Hamburgs erneut seine Haltung, dass jede nicht-einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe gestellt werden soll, bekräftigt.

Bundesrat sieht weiterhin Änderungsbedarf im Sexualstrafrecht

Porträt Dr. Till Steffen

Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: „Die Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts muss strafbar sein - ohne Wenn und Aber! Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.

Die verschiedenen Änderungsvorschläge zu dem Gesetzentwurf, die punktuell einzelne Strafbarkeitslücken aufgreifen, reichen nicht aus. Teilweise verkomplizieren sie die ohnehin schon komplexe Struktur des Sexualstrafrechts auch nur. Die sexuelle Selbstbestimmung wird nur dann umfassend geschützt, wenn wir uns davon lösen, die Strafbarkeit an abschließend beschriebene „besondere Umstände“ zu knüpfen. Kurz gesagt: Nein muss auch Nein heißen! Und das gehört auch rein in das Sexualstrafrecht.“

Kontakt

Karte vergrößern

Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
Drehbahn 36
20354 Hamburg
Adresse speichern

Themenübersicht auf hamburg.de

Empfehlungen

Anzeige
Branchenbuch