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Justizministerkonferenz Hasskriminalität gehört auf die justizpolitische Agenda

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JuMiKo will Strafgesetzgebung zur Hasskriminalität überprüfen

Die Justizministerkonferenz (JuMiKo) schließt sich fünf von sechs Hamburger Initiativen an. Insbesondere bei seinen Schwerpunkt-Themen, Hasskriminalität und Straftaten ausländischer Staaten, konnte Hamburg eine breite Mehrheit der Justizministerinnen und Justizminister gewinnen.

Die Justizministerinnen und Justizminister sowie ihre Staatssekretärinnen und Staatssekretäre stehe in einer Viererreihe auf einer Treppe

Justizministerkonferenz 2016 - Hamburger Initiative Hasskriminalität - Till Steffen

Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen bewertet die Diskussion zu Hasskriminalität auf der JuMiKo als Erfolg: „Die Justizministerinnen und Justizminister sind sich einig: Die zunehmenden rechtsradikalen und beleidigenden Kommentare in den sozialen Netzwerken nehmen zu und schaden nicht nur dem Opfer, sondern wirken sich auch gravierend auf die Gesellschaft aus. Täter radikalisieren sich im Netz, aus verbaler Gewalt wird tätliche. Aus einem einzelnen Kommentar werden viele, schüchtern ein und erzeugen Fluchtverhalten bei den Opfern. Sie ziehen sich zurück und nehmen ihr Recht auf freie Meinungsäußerung nicht mehr wahr. Das können wir nicht dulden. Hier bleiben wir dran und schauen über Landesgrenzen hinweg, wie wir solchen kriminellen Entwicklungen entgegentreten können. Das Thema wird uns noch weiter begleiten.“

Auch die Extra-Bestrafung bei Beleidigung von ausländischen Staatsoberhäuptern stellt die Justizministerkonferenz in Frage. Hierbei geht sie sogar noch weiter. Auf Initiative Hamburgs und Schleswig-Holsteins hin wird sie prüfen, ob die Paragrafen noch notwendig sind, die sich mit der Verunglimpfung von ausländischen Staatssymbolen (zum Beispiel Fahnenverbrennung) beschäftigen und die, die sich damit vergleichbar auf deutsche Staatsorgane beziehen (Beleidigung des Bundespräsidenten). Till Steffen sagt dazu: „Unser Gesetz bietet ausreichend Schutz gegen Beleidigungen von Personen. Das reicht aus. Der Paragraf 103 StGB gehört weg und wenn man das weiterdenkt, müssen wir auch die Paragrafen überprüfen, die das Thema berühren. Die Majestätsbeleidigung passt nicht in unsere moderne Gesellschaft. Zudem sind Organe und Symbole keine Personen, die sich angegriffen fühlen können. Eine Demokratie muss das aushalten können. Das Strafgesetz hängt bei diesem Thema der gesellschaftlichen Entwicklung fast ein Jahrhundert hinterher. Das zweifelt niemand an, selbst die Bundesregierung nicht. Hier ist Aufräumen angesagt.“

Ein für Hamburg und Schleswig-Holstein wichtiges Anliegen konnte keine Mehrheit finden. Die Justizminister der Länder konnten sich nicht der Forderung nach einem klaren, nachvollziehbaren Besetzungsverfahren für Bundesrichterinnen und Bundesrichter anschließen. Justizsenator Steffen hebt hervor: „Für mich ist das Thema nicht erledigt. Wir brauchen ein modernes Bundesrichterwahlgesetz, das für angehende Bundesrichterinnen und Bundesrichter klare Anforderungen formuliert und den Beförderungsweg transparent abbildet. Das aktuelle Verfahren gleicht Hinterzimmerpolitik. Es wird nicht deutlich, was eine Richterin oder ein Richter zum Bundesrichter befähigt. Deshalb gibt es derzeit viele Konkurrentenklagen von Bewerbern, die sich nicht ausreichend berücksichtigt sehen. Es ist dringend erforderlich, dass wir bundesweit in die Diskussion einer Wahlreform einsteigen, die Vorschläge gegeneinander abwägen und den Prozess voran bringen. Wir haben in Hamburg mit dem Richterwahlausschuss ein erprobtes Verfahren, das bei Richtern, Anwälten und der Politik akzeptiert ist und die Besetzung der Stellen nachvollziehbar macht. Diese Erfahrungen möchten wir nach wie vor gerne in eine bundesweite Diskussion einspeisen.“

Weitere Initiativen

Weitere erfolgreiche Initiativen, die Hamburg eingebracht oder denen Hamburg beigetreten ist:

  • Gewalt gegen Frauen: Gesetzeslücke beim Heiratshandel schließen
    Das Bundesjustizministerium wird gebeten, einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten, der den Tatbestand des Heiratshandels unter Strafe stellt. Zuvor hat eine Länder-Arbeitsgruppe festgestellt, dass das deutsche Strafrecht hier bisher keinen Schutz bietet. Dem voraus ging wiederum ein Antrag Hamburgs sich dem Thema anzunehmen.
  • Stärkung der Verfahrensrechte von Jugendlichen und Heranwachsenden im Jugendstrafverfahren – Aufhebung der Rechtsmittelbeschränkung des § 55 Absatz 1 JGG
    Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich in dem von Erwachsenen, dass nicht so einfach Berufung eingelegt werden kann. Hintergrund ist, dass zwischen Tat und Bestrafung wenig Zeit verstreichen soll. Diese Regelung führt zu Nachteilen der Verurteilten und verletzt international anerkannte Rechte von Minderjährigen im Strafverfahren laut UN-Konvention. Die Justizministerkonferenz möchte nun, dass diese Regelung geändert wird.
  • Rehabilitierung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten gemäß §§ 175, 175a Nr. 3 und 4 des Strafgesetzbuches und gemäß § 151 des Strafgesetzbuches der DDR verurteilten Menschen (gemeinsam mit Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen)
    Die JuMiKo spricht sich für ein Gesetz aus, das Menschen rehabilitiert, die aufgrund ihrer Homosexualität verurteilt wurden. Dieses soll umgehend erfolgen, da viele Betroffene schon fortgeschrittenen Alters sind und eine Aufhebung der vermeintlichen Straftat dringend geboten ist.
  • Betreuungsrecht – Beistand unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und damit zusammenhängenden Bereichen (gemeinsam mit Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein)
    Es wird eine Bundesratsinitiative vorbereitet, die regelt, dass Ehegatten und Lebenspartner Entscheidungsbefugnisse über einen erkrankten Partner treffen dürfen, wenn dieser dazu nicht mehr in der Lage ist. Das Gesetz soll sich nur auf Regelungen beziehen, die die Gesundheit des Partners und seine Behandlung betreffen. Entgegen dem weit verbreiteten Verständnis der Öffentlichkeit, muss aktuell ein gerichtlicher Betreuer gestellt werden, wenn es solcher Entscheidungen bedarf und weder eine Vorsorgevollmacht noch eine Patientenverfügung vorliegt.

Kontakt

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Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
Drehbahn 36
20354 Hamburg
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