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Geänderte Verfahrensabläufe Bußgeldsammelfonds wird neu organisiert

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Geldscheine und Paragraf

Bußgeldsammelfonds wird neu organisiert

Der Rechnungshof hat in seinem Bericht für das Jahr 2016 einige Verfahren bei der Verteilung von Geldern des Bußgeldsammelfonds angesprochen. Insbesondere persönliche Beziehungen zu begünstigten Vereinen stießen bei den Prüfern auf Kritik.

Die Justizbehörde hat die Prüfungen jetzt aufgearbeitet. Zukünftig wird sichergestellt, dass Mitglieder des Verteilergremiums nicht gleichzeitig in einem begünstigen Verein tätig sind.
Die Justizbehörde hat den Bericht des Rechnungshofs sehr ernst genommen und das Verfahren bei der Vergabe des Bußgeldsammelfonds gründlich aufgearbeitet. Persönliche Bereicherungen oder strafrechtlich relevantes Verhalten einzelner Gremiumsmitglieder wurden nicht festgestellt. Um aber jegliche Zweifel an der Rechtschaffenheit des Fonds auszuräumen, werden zukünftig folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Vor der Berufung in das Verteilungsgremium wird geprüft, ob das künftige Mitglied Ämter in Vereinen oder Stiftungen innehat, die als Begünstigte in Frage kommen.
  • Bei Ernennung und bei jeder Gremiumsentscheidung müssen die teilnehmenden Mitglieder erklären, dass sie keine Ämter oder Funktionen in Vereinen oder Stiftungen ausüben, die als Begünstigte in Frage kommen.
  • Gemeinsam mit den Verteilungsgremien wird geprüft, durch welche Maßnahmen personelle Verquickungen bei den Bußgeldempfängern bei künftigen Verteilungen weiter ausgeschlossen werden können.
  • Die Berichterstattung der Bürgerschaft über die Bußgeldverteilung erfolgt jährlich und wird im Internet veröffentlicht.
  • Verwendungsnachweise werden schneller kontrolliert.
  • Fehlende oder ungeeignete Verwendungsnachweise oder Belege werden mit kurzer Frist beanstandet.
  • Zuweisungen, für die trotz Aufforderung keine Belege eingereicht wurden, werden zurückgefordert.

Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: „Der Bußgeldsammelfonds sorgt für eine gerechte und nachvollziehbare Verteilung der Bußgelder. Das Verfahren hat sich seit Jahren bewährt und gilt bundesweit als vorbildlich. Die Justizbehörde hat ein großes Interesse daran, dass er sowohl von freien Trägern als auch von Richterinnen und Richtern akzeptiert wird, da beide Seiten frei entscheiden, den Fonds zu nutzen. Mit den neuen organisatorischen Maßnahmen stärken wir das Vertrauen in den Fonds.“

Hintergrund

Der Sammelfonds für Bußgelder ist ein Angebot der Justizbehörde an die Gerichte zur Herstellung einer transparenten Verteilung von Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen. Seit der mit dem Sammelfonds eingeführten Verwendungsnachweisprüfung bei den begünstigten Institutionen gibt es sowohl für die zuweisenden Richterinnen und Richter als auch für die Öffentlichkeit überhaupt erst Informationen über die Verwendung der Gelder, die in anderen Ländern, bis auf Berlin, gar nicht zur Verfügung stehen.
In den sonst üblichen Verfahren sind solche Gelder lediglich allgemein für satzungsgemäße Zwecke des jeweiligen Empfängers zu verwenden. Die Entscheidungen der Gerichte über die Zuweisungen unterliegen der verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit. Richterinnen und Richter können Bußgelder stets auch direkt an Einrichtungen zahlen lassen.

Kontakt

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Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
Drehbahn 36
20354 Hamburg
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