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10 zusätzliche Stellen Staatsanwaltschaft Hamburg bekommt Schwerpunktabteilung Einbruchskriminalität

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Justiz in Bewegung: Haushaltsplan-Entwurf des Senats sieht zehn zusätzliche Stellen bei der Staatsanwaltschaft vor

Umfassende Kriminalitätsbekämpfung ist auch im kommenden Haushaltsplan für den Senat ein wichtiges Anliegen. Daher stärkt der Senat im Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 die Hamburger Staatsanwaltschaft. Fünf zusätzliche Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie fünf weitere Servicekräfte sollen ab dem kommenden Jahr eingesetzt werden. Parallel dazu legt der Generalstaatsanwalt den Folgebericht zur Reorganisation seiner Behörde vor.

Einbrecher, Einbruch, Dieb

10 neue Stellen Staatsanwaltschaft Hamburg - neue Schwerpunktabteilung Einbruchskriminalität

Justizsenator Dr. Till Steffen erklärt: „Wer in ein Haus einbricht, zerstört nicht nur eine Tür, er zerstört bei den Bewohnern das Vertrauen auf ein sicheres Heim. Ein Einbruch ist ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre der Opfer. Wir wollen die Einbruchskriminalität zurückdrängen. Um das Vorgehen der Diebesbanden gezielter herausarbeiten zu können, bekommt die Staatsanwaltschaft eine eigene Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität. Angesiedelt wird diese innerhalb der Hauptabteilung Organisierte Kriminalität, in der weitreichende Erfahrungen mit diesen Strukturen vorhanden sind. Wir zeigen Einbrechern in Hamburg die rote Karte.“

Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich sagt dazu: „Mit den neuen Planstellen können wir die Akzente setzen, die wir schon länger geplant hatten. Einbruchsdelikte standen bei uns zwar auch schon früher im Fokus. Aber eine Spezialabteilung gibt der Strafverfolgung natürlich besonderen Schub. Wir werden drei Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ausschließlich mit Verfahren wegen Einbruchsdiebstahls befassen. Das wäre dann meines Wissens die bundesweit erste Abteilung dieser Art.“

Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Ewald Brandt: „Die Wohnungseinbrüche in Hamburg haben allein von 2014 auf 2015 um 20 Prozent (von 7.490 auf 9.006 Fälle) zugenommen. Zudem stellen wir professionellere Formen der Tatbegehung und vermehrt international operierende Tätergruppen fest. Es ist daher richtig, dass die auf diesem Gebiet ohnehin bereits sehr enge und gute Zusammenarbeit mit der Hamburger Polizei weiter vertieft wird. Die Staatsanwaltschaft wird im Vorgriff auf die für den Doppelhaushalt 2017/2018 vorgesehenen Stellen intern bereits in diesem Jahr mit dem Aufbau der Schwerpunktabteilung beginnen.“ 

Neben der Verfolgung der Einbruchskriminalität werden auch Jugendschutzverfahren und die Bekämpfung der Jugendkriminalität von den neuen Ressourcen profitieren. Zum einen sollen Verfahren schneller abgeschlossen, zum anderen Rückfallquoten gesenkt werden, indem wieder mehr Zeit in Präventionsarbeit, wie Ermahnungsgespräche, investiert wird. 

Die Staatsanwaltschaft ist aber auch selbst aufgefordert gewesen, ihre Organisationsstrukturen zu hinterfragen und Ressourcen besser zu verteilen. Der Bericht „Reorganisation und Modernisierung der Staatsanwaltschaften II“ (ReMo StA II) liegt jetzt vor. Die Bestandsaufnahme legt die Belastung der Staatsanwaltschaft offen; die geplante Verstärkung ist darin noch nicht berücksichtigt. 

Till Steffen sagt dazu: „Ich erkenne die hohe Belastung bei der Staatsanwaltschaft an. Ich bin überzeugt, dass wir mit der geplanten Verstärkung und den aktuellen Entlastungen die Situation der Staatsanwaltschaft spürbar verbessern. Zudem freue ich mich, dass die Staatsanwaltschaft selbst Verantwortung übernimmt, um ihre Ressourcen besser zu steuern.“ 

Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich ergänzt: „Zur optimalen Funktion einer Staatsanwaltschaft gehören auch strukturelle Veränderungen. Schon zum 1. Juli 2016 wird es Erleichterungen im internen Berichtswesen und eine Verschlankung von Abläufen geben. Weitere Maßnahmen im Bereich der Führungskultur und der Personalentwicklung sind ebenfalls schon in den kommenden Monaten zu erwarten.“

Hintergrund:

Finanziert werden sollen die zusätzlichen Stellen mit Erlösen in Rechtssachen, die sich gegenüber der vorherigen Haushaltsplanung positiver entwickelt haben, als ursprünglich erwartet. 

Die zehn Stellen für die Staatsanwaltschaft sind nicht die einzigen zusätzlichen Maßnahmen im Haushaltsplanentwurf 2017/2018. Ein weiterer Personalabbau in der Justiz soll nicht stattfinden, stattdessen soll die Personalverstärkung um 31 Köpfe, die im Bereich der Gerichte und der Staatsanwaltschaften in dem laufenden Haushalt bereitgestellt wurde, verstetigt werden. Außerdem soll das Oberlandesgericht sechs zusätzliche Stellen bekommen, um die Belastungen durch eine starke Zunahme bei den Staatsschutzsachen abzufedern.

Kontakt

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Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
Drehbahn 36
20354 Hamburg
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