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JVA Fuhlsbüttel Sicherungsverwahrung in der JVA Fuhlsbüttel wird neu ausgerichtet

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Justizbehörde legt Ermittlungsbericht zur Entlassung eines Sicherungsverwahrten im April 2016 vor

Anfang Mai 2016 musste ein Sicherungsverwahrter entlassen werden, weil ihm nicht fristgerecht eine Therapie ermöglicht werden konnte. Der Präses der Justizbehörde hat daraufhin umfangreiche Ermittlungen zur Klärung des Sachverhalts in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen jetzt vor. Fazit: Die Sicherungsverwahrung in der JVA Fuhlsbüttel wird neu ausgerichtet.

Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel

Sicherungsverwahrung in der JVA Fuhlsbüttel Hamburg wird neu ausgerichtet

Mit der Aufarbeitung, wie es zu der Entlassung des Sicherungsverwahrten kam, war die Leiterin der Personalabteilung der Justizbehörde, Richterin am Oberlandesgericht Dörte Liebrecht, beauftragt. In ihrem Bericht kommt sie zum dem Schluss, dass die Gesetzesänderung zur Sicherungsverwahrung von 2013, die ein umfassendes Therapieangebot zur Pflicht erhebt, sich nicht ausreichend im Vollzug niedergeschlagen hat. Allerdings fehlte es bislang an eindeutiger Rechtsprechung, die klärt, wie die neuen Vorschriften anzuwenden sind. Die Beteiligten haben sich deshalb darauf verlassen, dass die Sicherheitsbelange den Ausschlag gegen eine Entlassung geben. Vor diesem Hintergrund erklärt sich auch, dass die jetzige Behördenleitung von der kritischen Situation erst nach der Entlassungsentscheidung des Landgerichts erfahren hat.

Justizsenator Dr. Till Steffen: „Nicht das Fehlverhalten Einzelner hat zu der Entlassung geführt. Vielmehr wurde die Wende, die sich 2013 in der Gesetzgebung vollzogen hat, in der Praxis nicht in dem erforderlichen Maße umgesetzt. Mein Eindruck ist, dass alle Beteiligten beim Abwägen, welchen Weg man einschlägt, zu sehr in alten Bahnen geblieben sind.

Was wir jetzt brauchen, ist ein neuer Blick auf die Sicherungsverwahrung. Damit die Wende sich auch in der täglichen Arbeit widerspiegelt, richten wir die Sicherungsverwahrung in der JVA Fuhlsbüttel neu aus.“

Die Erstellung eines neuen Konzepts liegt in der Hand der Anstaltsleitung, die auch maßgeblich dafür verantwortlich ist, dass das Konzept umgesetzt wird. Die Stelle der Anstaltsleitung wird zum 1. September 2016 bundesweit ausgeschrieben. Die Abordnung des jetzigen Anstaltsleiters ist zum 31. August 2016 befristet.

Außerdem erhält die Abteilung für Sicherungsverwahrte der JVA Fuhlsbüttel eine eigene Vollzugsleitung, die sich ganz auf die die Sicherungsverwahrten konzentrieren kann.

Bereits seit der Entlassung des Sicherungsverwahrten im Mai 2016 sind Anstalt und Justizbehörde in einem regelmäßigen und intensiven Austausch über Vollzugs- und Behandlungspläne sowie richterliche Beschlüsse zu Sicherungsverwahrten. Derzeit in Vorbereitung ist eine therapeutische Zusammenarbeit mit der Asklepios Klinik Nord.

Kontakt

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Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
Drehbahn 36
20354 Hamburg
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