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Opferschutz Opfer erhalten vor Gericht qualifizierte Begleitung

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Anspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung ab dem 1. Januar 2017 gesetzlich verankert

Opfern schwerer Gewalttaten fällt es oft nicht leicht, das Strafverfahren zu verfolgen und als Zeugen auszusagen. Seit 1994 hat Hamburg daher die Zeugenbetreuung fest am Landgericht installiert, die den Opfern während der Verhandlung hilft. Jetzt hat der Bund nachgezogen und die Opferrechte im Strafverfahren gestärkt. Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine Ergänzung zu dem bestehenden Angebot der Zeugenbetreuung und wird nur von dafür besonders qualifizierten und mit einer Zusatzausbildung versehenen Personen ausgeführt. Die konkrete Ausgestaltung liegt bei den Ländern. Das entsprechende Ausführungsgesetz für Hamburg tritt, wie die bundesgesetzliche Regelung, am 1. Januar 2017 in Kraft.

Psychosoziale Prozessbegleitung ab 1.1.2017 in Hamburg - FHH

Porträt Dr. Till Steffen

Dr. Till Steffen, Justizsenator, sagt: „Mit dem neuen Gesetz stärken wir die Opferrechte. Opferschutz ist ein wesentlicher Bestandteil während eines Strafprozesses. Konsequente Strafverfolgung ist auf stabile Zeugen angewiesen, die nicht während der Verhandlung neuem Unbill ausgesetzt werden. Hier stehen qualifizierte Psychosoziale Prozessbegleiter den Opfern zur Seite und helfen durch einen Strafprozess wie Lotsen, die Schiffe sicher in den Hafen bringen. Ziel ist, dass Opfer sich während der Verhandlung nicht alleine gelassen fühlen und gut auf die Verfahrensabläufe vorbereitet sind.”

Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der Begleitung für besonders schutzbedürftige Zeugen vor, während und nach der Hauptverhandlung. Mit Psychosozialer Prozessbegleitung soll die individuelle Belastung der Opfer reduziert werden. So können Opfer gestärkt in einen Prozess gehen und sind als Zeugen belastbarer. Dies wiederum verbessert die Qualität der Zeugenaussage.

Psychosoziale Prozessbegleitung kann vom Gericht aber auch unabhängig von einer Strafanzeige beziehungsweise einem laufenden Verfahren angeordnet werden. Die vom Gericht bestellten Begleiterinnen und Begleiter sind Ansprechpartner und Stütze für die Opfer. Sie informieren über das Ermittlungs- und Strafverfahren und klären das Opfer über Rechte und Pflichten als Opferzeuginnen oder Opferzeugen auf. Sie vermitteln bei Bedarf auch weitere Hilfe.  

Die Psychosoziale Prozessbegleitung konzentriert sich auf die Verfahrensabläufe. Begleiter sprechen weder die Tatumstände an, noch klären sie Sachverhalte. Sie beraten auch nicht in rechtlichen Fragen. Es muss stets sichergestellt werden, dass Zeugenaussagen nicht beeinflusst werden. Psychosozialer Prozessbegleiter wird daher nur, wer bereits in einem sozialen oder therapeutischen Beruf ausgebildet ist und tätig war und  sich mit einer speziellen Weiterbildung qualifiziert hat.

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