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Wiedereingliederung Start des Resozialisierungs- und Opferhilfegesetzes

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Neues Jahr, neues Gesetz: Am 1.1.2019 tritt das Hamburgische Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz (HmbResOG) in Kraft und setzt einen neuen Maßstab für die ganzheitliche Wiedereingliederung.

Links: eine Frau und zwei Männer haben eine Justiz-Uniform an und schauen in die Kamera. Rechts: Zwei Männer in weißer Kleidung stehen vor einer Gastronomie Küchentheke und schneiden Gemüse

Start des Resozialisierungs- und Opferhilfegesetzes

Künftig werden die Strafgefangenen in Hamburg einen Rechtsanspruch auf einen Eingliederungsplan haben. Um ihnen auf dem Weg in die Freiheit die Unterstützung zu geben, die sie brauchen, führt Hamburg ein eigen finanziertes und gesetzlich verankertes Übergangsmanagement ein. Sechs Monate vor und nach der Haftentlassung werden die Hilfsangebote künftig durch dieses Übergangsmanagement koordiniert.

Besonders in den ersten sechs Monaten zurück in Freiheit ist statistisch gesehen, die Gefahr einer erneuten Straffälligkeit am höchsten. Die Gefangenen werden daher nach der Entlassung nicht alleine gelassen, um dem sogenannten „Entlassungsloch“ entgegenzuwirken und die Rückfallquote zu senken.

In der Haftzeit steht den Gefangenen das breite Angebot der Hamburger Vollzugsanstalten zur Resozialisierung zur Verfügung: von der Suchtberatung, der Schuldnerberatung über schulische- und berufsbildende Maßnahmen bis hin zu therapeutischen Angeboten wie beispielsweise der Stressbewältigung.

Mit der Entlassung stellen sich den Gefangenen in der Regel neue Herausforderungen wie Arbeits- oder Wohnungssuche, Beantragung von Sozialleistungen oder die Weiterführung einer Therapie. Deswegen hört die Resozialisierung nicht am Anstaltstor auf, sondern muss fortgesetzt werden. Hier greift das neue Übergangsmanagement.

In Eingliederungskonferenzen setzen sich die Kollegen aus dem Vollzug mit dem Fallmanager aus dem Fachamt für Straffälligen- und Gerichtshilfe unter Einbeziehung der freien Träger sowie der Gefangenen zusammen, um einen Fahrplan für die ersten sechs Monate nach der Entlassung zu erarbeiten. Der Fallmanager ist auch nach der Entlassung Ansprechpartner für den Gefangenen und achtet darauf, dass die Hilfeangebote individuell angepasst werden.

Justizsenator Dr. Till Steffen erklärt: „Nach der Haftentlassung werden die Gefangenen wieder zu unseren Nachbarn, Arbeitskollegen oder Mitfahrern in der U-Bahn. Entscheidend für ein gutes Miteinander und ein Leben ohne Straftaten ist die erfolgreiche Resozialisierung. Ich freue mich daher riesig, dass wir jetzt mit dem Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz in den Praxisbetrieb gehen und neue Maßstäbe setzen können. Mit dem Rechtsanspruch auf den Eingliederungsplan und der Verknüpfung stationärer und ambulanter Maßnahmen beschreiten wir bundesweit Neuland. Unser Ziel ist es, die Gefangenen im Vollzug optimal auf eine straffreies Leben nach der Haft vorzubereiten und ihnen auch bei den Herausforderungen nach der Entlassung unterstützend zur Seite zu stehen, um die Wiedereingliederung in die Gesellschaft erfolgreich zu gestalten.“

Stellenhebungen für mehr Verantwortung und Schaffung neuer Stellen

Ebenfalls zum 1.1.2019 treten über 30 Stellenhebungen in den Vollzugsanstalten in Kraft, um der gestiegenen Verantwortung und dem Aufgabenzuwachs durch das Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz gerecht zu werden. Die Vollzugsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sollen die Gefangenen zur Mitarbeit motivieren, um damit die Aussicht auf ihre erfolgreiche Resozialisierung zu erhöhen. Hinzu kommen vier neue Stellen für Fallmanager im Fachamt Straffälligenhilfe. Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard erklärt: „Die erfolgreiche Arbeit der Kolleginnen und Kollegen der Fachstelle Übergangsmanagement in der Haftanstalt Billwerder hat sich bewährt. Daher freue ich mich, dass wir mit Inkrafttreten des Gesetzes weitere Fachkräfte gewinnen konnten, mit denen wir den Ausbau dieses Angebotes für ganz Hamburg sicherstellen können.“

Unterstützung durch Europäischen Sozialfonds (ESF) nicht mehr benötigt

Aktuell laufen in den Hamburger Vollzugsanstalten noch Resozialisierungsprojekte, die über den Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Diese Projekte laufen 2018 beziehungsweise 2020 aus. Durch das neue Gesetz können die Maßnahmen in Zukunft unabhängig von externer Förderung fortgesetzt werden. Insgesamt wird der Senat hierfür rund 2,4 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

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Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
Drehbahn 36
20354 Hamburg
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