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Weimarer Dreieck im Bundesrat Fake News, Hate Speech und Bots

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Am 22. Oktober diskutierten im Plenum des Deutschen Bundesrates Senatsvertreter aus Frankreich und Polen mit Experten aus EU-Kommission, Verbänden und IT-Unternehmen über die Herausforderungen des digitalen Wandels.

Fake News, Hate Speech und Bots: Herausforderungen für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit?

Der ehemalige Justizsenator Dr. Till Steffen war als Vorsitzender des Rechtsausschusses Gastgeber der Diskussionsrunde und präsentierte gleich zu Beginn in seinem Impulsvortrag die Diskrepanz zwischen Recht, Demokratie und globalen Unternehmen. Nachfolgend ein kleiner Anriss des Vortrags, der im zweiten Video von insgesamt fünf weiter unten auf der Seite in voller Länge angeschaut werden kann:


Ich möchte mit einem Zitat aus einem Gesetz beginnen:

„Folgende Inhalte sind untersagt:

Inhalte über eine andere Privatperson, die Folgendes enthalten:

  • Behauptungen über sexuelle Handlungen
  • Krasse körperliche Beschreibungen
  • Einstufung von Personen anhand ihres Aussehens oder ihrer Persönlichkeit
  • Androhungen nicht einvernehmlicher sexueller Berührungen
  • […]
  • Vergleiche mit Tieren, die kulturell als intellektuell oder körperlich unterlegen gelten, sowie Vergleiche mit leblosen Objekten“.

Dieses Gesetz gilt aktuell für 2,23 Milliarden Menschen weltweit. Gefragt wurden sie allerdings kaum.

Sicherlich gibt es über eigne Punkte breiten Konsens, die Untersagung eines Vergleichs mit leblosen Objekten dürfte aber nicht nur unter Juristen kontrovers diskutiert werden.

Obwohl es schon seit Jahren galt, ist es erst dieses Jahr öffentlich für alle einsehbar – zumindest auszugsweise.

Die Funktion der Gesetzgebung, Überwachung, Entscheidung und Vollstreckung wird von der gleichen Stelle übernommen. Eine Gewaltenteilung gibt es nicht. Keine Prozesse. Keine Anwälte.

Kein demokratisches Parlament hat darüber beschlossen, sondern ein Team von unbekannten Experten. Eine demokratische Verfassung mit checks-and-balances fehlt.

Wird es Ihnen jetzt langsam mulmig?

Das erinnert an eine kommunistische Gesellschaftsform, wie es sie in Reinkultur nur noch in Nordkorea gibt. Aber nein! Das Zitat stammt aus den Gemeinschaftsstandards von Facebook. Ähnliche Regelungen werden Sie, falls überhaupt veröffentlicht, auch bei anderen Internetplattformen finden.

Diese Standards entstanden aus der Notwendigkeit einer weltweit tätigen Internetplattform, Grundregeln für ein friedliches Miteinander zu formulieren. Bei aller Unterschiedlichkeit der Kulturen und Traditionen weltweit, ist dies offensichtlich eine riesige Herausforderung.

Die letztendlich autoritäre Entscheidungsstruktur eines Unternehmens erleichtert die Aufgabe zwar, führt aber dazu, dass auch jegliche Entscheidungen der Willkür des Unternehmens unterliegen. Nach Gutsherrenart wird bestimmt, was gesagt werden darf oder nicht.

Recht darf nicht der Willkür von Unternehmen unterliegen. Recht und Willkür schließen sich aus. Insbesondere wenn ein zentrales Menschenrecht wie die Meinungsfreiheit betroffen ist. 

Ich möchte Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Erinnerung rufen:

„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Diese Aufforderung richtet sich an uns alle.

Bei der Frage, wie man bei weltweit tätigen Internetplattform, Grundregeln für ein friedliches Miteinander formuliert, sollte sich jeder angesprochen fühlen. Ich halte es für unsere gemeinsame Aufgabe für das Problem eine Lösung zu finden, nicht nur von Expertengremien der Internetplattformen.

Und für mich steht fest: Wenn es Recht sein soll, kann es nur eine demokratische Antwort sein. Eine Antwort, die die seit dem Zeitalter der Aufklärung errungenen Mechanismen der Gewaltenteilung und andere demokratische Errungenschaften, insbesondere des rechtsstaatlichen Verfahrens, berücksichtigt.

Es war mir deshalb wichtig die heutige Diskussion auch unter dieses Motto zu setzen: #DemokratieInsNetz


Der Bundesrat hat die Veranstaltung aufgezeichnet. Die Videos zu den einzelnen Programmpunkten finden Sie in der Übersicht:

UhrzeitProgramm
9:30Begrüßung durch Dr. Till Steffen, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundesrates
9:35Eröffnungsbeitrag durch Michael Müller, Präsident des Bundesrates
10:00Hate Speech und Gemeinschaftsstandards - Konzerne als globale Gesetzgeber?
  • Impulsvortrag durch Dr. Till Steffen

Diskussion:

  • Dr. Christian Meyer-Seitz, Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
  • Maria-Teresa Weber, Facebook Germany
  • Mikołaj Wielocha, Social Media Portal MeWe
  • Antony Colombani, Bouygues Telecoms
11:30Künstliche Intelligenz - Gewinn oder Gefahr für freie Meinungsbildung und Demokratie?
  • Impulsvortrag: Konstanty Radziwill, Senat der Republik Polen

Diskussion:

  • Dr. Jeanette Hofmann, Professorin am Humboldt-Institut für Internet und Gesellschaft
  • Bernard Benhamou, Generalsekretär des Instituts für digitale Souveränität
14:00Fake News - Handlungsoptionen im Lichte der Meinungsfreiheit
  • Impulsvortrag: François Pillet, Senat der französischen Republik

Diskussion:

  • Paolo Cesarini, europäische Kommission, Generaldirektion für Kommunikationsnetzwerke, Inhalt und Technologie
  • Kamil Basaj, Safe Cybercrust Foundation
15:15Schlusswort: Dr. Till Steffen

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