Die Zuständigkeit des Forderungsmanagement umfasst:
- die Betreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen nach dem Hamburger Verwaltungsvollstreckungsgesetz,
- die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen im Außendienst für Forderungen nach der Justizbeitreibungsordnung,
- die Einleitung von Beitreibungsmaßnahmen für privatrechtliche Forderungen der hamburgischen Behörden und Ämter sowie
- die Einleitung von Zwangsversteigerungsverfahren.
Als Hamburgs zentrale Vollstreckungsbehörde leistet das Forderungsmanagement für andere Stellen Amts- und Vollstreckungshilfe (z.B. für andere Stadtkassen, Kammern und Innungen) und leitet Vollstreckungsmaßnahmen gegen außerhamburgische Schuldner ein. Die Vollstreckbarkeit der Forderungen wird durch die beauftragenden Stellen bestätigt; der zugrunde liegende Bescheide (z.B. ein Kostenfestsetzungsbescheid oder ein Bußgeldbescheid) ist zugleich der vollstreckbare Titel. Die Vollstreckungstätigkeit beginnt, sobald Sie eine offene und fällige Forderung (trotz Mahnung) nicht beglichen haben.
Unsere Maßnahmen erfolgen sowohl in das bewegliche als auch in das unbewegliche Vermögen sowie in Forderungen und andere Vermögensrechte.