Grundsätze
Bei Hinweisen auf Misshandlung, Vernachlässigung, sexuellen Missbrauch oder andere Formen von Kindeswohlgefährdung gehört es zu den Aufgaben von Fachkräften der Jugendhilfe, zunächst eine eigene Gefährdungseinschätzung vorzunehmen.
Dies geschieht innerhalb der Einrichtung oder Institution gemeinsam im Team, mit Vorgesetzten, Kollegen und in Zusammenarbeit mit einer im Kinderschutz erfahrenen Fachkraft. Diese Fachkraft kann auch extern hinzugezogen werden, wenn eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ in der Einrichtung bzw. beim Träger nicht zur Verfügung steht. Bei Bedarf sind im Rahmen der eigenen Aufgaben und Möglichkeiten dem Kind und der Familie die entsprechenden Hilfen anzubieten bzw. zu vermitteln.
Kann die Kindeswohlgefährdung auf diese Weise nicht verhindert werden, und sind die Hinweise so gravierend, dass eine akute Gefährdung des Kindes besteht, ist der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamtes zu informieren.
Dieses Vorgehen ist gesetzlich in Paragraf 8a SGB VIII geregelt.
Geheimnisträger (zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Lehrerinnen und Lehrer) haben einen Anspruch auf Beratung nach Paragraf 8b SGB VIII und die Befugnis bei nicht abwendbarer Kindeswohlgefährdung Informationen an das Jugendamt zu übermitteln. Das ist gesetzlich in Paragraph 4 KKG geregelt.
Alle Personen, die im beruflichen Kontakt zu Kinden und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung der Kindeswohlgefährdung ebenfalls einen Anspruch auf Beratung nach Paragraf 8b SGB VIII.
Fachberatungsstellen
- Kinderschutzzentrum Hamburg und Kinderschutzzentrum Hamburg-Harburg
Kinderschutzzentren des Deutschen Kinderschutzbundes helfen bei schwerwiegenden Krisensituationen, Gewalt gegen Kinder und sexuellem Missbrauch.
- ZUFLUCHT
Schutz und Hilfe vor Zwangsverheiratung und anderer familiärer Gewalt für Mädchen und junge Frauen
- Kinder- und Jugendnotdienst
Der Kinder- und Jugendnotdienst bietet Beratung und kurzfristige stationäre Aufnahme rund um die Uhr an. Vornehmlich in Zeiten, in denen andere Hilfsdienste - wie bezirkliche Jugendämter/Allgemeine soziale Dienste und Beratungsstellen nicht erreichbar sind, also: am Abend, in der Nacht sowie an Wochenenden und Feiertagen.
- Kinderschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren der Bezirksämter
- Kinderkompetenzzentrum im UKE
Das Kinderkompetenzzentrum führt in Hamburg die Untersuchung von Kindern und Jugendlichen durch, bei denen der Verdacht auf Misshandlung, sexuelle Gewalt oder Vernachlässigung besteht. Medizinische Kinderschutzhotline (bundesweit)
Die „Medizinische Kinderschutzhotline“ ist ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes, bundesweites, kostenfreies und 24 Stunden erreichbares telefonisches Beratungsangebot für Angehörige der Heilberufe bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch. Die Hotline steht seit dem 1. Januar auch Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familiengerichte zur Verfügung. Die Laufzeit wurde seitens des BMFSFJ bis 2024 verlängert.
Informationen zu speziellen Themen
Sexueller Missbrauch
- Hilfeportal Sexueller Missbrauch
- berta Beratung und telefonische Anlaufstelle für Betroffene organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt
Frühe Hilfen
Opferschutz
Religiös begründeter Extremismus