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Materialien Informationen für Fachkräfte im Kinderschutz

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Ein Mann blättert in einer Broschüre

Informationen für Fachkräfte zum Thema Kinderschutz in Hamburg

Aktuelles

  • Informationen zur Arbeit der Enquete-Kommission "Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken: Überprüfung, Weiterentwicklung, Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Grundlagen, fachlicher Standards und Regeln in der Kinder- und Jugendhilfe - Verbesserung der Interaktion der verschiedenen Systeme und Akteurinnen und Akteure"

Fortlaufende Maßnahmen zur Verstärkung des Kinderschutzes

Zur stetigen Weiterqualifizierung der jugendamtlichen Fachkräfte im Kinderschutz werden Fallreflexionen, Supervisionen und Fortbildungsangebote im Kinderschutz laufend weiter entwickelt und angeboten. 

Neue Fachkräfte erhalten eine vertiefende, 18 Monate andauernde Einarbeitung. Einen wesentlichen Beitrag zur Qualifizierung des Erkennens, Beurteilens und Handelns im Kinderschutz leistet das Qualitätsmanagementsystem (QMS). Es basiert auf den Vorgaben des Anlagenbandes zur Fachanweisung ASD und ergänzt die fachlichen Vorgaben um eine differenzierte Beschreibung der mit der Aufgabenwahrnehmung verbundenen Geschäftsprozesse.

Auf der Grundlage der QM-Prozesse wurde im Jahr 2015 der Personalbedarf für den Hamburger ASD ermittelt, ein Personalbemessungssystem eingeführt und der Hamburger ASD um rund 74 Stellen verstärkt.

Arbeitshilfen

Fachkräfte des ASD 

Fachkräfte des ASD finden alle Arbeitsrichtlinien, Arbeitshilfen und Beschreibungen der dazugehörigen Qualitätsmanagementprozesse zur Ausübung ihrer Aufgaben auf dem FHH-internen Sharepoint Arbeitsbereich Jugendhilfe (ABJH) (Zugriff nur für berechtigte Beschäftige der FHH).

Andere Fachkräfte

  • Der Mitteilungsbogen Kindeswohlgefährdung kann von Fachkräften aus Kindertageseinrichtungen, Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe sowie von Ärzten und anderen Geheimnisträgern für Mitteilungen an das Jugendamt genutzt werden.
  • Informationen zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
    Für die Beschäftigung in der Kinder- und Jugendhilfe sowie eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses notwendig.
    Arbeitgeber oder Behörden, die das erweiterte Führungszeugnis für eine angestrebte Beschäftigung verlangen, stellen dem Antragsteller eine Bescheinigung (PDF, barrierefrei, 100 KB) aus, welche bestätigt, dass die Voraussetzungen des Paragrafen 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen. Fehlt diese Erklärung, darf kein erweitertes Führungszeugnis beantragt werden. 
    Im Behördenfinder Hamburg finden Sie alle Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses.
  • Datenschutz: Arbeitshilfe des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen zu Datenschutz bei Frühen Hilfen

Informationen für spezielle Berufsgruppen 

Schule

Gesundheitswesen

  • Informationen des Bundes zum Thema Vertrauliche Geburt
  • Leitfaden Gewalt gegen Kinder und Jugendliche 
    Dieser Leitfaden soll Ärztinnen und Ärzten helfen, Kindesmisshandlungen, Vernachlässigungen und sexuellen Missbrauch zu diagnostizieren und sich in einem gemeinsamen Fallmanagement mit anderen psychosozialen Berufsgruppen einzubinden.
  • Hamburger Handlungsleitfaden für eine gelingende Kooperation zwischen Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie (PDF, 300 KB)

Weitere Arbeitshilfen

Hamburger Kooperationsvereinbarungen zum Kinderschutz

Fortbildungen

Das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum Hamburg (SPFZ) bietet Fachkräften regelmäßig Fortbildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen an. Das aktuelle Programm finden Sie unter www.hamburg.de/spfz. Ergänzt wird das Angebot durch individuell zugeschnittene Fortbildungen für bestimmte Zielgruppen.

Publikationen


Themenübersicht auf hamburg.de

Kinderschutz in Hamburg: Themen im Überblick

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