Vorteile der Kindertagespflege
Anders als in der Kita können Eltern bei der Kindertagespflege eine Person aussuchen, die ihr Kind betreut, und direkt mit ihr verbindliche Absprachen treffen, wie die Betreuung gestaltet werden soll.
Tagesmütter und -väter können individuelle Bedürfnisse von Kindern und Eltern besonders berücksichtigen. Sie sind häufig in der Lage, eine größere zeitliche Flexibilität als Kitas anzubieten.
Betreut werden können Kinder im Alter von der Geburt bis zum 14. Geburtstag. Besonders für Kinder unter drei Jahren oder Kinder, die viele Stunden am Tag betreut werden müssen, kann die Betreuung durch eine konstante Bezugsperson und die kleine, überschaubare Kindergruppe von Vorteil sein.
Für Schulkinder kann die Kindertagespflege als Alternative oder Ergänzung zur ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen gewählt werden.
Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater darf bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen. Kindertagespflege kann bei Ihnen zu Hause, im Haushalt der Tagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten stattfinden.
Großtagespflegestellen
Zum Teil schließen sich Tagesmütter bzw. Tagesväter zu zweit, dritt oder viert zur gemeinsamen Betreuung in gemeinsamen Räumen als sogenannte Großtagespflegestellen zusammen.
Auch hier gilt die persönliche Zuordnung des Kindes auf die jeweilige Tagesmutter bzw. den Tagesvater und maximal fünf zeitgleich betreute Tageskinder je Tagesmutter bzw. Tagesvater.
Faltblatt
Die wichtigsten Informationen zur Kindertagespflege finden Sie auch im Faltblatt "Kindertagespflege – die flexible Alternative".