Pflegeerlaubnis

Sie benötigen eine Pflegeerlaubnis, wenn Sie
- ein Kind außerhalb seiner Wohnung
- für mehr als 15 Stunden wöchentlich
- länger als drei Monate
- gegen Entgelt betreuen.
Wenn Sie Kinder betreuen möchten, für die eine öffentliche Förderung gewährt wird, muss ebenfalls Ihre Eignung festgestellt werden. Die Pflegeerlaubnis wird erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind.
Tagesmütter und Tagesväter müssen sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft gegenüber Eltern auszeichnen. Soll die Betreuung außerhalb des Elternhauses der Kinder stattfinden, müssen Sie außerdem über kindgerechte Räume verfügen. Sie sollen zudem vertiefte Kenntnisse über die Kindertagespflege besitzen.
Antragstellung
Bitte beantragen Sie die Pflegeerlaubnis bei der zuständigen Tagespflegebörse.
Ihnen kann die gleichzeitige Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern erlaubt werden. Dabei werden alle betreuten Kinder gezählt, auch die, deren Eltern privat für die Kosten aufkommen oder für deren Betreuung keine Pflegeerlaubnis benötigt wird.