- Aktives Zugehen auf misshandelte bzw. auffällige Kinder und Jugendliche seitens der Klassenleitung – ggf. vertrauliches Gespräch mit dem Kind bzw. Jugendlichen zur Abklärung der Sachlage führen (geeignete Rahmenbedingungen herstellen, offene Gesprächsführung ohne Verurteilung sicherstellen, Transparenz bzgl. weiterer Schritte und Maßnahmen gewährleisten); Angebot an das Kind: Vertrauliches Gespräch mit Beratungsdienst/BL/Kinderschutzfachkraft der Schule
- Abstimmung der vorliegenden Informationen zwischen Klassenleitung, Beratungslehrkraft/Kinderschutzfachkraft und Schulleitung und der sich daraus ableitenden Gefährdungslage, ggf. Beratung durch die zuständige ReBBZ oder die Beratungsstelle Gewaltprävention (Tel. 42863-7020) oder Fachberatungsstelle (z. B. Kinderschutzzentrum Hamburg, Tel. 040/4317948-0)
- Transparenz: Information des betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen unter Hinweis auf die Leitmotive der Schule über das Vorgehen der Schule (abgesprochene Handlungskette im Fall von möglicher Kindeswohlgefährdung).
- Elterngespräch in Absprache mit Fachkraft/Beratungsdienst durchführen (wenn keine Gefahr im Verzug)
- Bei Akutfällen: Entscheidungen und Vereinbarungen bzgl. des weiteren Vorgehens:
- Bei akuter weiterer Gewalthandlungen oder -androhungen sofortige Einschaltung der Polizei (zuständige Polizeiwache oder – bei Gefahr im Verzug – Tel. 110)
- beim dringenden Verdacht einer Kindeswohlgefährdung: Unmittelbar eine anonyme Beratung beim bezirklichen Jugendamt (Amt für soziale Dienste) bei einer Insoweit erfahrenen Kinderschutzfachkraft einholen bzw. den Kinder- und Jugendnotdienst (KJND, Tel. 428 49 -0) kontaktieren.
- medizinische Versorgung eines eindeutig misshandelten Opfers (z. B. Erstversorgung in der Schule, Notruf 112 und Einschalten des Amts für soziale Dienste, Vorstellung im Kinder-Kompetenzzentrum des UKE (040/407410-52127, mobil 0172/426-8090; 24h-hotline)
- grundsätzlich werden die Sorgeberechtigten (bei festgestellter Kindeswohlgefährdung bzw. Inobhutnahme in Absprache mit dem ASD) über das offizielle Vorgehen und die offizielle Einschaltung anderer Institutionen und Behörden informiert (Informationspflicht der Schulen)
- Schulleitung informiert das ReBBZ, die Beratungsstelle Gewaltprävention und die Schulaufsicht (»Besonderes Vorkommnis«)
- Bei Gewalthandlungen und -androhungen fortgesetzte Kooperation mit der Polizei und dem Jugendamt
- Dokumentation des Vorfalls bzw. der Verdachtshinweise, des Vorgehens und der Ansprechpartner anderer Institutionen und Behörden
- Ggf. Aussprache von Hausverboten gegenüber gewalttätigen oder gewaltandrohenden Sorgeberechtigten oder anderen Personen, sofern sich Übergriffe oder Bedrohungen im schulischen Kontext ereignet haben
- Kontinuierliche Opferbegleitung durch die Klassenleitung oder Beratungslehrkraft (ggf. Telefonate, Besuche, vorlaufender Kontakt)
- Ständiger Kontakt zu den zuständigen Fachkräften anderer Institutionen und Behörden
- Dokumentation der Kontaktaufnahme, ggf. des Genesungsverlaufs und weiterer Maßnahmen/Verabredungen
- Bei längeren Ausfallzeiten seitens des betroffenen Kindes/Jugendlichen ist vor der Rückkehr ein Beratungsgespräch (KL, BL/SL) in der Schule zu führen
- Festlegung der Rahmenbedingungen für die Rückkehr in die Klasse
- Festlegung eines verbindlichen Ansprechpartners
- Bei Umschulungen ist ein ausführliches Übergabegespräch zwischen den Schulen zu führen
- Klassengespräch zur Re / Integration des Opfers (Unterstützung durch BL)
- Fortlaufender Kontakt zum zuständigen Jugendamt
Weitere Informationen bei der
Beratungsstelle Gewaltprävention:
Hamburger Straße 129
22083 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 63 - 7020
Fax: (040) 4 27 31 - 1646
E-Mail: gewaltpraevention@bsb.hamburg.de