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Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Jeder kann melden

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Checkliste: Verdacht auf Kindeswohlgefährdung - Körperliche Gewalt gegen Kinder durch Erwachsene

Kindeswohlgefährdung, Beratung Prävention Beratungsstelle Gewaltprävention

  • Aktives Zugehen auf misshandelte bzw. auffällige Kinder und Jugendliche seitens der Klassenleitung – ggf. vertrauliches Gespräch mit dem Kind bzw. Jugendlichen zur Abklärung der Sachlage führen (geeignete Rahmenbedingungen herstellen, offene Gesprächsführung ohne Verurteilung sicherstellen, Transparenz bzgl. weiterer Schritte und Maßnahmen gewährleisten); Angebot an das Kind: Vertrauliches Gespräch mit Beratungsdienst/BL/Kinderschutzfachkraft der Schule
  • Abstimmung der vorliegenden Informationen zwischen Klassenleitung, Beratungslehrkraft/Kinderschutzfachkraft und Schulleitung und der sich daraus ableitenden Gefährdungslage, ggf. Beratung durch die zuständige ReBBZ oder die Beratungsstelle Gewaltprävention (Tel. 42863-7020) oder Fachberatungsstelle (z. B. Kinderschutzzentrum Hamburg, Tel. 040/4317948-0)
  • Transparenz: Information des betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen unter Hinweis auf die Leitmotive der Schule über das Vorgehen der Schule (abgesprochene Handlungskette im Fall von möglicher Kindeswohlgefährdung).
  • Elterngespräch in Absprache mit Fachkraft/Beratungsdienst durchführen (wenn keine Gefahr im Verzug)
  • Bei Akutfällen: Entscheidungen und Vereinbarungen bzgl. des weiteren Vorgehens:

    - Bei akuter weiterer Gewalthandlungen oder -androhungen sofortige Einschaltung der Polizei (zuständige Polizeiwache oder – bei Gefahr im Verzug – Tel. 110)

    - beim dringenden Verdacht einer Kindeswohlgefährdung: Unmittelbar eine anonyme Beratung beim bezirklichen Jugendamt (Amt für soziale Dienste) bei einer Insoweit erfahrenen Kinderschutzfachkraft einholen bzw. den Kinder- und Jugendnotdienst (KJND, Tel. 428 49 -0) kontaktieren.

    - medizinische Versorgung eines eindeutig misshandelten Opfers (z. B. Erstversorgung in der Schule, Notruf 112 und Einschalten des Amts für soziale Dienste, Vorstellung im Kinder-Kompetenzzentrum des UKE (040/407410-52127, mobil 0172/426-8090; 24h-hotline)

    - grundsätzlich werden die Sorgeberechtigten (bei festgestellter Kindeswohlgefährdung bzw. Inobhutnahme in Absprache mit dem ASD) über das offizielle Vorgehen und die offizielle Einschaltung anderer Institutionen und Behörden informiert (Informationspflicht der Schulen)

 

  • Schulleitung informiert das ReBBZ, die Beratungsstelle Gewaltprävention und die Schulaufsicht (»Besonderes Vorkommnis«)
  • Bei Gewalthandlungen und -androhungen fortgesetzte Kooperation mit der Polizei und dem Jugendamt
  • Dokumentation des Vorfalls bzw. der Verdachtshinweise, des Vorgehens und der Ansprechpartner anderer Institutionen und Behörden
  • Ggf. Aussprache von Hausverboten gegenüber gewalttätigen oder gewaltandrohenden Sorgeberechtigten oder anderen Personen, sofern sich Übergriffe oder Bedrohungen im schulischen Kontext ereignet haben
  • Kontinuierliche Opferbegleitung durch die Klassenleitung oder Beratungslehrkraft (ggf. Telefonate, Besuche, vorlaufender Kontakt)
  • Ständiger Kontakt zu den zuständigen Fachkräften anderer Institutionen und Behörden
  • Dokumentation der Kontaktaufnahme, ggf. des Genesungsverlaufs und weiterer Maßnahmen/Verabredungen

 

  • Bei längeren Ausfallzeiten seitens des betroffenen Kindes/Jugendlichen ist vor der Rückkehr ein Beratungsgespräch (KL, BL/SL) in der Schule zu führen
    1. Festlegung der Rahmenbedingungen für die Rückkehr in die Klasse
    2. Festlegung eines verbindlichen Ansprechpartners

 

  • Bei Umschulungen ist ein ausführliches Übergabegespräch zwischen den Schulen zu führen
     
  • Klassengespräch zur Re / Integration des Opfers (Unterstützung durch BL)
     
  • Fortlaufender Kontakt zum zuständigen Jugendamt

 

 

Weitere Informationen bei der 
Beratungsstelle Gewaltprävention:

Hamburger Straße 129
22083 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 63 - 7020
Fax: (040) 4 27 31 - 1646
E-Mail: gewaltpraevention@bsb.hamburg.de  

 

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