Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

FAQ Fragen und Antworten zum Kita-Prüfverfahren

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Kitas leisten einen zentralen Beitrag zur Verbesserung der Bildungschancen für die Kinder in unserer Gesellschaft. Gute Kita-Qualität ist dabei von entscheidender Bedeutung. Mit einem neuen Kita-Prüfverfahren wird diese künftig überprüft: Eltern können sich darauf verlassen, dass ihre Kinder in den Hamburger Kitas gut betreut werden.

Fragen und Antworten zum Kita-Prüfverfahren

Kapitelübersicht

Welches Ziel hat das Kita-Prüfverfahren?

Wer sein Kind in einer Kita betreuen lässt, möchte sich zu Recht darauf verlassen, dass die  Qualität der pädagogischen Arbeit hoch ist.

In einem Landesrahmenvertrag (PDF, 1,6 MB) zwischen Behörde und Kita-Trägern sind dafür viele Standards geregelt. Im Rahmen des neuen Kita-Prüfverfahrens wird regelmäßig überprüft, ob sie auch eingehalten werden. Das Kita-Prüfverfahren dient damit zum einen der Sicherstellung von Standards, aber auch der Transparenz nach innen und außen (gegenüber den Eltern, der für die Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde, aber auch gegenüber dem Träger bzw. der Einrichtung selbst). 

Übergeordnetes Ziel des Kita-Prüfverfahrens ist die Qualitätssicherung in der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung in Hamburg. Eltern der betreuten Kinder bietet das neue Verfahren mehr Klarheit über die Einhaltung der Standards in ihrer Kindertageseinrichtung.

Kapitelübersicht

Was wird geprüft?

Zu den zu prüfenden Bereichen gehören insbesondere Aspekte des Leistungsangebotes, der Öffnungszeiten sowie auch der Personalvorhaltung und -qualifikation. Dies bedeutet zum Beispiel dass geprüft wird, ob die Kita in Relation zur Zahl der betreuten Kinder ausreichend Personal mit der erforderlichen Qualifikation beschäftigt. Grundlage sind die Regelungen des Landesrahmenvertrages. Hierfür sollen Daten erfasst und aussagekräftige Unterlagen des pädagogischen Personals während der Vor-Ort-Besuche in den Kitas eingesehen werden. 

Weitere Prüfpunkte sind: Kooperation mit Eltern und Grundschulen, Bildung und Sprachförderung, Ernährung und Gesundheitsvorsorge, der Förderung von Kindern mit Behinderungen, Fortbildung, Qualitätsentwicklung sowie Abrechnungsaspekte. 

So soll auch die Einhaltung des Paragrafen 13 des Landesrahmenvertrages ‚Schutz von Kindern‘ überprüft werden, der von den Kitas ein aussagekräftiges Schutzkonzept gemäß der Paragrafen 45 und 79a SGB VIII verlangt.

Kapitelübersicht

Wie wird geprüft?

Bei den Prüfungen kommen unterschiedliche Erhebungsinstrumente und Analysemethoden zum Einsatz. Dazu gehören unter anderem die Auswertung der im Vorfeld der Prüfung erhobenen Daten, die Analyse von Dokumenten, die Durchführung und Auswertung leitfragengestützter Interviews sowie eine persönliche Inaugenscheinnahme der Räumlichkeiten der Kita durch die Kita-Prüferinnen und -Prüfer.

Kapitelübersicht

Von wem wird geprüft?

In der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) wird ein neues Sachgebiet für die Durchführung des Kita-Prüfverfahrens geschaffen. Die Überprüfungen werden von qualifiziertem und für diese Aufgabe geschultem Fachpersonal durchgeführt. Die Prüferinnen und Prüfer haben pädagogische und verwaltungswissenschaftliche Qualifikationen.

Kapitelübersicht

Wie viele Kitas werden überprüft? 

Jedes Jahr sollen etwa 220 Kitas jährlich geprüft werden, sodass innerhalb von ungefähr fünf Jahren alle Hamburger Kitas geprüft werden. Zu Beginn nach Einführung des Prüfverfahrens wird das zuständige Sachgebiet aufgebaut und das Verfahren durch die Erprobung in der Praxis optimiert, sodass zunächst zwischen 100 und 150 Prüfungen vorgesehen sind.

Kapitelübersicht

Wie wurden die Kitas bisher überprüft? 

Der BASFI stehen mit der anlassbezogenen Vertragsprüfung gemäß Paragraf 22 des Landesrahmenvertrages und der Kita-Aufsicht sowie der Kita-Trägerberatung, unterschiedliche Überprüfungs- und Beratungsinstrumente im Bereich der Kindertagesbetreuung zur Verfügung.

Wir haben bereits massiv (über 350 Mio. Euro!) in Kinderbetreuung investiert – und investieren weiter. Die Ausgaben sind von 410 Mio. Euro (2011) auf 764 Mio. Euro (2016) gestiegen.

Den Betreuungsschlüssel im Krippenbereich haben wir bereits um 10 Prozent verbessert – und verbessern ihn weiter.

Wir haben die Sprachförderung verbessert: 330 Kitas erhalten 18 Mio. Euro pro Jahr. Und 270 Kitas bekommen vom Bund zusätzliches Personal.

Kapitelübersicht

Welche Konsequenzen müssen Kitas erwarten, wenn die Anforderungen des Landesrahmenvertrags ‚Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen‘ nicht erfüllt werden?

Kitas, die die im Landesrahmenvertrag ‚Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen‘ gesetzten Standards nicht erfüllen, werden aufgefordert, die festgestellten Mängel innerhalb bestimmter Fristen zu beseitigen. Entsprechende Nachprüfungen werden ebenfalls durch das Kita-Prüf-Sachgebiet durchgeführt. 

In Einzelfällen, zum Beispiel bei gravierenden Verstößen gegen den Landesrahmenvertrag in Bezug auf das vorzuhaltende Personal, kann es zu Mittelkürzungen bzw. Rückzahlungsforderungen bis hin zur Kündigung des Beitritts der betreffenden Kita zum Landesrahmenvertrag durch die BASFI kommen.

Kapitelübersicht

Welche Anforderungen werden mindestens an eine Kita gestellt?

Kitas müssen vor Inbetriebnahme die Standards gemäß der ‚Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen‘ erfüllen. Durch ihren Beitritt zum Landesrahmenvertrag ‚Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen‘ erklären die Kita-Träger die dort genannten Anforderungen einzuhalten. Dies ist die Voraussetzung dafür, um Kita-Gutscheine mit der BASFI abrechnen zu können.

Kapitelübersicht

Wann wird mit den Prüfungen begonnen?

Ab der 43. Kalenderwoche 2019 sollen die ersten Kita-Prüfungen stattfinden. Für 2019 sind zunächst sogenannte „Pre-Tests“ geplant, die der Erprobung und der Weiterentwicklung der Prüfinstrumente und -Verfahren dienen.

Kapitelübersicht

Wie werden die Kitas ausgewählt, die geprüft werden?

Die zu prüfenden Kitas werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.

Kapitelübersicht

Erhält die Kita am Ende der Prüfung eine Note oder ein Zertifikat?

Jede Prüfung schließt mit einem individuellen Bericht ab, der dem Träger der Kita ausgehändigt wird. Ein Note oder ein Zertifikat wird nicht erteilt.

Kapitelübersicht

Wird der Prüfbericht, den die Kita erhält, veröffentlicht?

Seitens der BASFI werden die Prüfberichte über die einzelnen Kitas nicht veröffentlicht. Das Ergebnis wird mit Kita-Träger und der Kita–Elternvertretung beraten.

Kapitelübersicht

Was macht die BASFI mit den Prüfergebnissen und mit den Prüfberichten?

Die BASFI wird jährlich einen übergreifenden Bericht veröffentlichen, der über die Aktivitäten des Sachgebiets für das Kita-Prüfverfahren insgesamt informiert. Die Ergebnisse werden in aggregierter Form aufbereitet und analysiert. Übergreifende Erkenntnisse aus den Einzelprüfungen werden anonymisiert zusammengefasst und bewertet. Mit der landesweiten Berichterstattung soll das Kita-Prüfverfahren neben der Herstellung von Transparenz auch dazu beitragen, gemeinsam mit den Kita-Verbänden den Landesrahmenvertrag ‚Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen‘ und das Kita-System weiterzuentwickeln.

Kapitelübersicht

Wie werden die Eltern der in der Kita betreuten Kinder in die Prüfung einbezogen?

Nachdem der Prüfbericht über eine Kita erstellt wurde, ist ein Reflexionsgespräch über das Ergebnis der Prüfung vorgesehen, an dem die Elternvertretungen beteiligt sein werden.

Kapitelübersicht

Wer stellt sicher, dass in den Kitas auch pädagogisch gute Arbeit geleistet wird?

Die Kita-Träger überprüfen gemäß Paragraf 16 des Landesrahmenvertrages die Qualität ihrer Arbeit in einem mindestens zweijährigen Rhythmus nach einem fachlich anerkannten Verfahren, das sie in Eigenverantwortung durchführen. Hierfür können sowohl externe als auch interne Qualitätsmanagement-Verfahren angewendet werden. Im Rahmen des neuen Kita-Prüfverfahrens wird die Einhaltung des Paragrafen 16 überprüft.

Kapitelübersicht

An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Beschwerde über die Betreuungsqualität habe?

Auf den Internetseiten der BASFI und mit dem Informationsfaltblatt „Mit der Kita nicht zufrieden? – Ansprechpartner und Beschwerdewege“ werden Eltern informiert, wie sie im Falle einer Beschwerde über ihre Kita vorgehen können.

Kapitelübersicht

Wie viel und welches Personal wird im Sachgebiet „Kita-Prüfverfahren“ beschäftigt sein?

Der Aufbau des neuen Sachgebiets „Kita-Prüfverfahren“ soll sukzessive in 2019 und 2020 erfolgen. Neben der Leitung und der stellvertretenden Leitung sollen sieben weitere Prüferinnen und Prüfer sowie eine Managementunterstützung im Sachgebiet arbeiten. Geplant ist ein Professionenmix aus sozialpädagogischen Qualifikationen und denen der Allgemeinen Verwaltung zu erreichen.

Kapitelübersicht

Wie wird das Kita-Prüfverfahren von der Kita-Aufsicht der BASFI abgegrenzt?

Die Sachgebiete „Kita-Prüfverfahren“ und „Kita-Aufsicht“ werden organisatorisch in unterschiedlichen Referaten im Amt für Familie angesiedelt sein. Auch die Aufgabenstellung und die Rechtsgrundlagen der beiden Sachgebiete sind voneinander abgegrenzt.

Kapitelübersicht

Wie häufig werden die Kitas geprüft?

Für den Regelbetrieb ab 2021 ist grundsätzlich geplant, jährlich etwa 220 der rund 1.100 Hamburger Kitas zu überprüfen, sodass in einem fünfjährigen Zyklus alle am Kita-Gutscheinsystem teilnehmenden Kitas erreicht werden.

Kapitelübersicht

Wer wirkt an der Einführung des Kita-Prüfverfahrens mit?

Die Vertragsparteien des Landesrahmenvertrags ‚Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen‘ (LRV) verständigten sich auf die Einführung des Prüfverfahrens sowie auf konkrete Prüfkriterien und Prüfmethoden, die sich aus den Bestimmungen des LRV ableiten.

Die weitere konzeptionelle Entwicklung und Einführung des Kita-Prüfverfahrens wird in kooperativer Zusammenarbeit durch die Vertragspartner der Kita-Verbände begleitet.

Kapitelübersicht

Was ist die rechtliche Grundlage für die Überprüfung der Kitas?

Die Vertragsparteien des Landesrahmenvertrags (PDF, 1,6 MB) ‚Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen‘ (LRV) einigten sich im neuen LRV auf eine anlassunabhängige Überprüfung der Einhaltung von Bestimmungen des LRV durch den öffentlichen Jugendhilfeträger.


Themenübersicht auf hamburg.de

Kindertagesbetreuung: Themen im Überblick

Angebote für Hamburger Familien

Anzeige
Branchenbuch