A. Anlass
Mit der ersten Fortschreibung des Hamburger Klimaplans entwickelt der Senat wie vorgesehen den Hamburger Klimaplan vom Dezember 20151 inhaltlich und methodisch weiter und setzt angesichts der aktuellen Entwicklungen neue Klimaziele für Hamburg fest.
Zudem berichtet der Senat mit der Fortschreibung des Hamburger Klimaplans der Bürgerschaft über die Entwicklung der Rahmenbedingungen für Hamburg und die bereits erreichten Ziele aus dem Hamburger Klimaplan.
B. Einleitung
Klimaschutz im Sinne einer schnellen und umfassenden Reduktion der von Menschen verursachten klimaschädlichen Emissionen ist global eine der wichtigsten Aufgaben der Gegenwart. Es sind daher alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Menschen vor den Konsequenzen gravierender Klimaveränderungen zu schützen. Hamburg nimmt sich mit dem Klimaplan vor, in den kommenden Jahren die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, damit die Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft in einer lebenswerten, wirtschaftlich erfolgreichen und bezahlbaren Stadt leben können, die als große Metropole ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels leistet. Mit dem Klimaplan werden schließlich auch die erforderlichen Anpassungsprozesse vorangetrieben, um die Stadt auf die Auswirkungen des Klimawandels vorzubereiten.
Der Hamburger Senat betreibt Klimapolitik nicht als Selbstzweck. Die schnelle und umfassende Reduktion der Treibhausgasemissionen ist ebenso wie die Anpassung der Stadt an die bereits erkennbar gewordenen Klimaveränderungen eine zentrale Aufgabe im Interesse der Bürgerinnen und Bürger einschließlich der zukünftigen Generationen in Hamburg. Mit den Maßnahmen des Klimaplans sorgen wir dafür, dass die Lebensqualität, die Sicherheit und Gesundheit der Menschen in unserer Stadt, die wirtschaftliche Prosperität und die politische Stabilität auch in Zukunft gewährleistet sind. Das macht Klimaschutz und Klimaanpassung zu einer prioritären Herausforderung für Hamburg und den Hamburger Senat.
Es ist offenkundig, dass der Transformationsprozess zur Überwindung eines auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschafts- und Gesellschaftsmodells erhebliche Veränderungen sowie Belastungen und Kosten auslösen wird. Wir werden sicherstellen, dass dieser Prozess sozial gerecht gestaltet wird. Bei allen Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass niemand überfordert wird und Ziele wie bezahlbarer Wohnraum nicht gefährdet werden. Hamburg wird, wie alle Kommunen und Länder, die absehbaren Herausforderungen finanziell im Übrigen nicht alleine tragen können, sondern ist dabei auch auf Unterstützung durch den Bund angewiesen.
Es muss im Auge behalten werden, dass im internationalen Maßstab ebenso wie bei einer individualisierten Betrachtung die Treibhausgasemissionen im Durchschnitt umso höher sind, je mehr Einkommen und Vermögen verfügbar sind. Aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit und der erforderlichen Akzeptanz ist es deshalb von großer Bedeutung, dass die mit den erforderlichen Klimamaßnahmen einhergehenden Kosten in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verteilt werden. Auf der anderen Seite ist ebenso unschwer erkennbar, dass der klimapolitische Transformationsprozess ganz erhebliche Innovations- und Wertschöpfungsperspektiven bietet. Dies ist für Hamburg als innovativer Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort eine Chance – auch im internationalen Wettbewerb. Denn hier werden industriell gefertigte Produkte wie Stahl, Kupfer oder Aluminium bereits heute mit einer viel besseren CO2-Bilanz hergestellt als in anderen Teilen der Welt. Gerade in einer Stadt wie Hamburg kann unterbliebener Klimaschutz zu enormen Zusatzbelastungen in der Zukunft führen, während ein engagiertes und ambitioniertes Vorgehen sich auch mit Blick auf künftige Märkte in steigender Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftskraft niederschlagen wird.
Klimaschutz und Klimaanpassung sind Herausforderungen mit einer weltweiten Dimension. Entschlossenes Handeln vor Ort kann im globalen Maßstab zwar nur relativ kleine Beiträge erbringen, gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass die Pro-Kopf-Emissionen in Metropolen, vornehmlich in industrialisierten Ländern, erheblich über dem weltweiten Durchschnitt liegen. Metropolen wie Hamburg kommt dadurch eine besondere Verantwortung zu. Hamburg hat deshalb in den vergangenen Jahren bereits mehrere internationale Vereinbarungen wie die „Chicago Climate Charter“ oder die Plattform der „Carbon Neutral Cities Alliance“ unterzeichnet. Im Rahmen dieser Bündnisse bekennen sich die unterzeichnenden Städte zu den jeweiligen nationalen Klimaschutzzielen, den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens und einer proaktiven Rolle im Rahmen ihrer eigenen gestalterischen Möglichkeiten.
Ein erfolgreicher Transformationsprozess in Metropolregionen wie Hamburg wird als positives Vorbild wirken, um die technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Machbarkeit der Dekarbonisierung unter Beweis zu stellen und um zu verdeutlichen, dass der Nutzen von entschlossenem Handeln die Kosten deutlich überwiegt.
Vor diesem Hintergrund betreibt der Senat aktiven Klimaschutz und ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um die in Hamburg verursachten Treibhausgas-emissionen schnell und umfassend zu reduzieren. Parallel dazu wird Hamburg zu einer klimaangepassten und klimafreundlichen Stadt weiterentwickelt, die vor den Auswirkungen des Klimawandels geschützt ist und gleichzeitig ihre Lebensqualität beibehält.
Deutschlandweit wie auch in Hamburg bedarf es gemeinsamer Anstrengungen, um ambitionierte Klimaziele zu erreichen. Die Herausforderung hat eine Dimension, die das Zusammenwirken aller Akteure erfordert. In diesem Sinne benötigen wir einen breiten gesellschaftlichen Konsens beim Klimaschutz, der sich durch alle Ebenen unseres Landes und alle Branchen der Wirtschaft zieht. Denn nur mit einer so umfassend angelegten gesellschaftlichen Verständigung wird es gelingen, alle Akteure auf dem Weg von Klimaschutz und Klimaanpassung mitzunehmen und soziale Härten abzufedern.
Im Jahr 2007 hat Hamburg ein erstes Klimaschutzkonzept beschlossen und auf dieser Grundlage zahlreiche Maßnahmen zum Klimaschutz eingeleitet. Im nächsten Schritt hat der Senat im Jahr 2013 den Masterplan Klimaschutz verabschiedet. Im Dezember 2015 ist vom Senat dann der Hamburger Klimaplan verabschiedet worden, der die Erkenntnisse und Herausforderungen des Klimaschutzes mit denen der Anpassung an die Folgen des Klimawandels zusammenführte.
Die vorliegende erste Fortschreibung des Hamburger Klimaplans entwickelt die Ziele und das Maßnahmenportfolio weiter. Sie stellt außerdem den Stand der Aktivitäten Hamburgs sowie die Veränderungen der Rahmenbedingungen dar.
Die Fortschreibung des Klimaplans ist in zwei Teile gegliedert. Im Kapitel Klimabericht für Hamburg wird die aktuelle Entwicklung der CO2-Emissionen Hamburgs auf der Basis der Verursacherbilanz 2017 des Statistikamtes Nord dargestellt. Darüber hinaus wird der Sachstand zur Umsetzung der im Klimaplan 2015 beschlossenen Ziele dargestellt.
Im Abschnitt Weiterentwicklung der Klimastrategie wird ausgeführt, wie der Hamburger Senat in den nächsten Jahren seine Aktivitäten auf den Feldern des Klimaschutzes und der Klimaanpassung weiterentwickeln wird.
Mit dem Klimaplan 2015 hatte sich der Senat verpflichtet, die CO2-Emissionen Hamburgs bis 2030 gegenüber dem Basisjahr 1990 zu halbieren und bis 2050 um mindestens 80 Prozent abzusenken.
Angesichts der aktuellen Erkenntnisse des Weltklimarats zur globalen Entwicklung des Klimawandels reichen diese Ziele nicht mehr aus. Der Senat hält es daher für erforderlich, die Selbstverpflichtung von 2015 weiterzuentwickeln. Er orientiert sich dabei an den Zielen, mit denen die Bundesregierung auf nationaler Ebene plant, um das 1,5°C-Ziel zu erreichen. Dementsprechend legt der Senat folgende neue CO2-Minderungsziele fest: Bis 2030 reduziert Hamburg die CO2-Emissionen um 55 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990. Bis 2050 strebt die Stadt eine Emissionsminderung von mindestens 95 Prozent an, um Klimaneutralität zu erreichen.
Auf der Grundlage dieser pauschalen Selbstverpflichtungen legt der Senat mit der Fortschreibung des Klimaplans zusätzlich sektorbezogene Ziele fest und beauftragt die zuständigen Behörden mit der Umsetzung der dafür erforderlichen Maßnahmen. Ein behördenübergreifendes regelmäßiges Controlling stellt sicher, dass bei der Nichterfüllung von Zielen die geeigneten Maßnahmen der Nachsteuerung ergriffen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einem langfristig angelegten Prozess heute noch nicht für alle Maßnahmen die angestrebte CO2-Minderung sicher prognostizieren lässt. Auch muss die Wirksamkeit der Maßnahmen ständig überprüft und gegebenenfalls nachgesteuert werden. Schließlich werden auch der weitere technische Fortschritt, die Ergebnisse der Forschung und die Skalierung von zunächst nur als Modellprojekte oder in kleinem Maßstab begonnenen Vorhaben dafür sorgen, dass zusätzliche Effekte entstehen, die heute noch nicht konkretisiert werden können. Hinzu kommen die vom Bund beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen, deren Auswirkungen auf Hamburg zurzeit noch nicht beziffert werden können.
Im Rahmen der Fortschreibung des Klimaplans wird der Senat die entsprechenden Zielwerte und Maßnahmen daher fortlaufend aktualisieren und weiter entwickeln.
Die vier Sektoren, in denen die Stadt Verursacher von Emissionen identifiziert, sind die Bereiche Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD), Private Haushalte (PHH) und Verkehr. Für sie werden die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten sektorbezogenen Minderungsziele festgelegt:

Bild: © BUE
Um die in dieser Fortschreibung festgelegten Klimaziele einschließlich der sektorbezogenen Ziele zu erreichen, wurden Transformationspfade entwickelt. Diese kombinieren die infrastrukturellen Maßnahmen mit den erforderlichen ordnungsrechtlichen Anpassungen und ergänzenden Förderinstrumenten. Um die klimapolitischen Ziele und Instrumente sowie weitere wesentliche Regelungsinhalte auch gesetzlich zu verankern, wird der Bürgerschaft parallel ein Entwurf für ein neues Hamburgisches Klimaschutzgesetz zugeleitet. Mit diesem Gesetzesentwurf wird u.a. angestrebt, den Klimaplan selbst auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen und einen ordnungsrechtlichen Rahmen zu schaffen.
Die für das Erreichen der CO2-Minderungsziele erforderlichen Maßnahmen werden in den Transformationspfaden Wärmewende inkl. Gebäudeeffizienz, Mobilitätswende und Wirtschaft dargestellt. Darüber hinaus zeichnet der Transformationspfad Klimaanpassung den Prozess, mit dem Maßnahmen zur Sicherung der Lebensqualität, der Funktionsfähigkeit der städtischen Infrastruktur und zur Vermeidung von klimabedingten Schäden entwickelt und umgesetzt werden sollen.
Die Herleitung der Transformationspfade aus den sektorbezogenen Klimazielen wird im Abschnitt D 2 erläutert. Die Maßnahmenprogramme zu den Transformationspfaden sind in den Anlagen 2-5 dargestellt.
Zwischen den verschiedenen Transformationspfaden gibt es zahlreiche Interdependenzen. Fach- und sektorübergreifende Anstrengungen sind erforderlich, um Synergien auszuschöpfen und Konflikte zu vermeiden. Entscheidend ist daher, dass Hamburg insgesamt seine Klimaziele erreicht. Unbeschadet der jeweiligen Verantwortung für die einzelnen Sektoren steht der Senat auch insgesamt in der Verantwortung für das Erreichen der im Klimaplan abgesteckten Ziele. Dabei strebt der Senat an, alle relevanten Akteure von staatlicher und privater Seite sowie aus der Zivilgesellschaft für geeignete Formen der Zusammenarbeit zu gewinnen. Wie diese integrierte Arbeitsmethodik umgesetzt werden soll, wird im Anschluss an die Darstellung der Transformationspfade erläutert.
1. Klimaplan vom 08.12.2015 (Bürgerschaftsdrucksache 21/2521)
Hamburger Klimaplan 2019
Weiterentwicklung der Hamburger Klimastrategie
Strategische Schwerpunkte - Transformationspfade bis 2030
Weitere klimarelevante Handlungsfelder