Zusätzlich zur landesbezogenen Energie- und CO2-Bilanz des Statistikamtes Nord hat Hamburg mit Unterstützung des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie gGmbH (im Folgenden kurz: Wuppertal Institut) im Rahmen des Klimaschutzkonzepts 2007-2012 ein auf die Maßnahmen des Hamburger Klimaplans bezogenes, jährliches CO2-Monitoring – die so genannte „Bottom-up-Methode“ – entwickelt. Im Folgenden hat der Senat sich verpflichtet, bis Ende 2020 durch Hamburger Maßnahmen rund 2 Mio. t CO2-Emissionen im Vergleich zu 2012 mindern. Dabei werden alle Maßnahmen des Klimaplans mit und ohne Finanzierung aus Mitteln des Senats erfasst.
Da sich durch die aktuelle Förderpolitik der Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Hamburger Klimamaßnahmen und vor allem für die Hamburger Förderprogramme wesentlich verändert haben, berücksichtigt die CO2-Bilanz zum Hamburger Klimaplan ab dem Jahr 2015 auch, soweit bekannt, in Hamburg durch Bundesförderungen erzielte Einsparungen an CO2-Emissionen.
Bis Ende 2018 konnten auf Basis der vorliegenden Angaben durch Maßnahmen des Klimaplans insgesamt 1.696.109 t CO2-Emissionen gegenüber dem Bezugsjahr 2012 gemindert werden. Der Senat geht davon aus, dass er sein Ziel erreichen wird, bis 2020 2 Mio. t CO2-Emissionen gegenüber 2012 zu mindern.

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Maßnahmen- und Finanzcontrolling
Die Behörde für Umwelt und Energie wurde mit ihrer Leitstelle Klima vom Senat beauftragt, die Koordinierungs- und Steuerungsfunktion über alle Behörden wahrzunehmen. Hierzu gehören auch die Erfassung und Auswertung eines Maßnahmen- und Finanzcontrollings sowie das Klimafolgen- und CO2-Monitoring. Dazu werden jährlich Sachstände zu den Maßnahmen, Angaben zur Finanzierung und ggf. zur erzielten CO2-Reduktion abgefragt. Für Maßnahmen, die eine Finanzierung aus dem Zentralen Programm Hamburger Klimaplan1 erhalten haben, sind Berichte mit einer ausführlicheren Darstellung notwendig.
Von den 202 in Anlage 1 zur 1. Fortschreibung des Hamburger Klimaplans aufgenommenen Maßnahmen haben 78 Maßnahmen eine Finanzierung durch das Zentrale Programm Hamburger Klimaplan erhalten (Stand 10/2019).
Der Klimaplan beinhaltet Maßnahmen mit sehr unterschiedlichen Mittelbedarfen. Ein beträchtlicher Teil davon wird aus den in den jeweiligen Einzelplänen veranschlagten Kosten oder durch Drittmittel gedeckt. Die Ermächtigungen des Zentralen Programms Hamburger Klimaplan werden den Behörden und Bezirksämtern auf Antrag unterjährig im Wege der Sollübertragung zur Verfügung gestellt. Nicht abgeflossene und nicht (planerisch) belegte Ermächtigungen werden an das Zentrale Programm zurückgegeben und für andere Klimamaßnahmen verwendet.

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Die Verteilung der Klimamittel auf die einzelnen Maßnahmen ist in Anlage 1 dargestellt.
Neben der Finanzierung aus Ermächtigungen des Klimaplans werden verstärkt Drittmittel (Bundes- und EU-Mittel) akquiriert. Europäische, nationale und städtische Finanzierungsquellen müssen dabei optimal aufeinander abgestimmt und genutzt werden.
1. bis 2015 Produktgruppe 265.04, bis Ende 2018 292.14, ab 2019 295.12
Weiterentwicklung der Hamburger Klimastrategie
Strategische Schwerpunkte - Transformationspfade bis 2030