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Hamburger Klimaplan Stadt als Vorbild

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Die öffentlichen Nichtwohngebäude werden energetisch saniert, sodass ihr Endenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 30 Prozent und bis 2050 um mindestens 60 Prozent im Vergleich zu 2008 reduziert ist.

Stadt als Vorbild

Öffentliche Nichtwohngebäude / Leitkriterien für die energetische Sanierung

Hamburg strebt an, entsprechend dem Bundesziel bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Zum Erreichen der energetischen Ziele in den öffentlichen Nichtwohngebäuden bedarf es einer umfassenden energetischen Sanierung bis zum Jahr 2050. Die bereits im Klimaplan (Drs. 21/2521) beschriebene Strategie beinhaltet im Wesentlichen die Bausteine:

Leitkriterien für die energetische Sanierung öffentlicher Nichtwohngebäude
Entsprechend eines im Rahmen des Klimaplans erteilten Senatsauftrags haben die zuständigen Behörden Leitkriterien für die energetische Sanierung von öffentlichen Nichtwohngebäuden erarbeitet, die Standards definieren und Hilfestellung bei der Umsetzung bieten. Die Leitkriterien basieren auf einem Portfolioansatz, der im Einzelnen noch festzulegen ist und stellen eine einheitliche Grundlage für die schrittweise energetische Sanierung der öffentlichen Nichtwohngebäudeflotte bis zum Jahr 2050 dar. Dabei müssen die Portfolien so festgelegt werden, dass auch unter Berücksichtigung von Anforderungen des Denkmalschutzes ein ausreichender Gestaltungsspielraum gegeben ist. Ferner gilt auch hier, dass angesichts der damit verbundenen Kosten zunächst solche Maßnahmen zu bevorzugen sind, die mit Blick auf die Erreichung der jeweiligen CO2-Minderungsziele die größten Schritte ermöglichen und das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis erreichen.

Ziel ist es, zu sanierende Gebäude möglichst unter Zuhilfenahme von Bundesfördermitteln im Mittel mindestens auf das Niveau eines KfW-Effizienzgebäudes 70 zu modernisieren. Zusammen mit dem Zuwachs an Neubauten mit einem hohen Energieeffizienzstandard (Niedrigstenergiestandard bzw. ab 2022 mind. Effizienzhaus 40) soll damit bis zum Jahr 2050 je Bestandshalter bzw. Realisierungsträger ein Gesamtgebäudeportfolio erreicht werden, welches den Zielen des Hamburger Klimaplans entspricht.

Der Portfolioansatz bietet Bestandshaltern Flexibilität und auch die Möglichkeit zu innovativen Ansätzen. Dies beinhaltet beispielsweise die Effizienzsteigerung in der Gebäudetechnik und die Erhöhung des regenerativen Anteils bei den Wärmeenergieträgern (Solarthermie, Wärmepumpe, leitungsgebundene Wärmeversorgung etc.). Darüber hinaus sind auch Verbesserungen beim Nutzerverhalten anrechenbar. Sollte ein Gebäude nicht auf das Niveau eines KfW-Effizienzgebäudes 70 zu sanieren sein, kann dieses durch ein besser saniertes Gebäude im Portfoliobestand ausgeglichen werden.

Sanierungskonzepte und -fahrpläne
Bis Ende 2017 sollten Sanierungskonzepte und -fahrpläne für stadteigene Nichtwohngebäude erstellt werden. Für Hamburgs Schulen gibt es mit dem Rahmenplan Schulbau bereits einen Sanierungsfahrplan und ein Energiemanagement, welche noch weiter zu entwickeln sind. Dabei ist sicherzustellen, dass die im Schulentwicklungsplan vorgesehenen Maßnahmen vollumfänglich umgesetzt werden können.

Weitere Bestandshalter sind – mit fachlicher Beratung der zuständigen Behörde – noch in der Vorbereitungsphase für die Aufstellung von Sanierungskonzepten und -fahrplänen. Die Leitkriterien bieten eine Hilfestellung. Sanierungskonzepte und -fahrpläne werden von den zuständigen Bestandshaltern spätestens bis Ende 2020 erstellt.

Sanierungskonzepte und -fahrpläne werden dabei auch unter Berücksichtigung der Anforderungen des zurzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Hamburger Behindertengleichstellungsgesetzes zu erstellen sein.

Datenerfassung
Die Erfassung und Auswertung gebäudebezogener jährlicher Energieverbräuche für Heizung, Warmwasser und Strom sowie damit verbundener CO2-Emissionen für stadteigene Gebäude, Gebäude im Mieter-Vermieter-Modell sowie für öffentliche Gebäude, die von Dritten angemietet sind, erfolgt durch die jeweiligen Bestandshalter wie Schulbau Hamburg sowie die Sprinkenhof GmbH. Diese Daten bilden eine Grundlage der Sanierungskonzepte und -fahrpläne für öffentliche Gebäude.

CO2-neutrale Landesverwaltung 2030

Der Senat hat sich im Klimaplan 2015 zum Ziel gesetzt, die Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 weitgehend CO2-neutral zu organisieren oder den CO2-Ausstoß auszugleichen. In der Startbilanz für das Jahr 2012 beliefen sich die CO2-Emissionen innerhalb der definierten Systemgrenzen auf 207.481 t CO2. Besonders emissionsrelevant ist der Bereich Strom mit 94 Prozent.

Die anstehende erste Fortschreibung des CO2-Fußabdrucks (Basisjahr 2017) wird in 2020 die CO2-Minderung zwischenzeitlich umgesetzter Maßnahmen widerspiegeln. Basierend auf dem CO2-Fußabdruck 2017 werden dann Maßnahmen mit zusätzlichen Einsparpotenzialen abgeleitet. Die Behörden setzen bereits in verschiedenen Beschaffungsbereichen Einsparmaßnahmen um, was u.a. eine Minderung der CO2-Emissionen der Verwaltung zur Folge hat. Dazu gehören der Leitfaden zur umweltfreundlichen Beschaffung, der klimaneutrale Post- und Paketversand sowie der fast vollständige Einsatz von Recyclingpapier. Knapp 30 Prozent der Dienst-Pkw im Behördenfuhrpark, für die die Kfz-Leitlinie gilt, sind Elektrofahrzeuge; weitergehende Ansätze zur schadstoff- und CO2-armen betrieblichen Mobilität haben Bezirke und öffentliche Unternehmen im Rahmen des Projektes MOVE erprobt. Im Veranstaltungsbereich werden derzeit wirkungsvolle nachhaltige Ansätze entwickelt und erprobt, die 2021 verbindlich als Hamburger Standard für nachhaltige Veranstaltungen eingeführt werden sollen.

CO2-Kompensation von Dienstflügen

Seit 2008 werden gemäß dem Hamburgischen Reisekostengesetz (VV HmbRKG) CO2-Emissionen von Dienstflügen der Hamburger Senatsmitglieder sowie Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg kompensiert. Dienstflüge innerhalb Deutschlands sowie europäische Kurzstreckenflüge sollen zukünftig auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden. Zudem soll zur besseren Nachverfolgbarkeit eine Berichterstattung etabliert werden sowie Aufklärung über die Klimaauswirkungen von Flügen erfolgen. Ab 2020 werden auch Dienstflüge von Bediensteten öffentlicher Unternehmen, für die der Hamburger Corporate Governance Kodex gilt, kompensiert.

Öffentliche Unternehmen als Klima-Partner

Im Juni 2018 haben 16 öffentliche Unternehmen die erste Klima-Partner-Vereinbarung mit dem Senat unterschrieben. Die Unternehmen folgen mit der Vereinbarung dem Wunsch des Senats, gemeinsam ein Signal für den Klimaschutz in Hamburg zu setzen und Vorbild für private Akteure in der Stadt zu sein. Die unterzeichnenden Unternehmen streben an, bis Ende 2020 insgesamt mindestens 140.000 t CO2 pro Jahr einzusparen.

Neben technischen Maßnahmen wie der Installation effizienter Wärme- und Kältetechnik und Nutzung von Abwärme und Abwasser zur Energieversorgung werden auch Maßnahmen durchgeführt, die auf die Mitarbeitenden in den Unternehmen zielen, wie z. B. Spritspartrainings. Besonders hohe Einsparungen werden bei Unternehmen erreicht, die ihren Strombezug auf hochwertigen Ökostrom umstellen. Weitere Einsparziele bis 2025 und 2030 sollen bis Ende 2020 festgelegt und neue Klima-Partner gewonnen werden.1

Klimagerechte Finanzen

Auch in ihrer Rolle als Investorin kann die Freie und Hansestadt Hamburg aktiv zum Klimaschutz beitragen, indem sie langfristige Investitionen auf ihre Klimawirkung prüft. Durch die Vermeidung und das Divestment (bzw. De-Investition) aus klimaschädlichen Geldanlagen, insbesondere fossilen Energieträgern wie Kohle, Öl und Gas, kann gleichzeitig das Investitionsrisiko gemindert werden. Die zuständige Behörde hat im Jahr 2019 im Rahmen der Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie auch erste Vorprüfungen im Hinblick auf nachhaltige bzw. insbesondere am Klimaschutz orientierte Finanzierungen und Anlagestrategien eingeleitet. Der Senat wird auf dieser Grundlage die Aufstellung von Anlagerichtlinien orientiert am Klimaschutz und weiteren Nachhaltigkeitskriterien zeitnah prüfen und vorbereiten sowie auf dieser Basis eine nachhaltige Anlagestrategie sowohl für die eigenen Aktivitäten am Finanzmarkt als auch für die Beteiligungen an öffentlichen Unternehmen entwickeln.

1. Weitere Informationen


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