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Prozess Zweite Fortschreibung Hamburger Klimaplan

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Der Klimaplan wird 2023 zum zweiten Mal fortgeschrieben und dabei hinsichtlich der neuen Zielsetzung weiterentwickelt und angepasst. Der Startpunkt für diese Neuausrichtung wurde mit der Verabschiedung des Eckpunktepapiers zu neuen Klimazielen im Dezember 2022 gesetzt. Jetzt müssen diese Eckpunkte und die formulierten Maßnahmenbereiche konkretisiert werden.

Zeitplan und Meilensteine der zweiten Fortschreibung des Hamburger Klimaplans seit 2015 - 2023.

Zweite Fortschreibung Hamburger Klimaplan

Wieso wird der Hamburger Klimaplan fortgeschrieben?

Die Klimaschutzziele sowie Strategien und Maßnahmen, um diese zu erreichen, müssen fortlaufend überprüft, angepasst und weiterentwickelt werden. Dementsprechend muss auch der Klimaplan regelmäßig aktualisiert werden. Basis hierfür sind die ständig wachsenden, wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Veränderung unseres Klimas und darüber, was wir tun können, um Klimaschutz effektiv zu betreiben. Die Fortschreibung des Klimaplans ist seit 2020 auch gesetzlich geregelt: Laut Paragraph 6, Absatz 3 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) muss der Senat der Bürgerschaft alle vier Jahre die Fortschreibung des Hamburger Klimaplans vorlegen. Daher erfolgt die zweite Fortschreibung in 2023.

Was ist bisher passiert?

·    Zwischenbericht: Im November 2022 wurde der Zwischenbericht zum Umsetzungsstand des Hamburger Klimaplans durch den Senat beschlossen. Insgesamt 2,052 Millionen Tonnen weniger CO2 hat Hamburg bis 2020 gegenüber 2012 ausgestoßen. Damit wurde das Klimaziel, zwei Millionen Tonnen CO2 einzusparen, erreicht. Zudem sind fast 90 Prozent aller im Klimaplan vereinbarten Maßnahmen umgesetzt, begonnen oder in Vorbereitung. 

·    Eckpunktepapier: Im Dezember 2022 wurden zunächst die Eckpunkte der zweiten Fortschreibung in Form des Eckpunktepapiers durch den Senat beschlossen. Es setzt den Rahmen für die anstehende zweite Fortschreibung des Klimaplans und zeigt in einem weiterentwickelten Ansatz auf, über welche Hebelmaßnahmen es gelingen kann, ambitioniertere Klimaziele zu erreichen.

·    Stakeholder-Beteiligung: Relevante Stakeholder (Vertreter:innen aus Verbänden, Kammern, Vereinen und der Wirtschaft sowie NGOs und Wissenschaft) wurden eingeladen, um auf Basis der Hebelmaßnahmen zu diskutieren. Dabei sollten von den Fachexpert:innen der jeweiligen Bereiche Chancen und Potenziale sowie Möglichkeiten zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Umsetzung, identifiziert werden.

·    Öffentlichkeitsbeteiligung: Erstmalig wurde auch die breite Öffentlichkeit dazu eingeladen, an der Fortschreibung des Klimaplans mitzuwirken. Im 1. Quartal 2023 konnten alle klimaschutzinteressierten Hamburger:innen in einem dreiwöchigen Online-Dialog Klimaschutzmaßnamen zu ausgewählten Maßnahmenbereichen vorschlagen und konkrete Ideen zur Umsetzung einbringen. 

Wie geht es jetzt weiter?

Der Rahmen, den das Eckpunktepapier gesetzt hat, muss nun gefüllt und die zweite Fortschreibung erstellt werden:  Es bedarf in Hamburg gemeinsamer Anstrengungen, um ambitionierte Klimaziele zu erreichen. Daher ist der Hamburger Klimaplan ein Gemeinschaftswerk der Hamburger Behörden und Bezirke. Federführend zuständig ist die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, die alle Beiträge koordiniert und den Klimaplan erstellt. Auch bezüglich der Ergebnisse der Stakeholder- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemeinsam mit den für die Themenbereiche zuständigen Behörden geprüft, ob und wie die Vorschläge in die Fortschreibung des Klimaplans einfließen können. 

Der Beschluss durch den Hamburger Senat ist für Sommer 2023 geplant. Die dann beschlossene zweite Fortschreibung stellt das Grundgerüst zur Erreichung der Klimaziele in den nächsten Jahren dar.


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