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Gesetzesänderungen vorgelegt Hamburgisches Klimaschutzgesetz

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Der Hamburger Senat hat im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) von 2020 Details u.a. zur Solarpflicht auf Dächern und zum Einsatz erneuerbarer Energien bei Bestandsbauten geregelt. Nun wurde ein Entwurf zur Novellierung vorgelegt, der u.a. die neuen Hamburger Klimaschutzziele gesetzlich verankert und neue Pflichten zu Solar- und Gründächern sowie beim Heizungstausch enthält. Die Gesetzesänderungen sollen nach einer Verbändeanhörung voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 beschlossen werden.

Hamburg

Klimaschutzgesetz

Im Februar 2020 ist das Hamburgische Klimaschutzgesetz in Kraft getreten. Die beiden wichtigsten neuen Anforderungen, welche die Hamburgerinnen und Hamburger direkt betreffen, sind die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Hamburgs Dächern („PV-Pflicht“) und die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung („EE-Pflicht“). Die Details dieser neuen Maßnahmen sind in einer vom Senat erarbeiteten Umsetzungsverordnung beschrieben, diese ist seit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

Novellierung des Klimaschutzgesetzes

Am 14. Februar 2023 hat der Senat den Entwurf zur Änderung des Klimaschutzgesetzes vorgestellt. Dieser wird nun an verschiedene Verbände zur Kommentierung verschickt. Noch vor der Sommerpause plant der Senat die Verabschiedung der Gesetzesänderungen und wird diese dann der Bürgerschaft zur endgültigen Verabschiedung weiterleiten. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für 2024 vorgesehen. Die neuen Verpflichtungen gelten nach Inkrafttreten des Gesetzes und müssen – je nach den vorgesehenen Fristen – ab 2024 oder 2027 eingehalten werden.

Wichtige Punkte der Novellierung sind u.a.

  • die gesetzliche Festschreibung der Hamburger Klimaschutzziele: Der CO2-Ausstoß soll bis 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. 2045 und damit fünf Jahre schneller als bislang vorgesehen, soll ganz Hamburg CO2-neutral leben und wirtschaften.
  • Beim Heizungstausch gilt ab 2027: Der Anteil der Erneuerbaren Energien wird von 15 auf 65 % erhöht. Ab 2024 soll es dazu ein Förderprogramm geben.
  • Ebenfalls verpflichtend ab 2027: die kombinierte Nutzung von Dächern für Photovoltaik-Anlagen und Begrünung als Solargründach.
  • Photovoltaik-Anlagen müssen ab 2024 mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche bedecken.

  • Photovoltaik-Anlagen werden ab 2024 auch bei Bestandgebäuden verpflichtend, wenn eine vollständige Erneuerung der Dachhaut durchgeführt wird.

  • Der Ausbau der Infrastruktur für Strom, Wasserstoff und öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge wird gestärkt.

Ausführliche Informationen zu den Neuregelungen und zu Fördermöglichkeiten werden wir Ihnen bei endgültigem Beschluss des Gesetzes zur Verfügung stellen.


Klimaplan und Klimaschutzgesetz

Der Hamburger Klimaplan legt die Klimaziele für die Jahre 2030 und 2050 fest und benennt die Maßnahmen, mit denen diese Klimaziele erreicht werden sollen. Das Klimaschutzgesetz schafft hierfür den verbindlichen rechtlichen Rahmen und verankert die Ziele des Klimaplans. Auch der Hamburger Klimaplan wird aktuell fortgeschrieben, die Eckpunkte der Fortschreibung hat der Senat bereits veröffentlicht. Um die Hamburger Klimaziele zu erreichen, verfolgt die Stadt verschiedene Ansätze: Von Anforderungen an öffentliche Gebäude über Wärmeplanung bis hin zu Pflichten in Bezug auf die Nutzung von erneuerbare Energien.



Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien

Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen

Weitere Anforderungen im Gebäudebereich

Was steht sonst noch im Klimaschutzgesetz?


Rechtsgrundlagen und Gesetzesbegründungen

Rechtsgrundlagen und Gesetzesbegründungen


Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Amt für Energie und Klima
Abteilung Energierecht und städtische Energiepolitik

Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg

E-Mail: klimaschutzgesetz-hamburg@bukea.hamburg.de

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