Klimaschutzziele und allgemeine Vorschriften
Die Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel werden als Querschnittsaufgabe im Klimaschutzgesetz verankert. Die Klimaschutzziele des Klimaplans werden als verbindliches verwaltungsinternes Steuerungselement gesetzlich festgeschrieben. Bei allen Planungen und Investitionen der Freien und Hansestadt Hamburg ist der Klimaschutz künftig zu berücksichtigen.
Ein Klimabeirat als Bindeglied zwischen Wissenschaft und Verwaltung berät den Senat und die Bürgerschaft als unabhängiges Gremium bei der Umsetzung des Klimaplans und des Klimaschutzgesetzes.
Wärmenetze und Kohleausstieg
In Hamburg spielen die Wärmenetze eine wichtige Rolle bei der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Im Zuge des gezielten Wärmenetzausbaus in Hamburg sieht das Gesetz Möglichkeiten vor, um die Fernwärmeversorgungsunternehmen langfristig in eine CO2-neutrale Versorgung zu steuern.
Öffentliche Gebäude und klimaneutrale Landesverwaltung
Die Freie und Hansestadt Hamburg ist nun gesetzlich verpflichtet, mit allen ihren städtischen Stellen und Gesellschaften eine Führungsrolle beim Umsetzen der Klimaziele einzunehmen, um als Vorbild mit ihren rund 65.000 Mitarbeitern bis 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu verwirklichen, insbesondere durch Energieeinsparung in Gebäuden, effiziente Energiebereitstellung, Nutzung Erneuerbarer Energien sowie einen sparsamen Umgang mit Ressourcen.
Wärmeplanung, Wärmekataster
Das bereits bestehende Hamburgische Wärmekatastergesetz wurde in die Neufassung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes integriert.
Klimaschutz im Verkehr
Das Gesetz unterstützt das Ziel der Umsetzung einer nachhaltigen und emissionsarmen Mobilität.
Wo kann ich Details nachlesen?
Das sind die wichtigsten Links zu den Rechtsgrundlagen und Gesetzesbegründungen: