FAQs
FAQ_Novellierung
- Warum wird das Hamburgische Klimaschutzgesetz novelliert?
- Was sind die wichtigsten Inhalte, die durch die Novellierung neu in das Hamburgische Klimaschutzgesetz aufgenommen werden?
- Sind die neuen Regelungen des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes schon in Kraft?
- Welche Änderungen sind bei der sog. EE-Pflicht geplant, die beim Austausch von Heizungsanlagen greift?
- Muss ich ab Januar 2027 meine bestehende Heizungsanlage austauschen?
- Betreffen die geplanten Änderungen des Hamburgische Klimaschutzgesetz auch elektrische Heizungen?
- Dürfen keine Klimaanlagen mehr in Gebäuden eingebaut werden, wenn die Änderungen des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes in Kraft treten?
- Wen trifft die Pflicht, eine Photovoltaikanlage auf seinem oder ihrem Dach zu installieren (PV-Pflicht)?
- Was umfasst die Bruttodachfläche?
- Sind auch Alternativen zur PV-Pflicht vorgesehen?
- Wen würde die Pflicht treffen, sein oder ihr Dach zu begrünen?
- Muss ein Dach mit Photovoltaikanlage auch begrünt werden?
- Wer ist nach den vorgesehenen Änderungen verpflichtet, beim Bau eines neuen Parkplatzes über diesem Parkplatz eine Photovoltaikanlage zu errichten?
- Sieht das Hamburgische Klimaschutzgesetz auch Ausnahmen von diesen Pflichten vor?
- Ist eine staatliche Förderung vorgesehen, die bei der Erfüllung dieser Pflichten unterstützt?
- Inwiefern wirkt sich die vom Bund vorgesehene Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf die Novellierung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes aus?
Warum wird das Hamburgische Klimaschutzgesetz novelliert?
Was sind die wichtigsten Inhalte, die durch die Novellierung neu in das Hamburgische Klimaschutzgesetz aufgenommen werden?
Sind die neuen Regelungen des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes schon in Kraft?
Welche Änderungen sind bei der sog. EE-Pflicht geplant, die beim Austausch von Heizungsanlagen greift?
Muss ich ab Januar 2027 meine bestehende Heizungsanlage austauschen?
Betreffen die geplanten Änderungen des Hamburgische Klimaschutzgesetz auch elektrische Heizungen?
Dürfen keine Klimaanlagen mehr in Gebäuden eingebaut werden, wenn die Änderungen des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes in Kraft treten?
Wen trifft die Pflicht, eine Photovoltaikanlage auf seinem oder ihrem Dach zu installieren (PV-Pflicht)?
Was umfasst die Bruttodachfläche?
Sind auch Alternativen zur PV-Pflicht vorgesehen?
Wen würde die Pflicht treffen, sein oder ihr Dach zu begrünen?
Muss ein Dach mit Photovoltaikanlage auch begrünt werden?
Wer ist nach den vorgesehenen Änderungen verpflichtet, beim Bau eines neuen Parkplatzes über diesem Parkplatz eine Photovoltaikanlage zu errichten?
Sieht das Hamburgische Klimaschutzgesetz auch Ausnahmen von diesen Pflichten vor?
Ist eine staatliche Förderung vorgesehen, die bei der Erfüllung dieser Pflichten unterstützt?
Inwiefern wirkt sich die vom Bund vorgesehene Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf die Novellierung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes aus?
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