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Koalitionsvertrag Gleichstellung / LSBTI

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Gleichstellung & LSBTI: Koalitionsvertrag 2020

Hamburg ist eine moderne und vielfältige Stadt. Alle Menschen sollen bei uns die gleichen Chancen erhalten. Daher müssen wir die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter in Hamburg weiter vorantreiben. Frauenrechte sowie die Rechte von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans oder Intersexuellen (LSBTI*) sind Gradmesser für den Stand unserer Demokratie: Nur wo Gleichberechtigung Tag für Tag gelebt wird, steigt auch die Freiheit von uns allen. Gerade in Zeiten, in denen die Demokratie, die Vielfalt und Akzeptanz zunehmend angegriffen werden, gilt es nicht nur, diese Werte zu verteidigen, sondern sich aktiv für Feminismus, für LSBTI*-Rechte und gegen Diskriminierung einzusetzen. 

Unser Ziel ist es, allen in Hamburg ein selbstbestimmtes, gerechtes und sicheres Leben zu ermöglichen. Deshalb treten wir für die Gleichberechtigung aller Menschen in allen Lebensbereichen und -phasen ein, von der Bildung und Erziehung über Gesundheit, die Arbeitswelt, beim Sport bis hin zur Rente. Die Koalitionspartner begreifen die Gleichstellung als gesamtgesellschaftliche Herausforderung und Aufgabe aller Behörden und der Bezirke. Wir wollen dieses Politikfeld daher strukturell aufwerten und besser verankern, um für ganz Hamburg die Gleichstellung von Frauen und die Akzeptanz von LSBTI* voranzubringen. Der Bereich Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt wird hierfür gestärkt.

Weiterentwicklung des gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms

Die Koalitionspartner sind sich einig, der Gleichstellungspolitik in der Hamburgischen Bürgerschaft eine sichtbarere Rolle als bislang zu geben. Zudem wollen wir künftig nach den Grundsätzen der geschlechtergerechten Haushaltssteuerung die Verteilung der Haushaltsmittel daraufhin beleuchten, welche Auswirkungen haushaltspolitische Entscheidungen auf den Grundsatz der Gleichbehandlung von Frauen und Männern haben. Mit dem Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm, das Frauen und Männern eine gerechte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht, ist bereits ein wichtiger Schritt erfolgt. 

Schwerpunkte des gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms sind unter anderem die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, eine geschlechtersensible Gesundheitspolitik und die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Wir wollen das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm evaluieren und fortschreiben. Den Ausbau steuerungsrelevanter genderbezogener Kennzahlen im neuen Haushaltssystem setzen wir fort. Weiterhin soll geprüft werden, das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm insgesamt auf die Bezirke auszuweiten. Bei der Weiterentwicklung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms wollen wir sicherstellen, dass eine dauerhafte Einbindung der Zivilgesellschaft gewährleistet ist

Hamburg wird zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen die Kampagne „Hamburg – Stadt ohne Partnergewalt“ fortsetzen. 

Angemessene Repräsentanz von Frauen

Wir haben als ersten Schritt das Gremienbesetzungsgesetz auf den Weg gebracht und konnten den Frauenanteil in den Gremien öffentlicher Unternehmen steigern. Wir werden auch weiterhin dafür sorgen, dass Frauen in Gremien angemessen repräsentiert sind und betrachten den guten Trend als Verpflichtung, die Führungsgremien der städtischen Unternehmen ausgeglichen zu besetzen. 

Das Gleichstellungsgesetz zielt darauf ab, dass Frauen im öffentlichen Dienst gleichberechtigte Chancen haben und bspw. gefördert werden, Führungsverantwortung zu übernehmen. Die Führungsetagen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft müssen vielfältiger werden. Im Masterplan Handwerk 2030 werden wir die Förderung von Frauen im Handwerk im Rahmen des Fachkräftenetzwerks zu einem wichtigen strategischen Themenfeld machen.

In der Arbeitsmarktpolitik und im Rahmen des Fachkräftenetzwerks bleibt eine weitere Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen ein zentrales Ziel. Auch bei der Umsetzung des Teilhabechancengesetz zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und landeseigenen Projekten für Menschen, die besondere Unterstützung benötigen, legen wir einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung von Frauen. Hierzu zählen insbesondere Alleinerziehende, die mit besonderen Angeboten wie Teilzeitqualifizierungen, geförderter Teilzeitausbildung und Coachings unterstützt werden. 

Gleichstellung und Diversity bei der Personalstrategie

Die Zuständigkeit für das Gleichstellungsgesetz inklusive der notwendigen Personalressourcen Gleichstellung und Diversity sind besondere Schwerpunkte im Rahmen der Personalstrategie der Freien und Hansestadt Hamburg. Vor diesem Hintergrund wollen wir die Zusammenarbeit zwischen der für Gleichstellung zuständigen Behörde und dem Personalamt verbessern und institutionell stärken. Dies soll u. a. durch einen strategischen Auftaktworkshop zum Austausch und ggf. zur Parallelisierung der gleichstellungspolitischen Zielsetzungen sowie durch einen regelmäßigen Jour Fixe zwischen der Stabsstelle Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt und dem Personalamt geschehen. 

In diesem Kontext soll auch ein strukturierter Austausch zwischen der Gleichstellungsbehörde und den Gleichstellungsbeauftragten entstehen. Unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse aus dem Jahr 2018 wollen wir prüfen, ob Weiterentwicklungen des Gleichstellungsgesetzes notwendig sind. Diese Weiterentwicklung wird gemeinsam vorangetrieben.

Gleichstellungsmonitor

Im Jahr 2019 wurde der erste digitale Gleichstellungsmonitor online gestellt und ist damit allen Hamburger*innen einfach zugänglich. Dieser Datenreport erfasst und analysiert die Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in einer breit gefassten Themenvielfalt und zahlreichen Indikatoren. Wir wollen dieses gleichstellungspolitisch wichtige Instrument regelmäßig aktualisieren und weiterentwickeln: für mehr Chancengleichheit und effektive Gleichstellungspolitik. 

Gegen strukturelle Diskriminierung

Strukturelle Diskriminierungen wie die Lohnlücke zwischen den Einkünften von Männern und Frauen sowie die so genannte Teilzeitfalle wollen wir systematisch angehen. Um die eigenständige Existenzsicherung von Frauen zu stärken, streiten wir daher auf Bundesebene für ein wirkungsvolles Entgeltgleichheitsgesetz und flexiblere Arbeitszeitmodelle. 

Wir setzen uns auch maßgeblich dafür ein, dass mehr Frauen Führungspositionen in der Hamburger Wirtschaft einnehmen. Hierfür wollen wir uns auf Bundesebene auch für einheitliche gesetzliche Vorgaben einsetzen, damit gleichermaßen die Führungsetagen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vielfältiger werden. Darüber hinaus sollen Frauen in ihrer beruflichen Selbstständigkeit gefördert werden, vor allem auch im Bereich der Digitalwirtschaft und von Start-Ups. 

Innovation in Digital Equality Award

Unser Alltag wird immer digitaler. Für die Gleichstellung der Geschlechter ist dieser Veränderungsprozess eine große Chance. Mit der Fortführung des IDEA – Innovation in Digital Equality Award, der 2019 erstmals verliehen wurde, machen wir die Leistungen von erfolgreichen Frauen aus dem Digital- und Tech-Bereich sichtbarer. Auch in der städtischen Digitalstrategie wird Gleichstellung als Querschnittsaufgabe dauerhaft berücksichtigt.

Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt

Wir streiten weiter für eine tolerante Gesellschaft, in der alle Menschen frei und selbstbestimmt leben können. Wir wollen die Akzeptanz für die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt fördern. Durch die Ehe für alle und die Rehabilitierung von nach § 175 StGB Verurteilten wurde bundesweit schon viel für die rechtliche Gleichstellung von LSBTI*-Personen erreicht. Um Diskriminierung im Alltag entgegenzuwirken und Akzeptanz zu fördern, werden wir in Zusammenarbeit mit den relevanten Einrichtungen und Zielgruppen in Hamburg unser Handlungskonzept Landesaktionsplan für die Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt begleitend stärken und fortschreiben. 

Auch Einrichtungen, die sich der Arbeit für und mit der LSBTI*-Gesellschaft verschrieben haben, werden wir in Hamburg weiter fördern. Dazu zählen auch Einrichtungen der HIV-Prävention und der queeren Jugendarbeit. Dabei wollen wir, dass nicht nur die Interessen von Frauen und Männern, sondern auch von Menschen mit dem Geschlechtseintrag divers und auch ohne Geschlechtseintrag zukünftig angemessen berücksichtigt und ihre Rechte gestärkt werden. 

Dazu werden wir gemäß des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur dritten Option die Hamburger Verfassung sowie das Hamburgische Landesrecht auf entsprechende Änderungsbedarfe prüfen. Mit Blick auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur dritten Option wollen wir u. a. Empfehlungen für einen zeitgemäßen Umgang mit dadurch entstehenden sprachlichen Erweiterungen erarbeiten. Eine dauerhafte Einbindung der Zivilgesellschaft wird bei diesen Prozessen gewährleistet.

Es ist an der Zeit, dass die queere Community über die Pride Week hinaus einen Ort für alle bekommt. Wir wollen uns auf den Weg für einen zentralen Ort für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in Hamburg machen und diesen gemeinsam mit Vertreter*innen der gesamten Community gestalten.

Auf Bundesebene wollen wir die rechtliche Absicherung und Gleichberechtigung sozialer Elternschaft vorantreiben und das Familienrecht dem Alltag der zahlreichen Patchwork- und Regenbogenfamilien anpassen. 

Wir werden außerdem Initiativen im Bundesrat zur Ergänzung von Artikel 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität unterstützen und uns für eine Reform des Abstammungsrechts einsetzen, um dort die Ungleichbehandlung nicht nur von homo- und bisexuellen Menschen, sondern auch von trans*, inter* und nicht binären Menschen aufzuheben. Das Transsexuellengesetz soll durch ein selbstbestimmtes Personenstandsrecht ersetzt werden. 

In   Hamburg   wollen  wir  konkrete   Handlungsempfehlungen  für   die  Verwaltungssprache entwickeln, die alle Geschlechter adressiert und die Beratung und Koordination bei der weiteren Umsetzung in Folge des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur dritten Option begleiten. 

Wir wollen prüfen, ob wir mit einer Hamburger Durchführungsbestimmung erreichen können, dass jeder antragsstellenden Person ohne zusätzliche Begründung ein oder mehrere Zusatznamen als Rufname eingeräumt werden.  

Die erfolgreichen queeren Beratungsangebote für Geflüchtete wollen wir aufrechterhalten und für deren Sicherheit in Erst- und Folgeunterkünften das erfolgreiche WG-Programm und die gezielte Wohnungsvermittlung weiterführen.

Die Beratungs- und Behandlungskapazitäten für trans*, inter* und nicht binäre Menschen wollen wir stärken. Die Verhinderung irreversibler, schädlicher und medizinisch nicht notwendiger Operationen an intergeschlechtlichen Kindern ist unser Ziel. 

Antidiskriminierung

Die Evaluation der aktuellen Antidiskriminierungsstrategie zeigt, dass eine ambitionierte Antidiskriminierungspolitik nur mit einer Neuordnung und Bündelung der behördlichen Kompetenzen möglich ist. Zuständige Behörde für die Umsetzung des Antidiskriminierungsgesetzes und die Antidiskriminierungsstrategie des Senats ist die für Gleichstellung zuständige Behörde. Im Rahmen der Antidiskriminierungsstrategie soll geprüft werden, ob wir eine eigene landesrechtliche Grundlage für eine noch wirksamere Antidiskriminierungspolitik in Hamburg schaffen können. 

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