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Koalitionsvertrag Verkehr

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Verkehr: Koalitionsvertrag 2020 von SPD und Grünen

Mobilität ist wesentliche Voraussetzung für wirtschaftlichen Wohlstand und gesellschaftliche Teilhabe. Im kommenden Jahrzehnt gestalten wir die Mobilitätswende für Hamburg und leisten damit sowohl einen sehr wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, für mehr Lebensqualität aber auch für mehr Mobilität und die wirtschaftliche Zukunft der Stadt. 

Unsere Stadt ist mobiler als je zuvor. Mehr Hamburger*innen legen heute mehr und weitere Strecken zurück. Während im Jahr 2008 noch 52,6 Millionen Personenkilometer quer über alle Verkehrsträger in Hamburg abgewickelt wurden, ist dieser Wert 2017 bereits auf 70 Millionen Personenkilometer gestiegen – auf einer weitgehend gleich gebliebenen Verkehrsfläche und mit steigender Tendenz. Das bedeutet: Die Hamburger*innen werden in einer wachsenden Stadt nur mobiler werden, wenn mehr Verkehrsteilnehmende den Umweltverbund in Anspruch nehmen. Die Voraussetzung dafür ist eine beschleunigte Verkehrswende. Nachhaltiger Verkehr sichert die Mobilität der Zukunft. Als Hafenstadt, bedeutendes Verkehrsdrehkreuz in Nordeuropa und wichtiger Handels- und Logistikstandort trägt Hamburg außerdem eine große Bedeutung für überregionale Verkehre.

Im Jahr 2017 hat der Verkehrssektor 28,3 Prozent der Hamburger CO2-Gesamtemissionen ausgemacht. Die Koalitionspartner bekennen sich zu einer Senkung der klimaschädlichen Emissionen im Verkehrssektor durch eine umfassende Mobilitätswende und wollen diese mit einer Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation, der individuellen Mobilität, gesellschaftlicher Teilhabe und einer Verbesserung der Lebensqualität in unserer Hansestadt in Einklang bringen. Mobilität ist also auch eine Frage der Gerechtigkeit. Wir wollen die Aufenthaltsqualität in allen Bereichen der Stadt stärken und Mobilität für alle garantieren. Die nachhaltige Mobilität von Menschen und Gütern ist eine der Grundvoraussetzungen für eine prosperierende und lebenswerte Metropole wie Hamburg. Auf der Grundlage dieses Zielbildes wird der Verkehr der Zukunft hoch leistungsfähig, sozial ausgewogen und nachhaltig organisiert. 

Um diese Ziele zu erreichen, hat eine Stärkung des Umweltverbunds, also des ÖPNV und des Rad- und Fußverkehrs im Stadtverkehr, besondere Priorität. Der Anteil der Wege, die mit dem öffentlichen Nahverkehr zurückgelegt werden, soll von 22 Prozent im Jahr 2017 auf 30 Prozent im Jahr 2030 im Rahmen des Hamburg-Takts gesteigert werden. Der Anteil des Radverkehrs am wegebezogenen Modal Split soll innerhalb des laufenden Jahrzehnts auf 25 bis 30 Prozent gesteigert werden. Hamburg setzt sich zum Ziel, den Anteil der im Umweltverbund zurückgelegten Wege im Lauf des Jahrzehnts auf 80 Prozent zu erhöhen. Das bedeutet konkret, dass nicht nur die wachsende Verkehrsleistung im Stadtverkehr durch eine Verbesserung des Mobilitätsmixes über den Umweltverbund abgebildet werden muss. Um diese ambitionierten Ziele zu erreichen, wollen die Koalitionspartner umweltfreundlichen Verkehrsträgern im Stadtverkehr besondere Priorität einräumen, die dafür nötige Infrastruktur auf- und ausbauen und Anreize zu deren Nutzung setzen. Die Verkehrsplanungen werden sich an diesen Zielen orientieren.

Um die verkehrspolitischen Ziele zu erreichen, werden die Koalitionspartner eine Senatskommission für Klimaschutz und Mobilitätswende einrichten, welche durch die zuständigen Fachbehörden unter Setzung der Schwerpunkte inhaltlich vorbereitet und durch den Ersten Bürgermeister geleitet wird und die Mobilitäts- und Verkehrswende fördert und die Einhaltung der Koalitionsziele sicherstellt. 

Nach dem Vorbild im Wohnungsbau wird aus dem Mobilitätsbeirat ein Bündnis für nachhaltige Mobilität mit verbindlichen und nachprüfbaren Beiträgen aller Beteiligten zu den Senatszielen etabliert. Neue Mobilitätsformen wie Stadtrad, Carsharing und Sammeltaxi-Systeme sollen hamburgweit zum Einsatz kommen und Schritt für Schritt auch in den Außenbezirken verfügbar sein. Die Angebote werden neu vernetzt und digitale Innovationen genutzt.

Unser Ziel ist der Beschluss eines strategischen Handlungskonzepts für die Mobilität in Hamburg. Das Handlungskonzept orientiert sich an dem 2017 beschlossenen Leitbild „Ziele der Mobilität in Hamburg“ und den für den Mobilitätssektor im Klimaplan beschlossenen Zielen. Es berücksichtigt die weiteren umwelt-, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitischen Ziele und Programme der Stadt. Es integriert die verkehrspolitischen Schwerpunktthemen Hamburg-Takt, Radverkehrsförderung sowie die Digitalisierung und Elektrifizierung des Verkehrs und Fokusräume wie die Innenstadt. 

Dort, wo die Kapazität der Metro- und Expressbuslinien auch nach Umsetzung des Hamburg-Takts nicht mehr ausreicht, soll geprüft werden, welches Verkehrsmittel stattdessen zum Einsatz kommen kann, um ggf. eine erweiterte Kapazität anbieten und größere Passagiermengen komfortabel befördern zu können. 

Ausbau des ÖPNV und Schienenverkehrs

Der ÖPNV ist das Rückgrat der Mobilität unserer Stadt. Als wichtigster Verkehrsträger des Umweltverbunds, der eine große Anzahl Passagier*innen über mittlere und lange Strecken effizient und klimafreundlich befördern kann, kommt dem ÖPNV eine Schlüsselrolle für das Gelingen der Verkehrswende zu. 

Hamburg-Takt
Der im Klimaplan bereits enthaltene Hamburg-Takt kommt. Um den Hamburg-Takt zu erreichen, werden die Koalitionspartner die Nahverkehrsplanung nicht mehr nachfrage-, sondern angebotsorientiert ausbauen. Die Hamburger*innen sollen sich dabei auf ein dichtes, gut erreichbares und hervorragend getaktetes Nahverkehrsangebot verlassen können und künftig an jedem Ort der Stadt von morgens bis in die Abendstunden innerhalb von fünf Minuten ein Nahverkehrsangebot erreichen können. Den klassischen ÖPNV-Angeboten kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu. Diese werden bei Bedarf in subsidiärer Weise durch On-Demand-Verkehre ergänzt. Damit werden nicht nur der Blick in den Fahrplan überflüssig und der HVV als reale Alternative zum Auto massiv gestärkt, sondern auch die Fahrkarten im HVV werden deutlich werthaltiger, weil das Angebot, das hinter jedem einzelnen Ticket steht, erheblich attraktiver wird. Die Stadt wird den Hamburg-Takt gemeinsam mit dem HVV, der Metropolregion Hamburg und den Nachbarländern sukzessive in den nächsten Jahren durch weitere Angebotsoffensiven entwickeln und sich auf Bundesebene dafür einsetzen, das Personenbeförderungsgesetz im Sinne des Hamburg-Takts zu novellieren und dabei insbesondere die Experimentierklausel weiter zu fassen, um zukunftsorientierten Mobilitätsdiensten größere Spielräume zu geben.

Die Koalitionspartner streben eine Zunahme der Fahrgäste im HVV um rund 50 Prozent im Vergleich zu 2017 an.

Mit den Angebotsoffensiven erhöhen wir die im ÖPNV bereitgestellte Beförderungskapazität deutlich – es wird parallel darauf ankommen, diese Kapazitäten auch tatsächlich durch zusätzliche Nachfrage auszulasten. Um dies sicherzustellen, werden die Koalitionspartner attraktive Alternativen zum motorisierten Individualverkehr massiv ausbauen.

Die Tarife sollen übersichtlich, verständlich und sozial ausgewogen sein. Der Schnellbuszuschlag wird im Laufe der Legislatur in Hamburg vollständig abgeschafft. Der barrierefreie Ausbau im öffentlichen Nahverkehr wird weiter vorangetrieben. Alle U- und S-Bahn-Stationen – mit Ausnahme der ohnehin für einen Neubau vorgesehenen Stationen – sollen bis Ende der Legislaturperiode vollständig barrierefrei sein. Dazu zählt nicht nur der konsequente barrierefreie Ausbau von U- und S-Bahn-Stationen. Auch bei Kreuzungsumbauten und Straßensanierungen wird auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen geachtet. Im Zuge der Sanierung von Straßen werden die Bushaltestellen barrierefrei umgebaut mit Sonderborden für einen bequemen Einstieg und taktilen Leitelementen für sehbehinderte Fahrgäste. 

Für Fach- und Berufsschüler*innen sowie Auszubildende und Freiwilligendienstler*innen wird mit dem HVV Jobstarter-Ticket ein gemeinsames Tarifangebot geschaffen, damit diese zu vergleichbaren Kosten mit dem Semesterticket für Studierende im HVV-Großbereich mobil sein können.

Darüber hinaus werden Schüler*innen schrittweise von den Kosten des ÖPNV befreit und ein kostenloses HVV Schüler*innenticket eingeführt. Ein erster Schritt soll dabei zeitnah erfolgen.

Auch im öffentlichen Dienst soll die Inanspruchnahme des Profitickets ausgeweitet werden. Private Arbeitgeber*innen sollen motiviert werden, mehr Arbeitnehmer*innen ein günstiges Jobticket anzubieten. Für Menschen ohne oder mit sehr geringen Einkommen sollen Sozialticketlösungen beibehalten werden. Um das Bezahlen für die Angebote des ÖPNV deutlich zu vereinfachen, wird das elektronische Ticket im HVV (HVV-Card und HVV-App) weiterentwickelt. Mit dem Verfahren „CIBO“ (Check-in/ Be-out) soll erreicht werden, dass die Fahrgäste automatisch immer zum für sie richtigen und besten Preis unterwegs sind. Die Koalitionspartner setzen sich dafür ein, das Tarifsystem in der Metropolregion Hamburg zu vereinfachen.

Der schienengebundene ÖPNV und die gesamte Busflotte sollen bis zum Jahr 2030 vollständig emissionsfrei betrieben werden. 

Der Hamburger Hauptbahnhof

Der Hamburger Hauptbahnhof zählt zu den größten Verkehrsknotenpunkten Europas, ihm kommt eine wachsende regionale, überregionale und nationale Bedeutung zu. Hier schlägt mit über 500.000 Passagiere*innen das Herz der norddeutschen und Hamburger Mobilität. Doch der Hauptbahnhof muss dringend ausgebaut werden. Die zügige bauliche Erweiterung des Hauptbahnhofs durch die Deutsche Bahn AG (DB) hat daher hohe Priorität. Mit der DB wird ein städtebaulich-architektonischer Wettbewerb für die Erweiterung des Hauptbahnhofs durchgeführt. Die vorgeschlagene Überdeckelung der südlichen Gleise wird auf ihre Machbarkeit hin geprüft.

Die Koalitionspartner begrüßen das Vorhaben der DB, die Aufenthaltsqualität im Umfeld und die Funktionalität des Hauptbahnhofs zu steigern und dafür – auch vorübergehende – Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Dazu zählen insbesondere die neuen Treppenaufgänge zur Steintorbrücke und weitere schnell zu realisierende bauliche Maßnahmen.

Die Koalitionspartner wollen die Nutzung des ÖPNV für die Hamburger*innen noch attraktiver machen, damit der Umstieg leichter fällt und die Reisezeit vielfältig genutzt werden kann. Sie sind bestrebt, ein flächendeckendes, WLAN im gesamten Nahverkehr einzurichten.

Am Hauptbahnhof soll als Zwischenlösung bis zum Bau einer Fahrradstation eine für diese zentrale Verkehrsfunktion ausreichend dimensionierte Abstellanlage geplant werden, um die Bedarfe nach gesicherten Plätzen frühzeitiger abdecken zu können.

Die Sicherheitsmaßnahmen an den Bahnhöfen werden auf hohem Niveau fortgeführt und die Vereinbarungen mit der DB zur Sauberkeit der Fernbahnhöfe und besonders auch der S-Bahnhöfe werden umgesetzt. Die Reinigung muss möglichst umfassend in einer Hand liegen. Sofern erforderlich, wird sie auch von der Stadtreinigung gegen entsprechende Kostenerstattung übernommen.

Bahnhöfe und andere hochfrequentierte Standorte werden mit einem Netz intelligenter Schließfächer (smart locker) ausgestattet. Mit einem flächendeckenden Netzwerk automatisierter Übergabepunkte sollen innerstädtische Verkehrsbelastungen durch Paketdienste verringert und die Effizienz in der City-Logistik gesteigert werden. Ziel ist der schrittweise Aufbau eines solchen Netzes von zunächst 50 Standorten.

Fernbahnhof Diebsteich

Die Verlagerung des Fernbahnhofs Altona zum Diebsteich wird unterstützt. Die im Rahmen des gerichtlichen Vergleichs mit dem VCD und der DB getroffenen Vereinbarungen werden umgesetzt. Am Diebsteich soll nicht nur ein moderner neuer Bahnhof entstehen, sondern das gesamte Umfeld soll aufgewertet und entwickelt werden. Die Stadt wird gemeinsam mit der DB, dem Verkehrsclub Deutschland und weiteren Akteuren die in der Drs. 21/19943 eingebrachte Einigung kontinuierlich im Dialogforum begleiten, umsetzen und weiterentwickeln. Der Bahnhof Diebsteich soll zu einem S-Bahn-Knotenpunkt entwickelt werden.

Güterumgehungsbahn

Die nördliche Güterumgehungsbahn verläuft durch die Stadtteile Eidelstedt, Lokstedt, Barmbek, Horn und Rothenburgsort und wird derzeit fast ausschließlich für den Güterverkehr genutzt. Im Rahmen des Dialogforums soll in Abstimmung mit den Partner*innen überprüft werden, ob eine Nutzung der Güterumgehungsbahn für die Personenbeförderung etwa von und nach Groß Borstel, Barmbek, Wandsbek und in die City Nord sinnvoll und möglich ist, und mit welchen Erfordernissen, Umbauten und Kosten sie verbunden wäre. Ferner wollen die Koalitionspartner in jedem Fall die Möglichkeit eines zweigleisigen Ausbaus der Strecke erhalten und Vorkehrungen treffen, dass die entsprechenden Flächen dafür freigehalten werden.

S-Bahn

Die DB und der Bund müssen ihren Investitions- und Sanierungsverpflichtungen im Hamburger S-Bahnnetz nachkommen.

Die Koalitionspartner bekennen sich zum Bau der S4 nach Bad Oldesloe, zur S4 West bis nach Elmshorn, zum Bau der S32 nach Bahrenfeld (Science City Hamburg Bahrenfeld)/Lurup/Osdorf mit der Möglichkeit einer späteren Verlängerung nach Schenefeld und zur Weiterführung der S21 nach Kaltenkirchen. Die dafür notwendigen Schritte sollen schon heute vorgenommen werden. Die S-Bahn-Station Ottensen wird fertiggestellt.

Um die wachsende Zahl an Fahrgästen aufzunehmen, sollen auf möglichst vielen Linien bis 2030 Langzüge zum Einsatz kommen. Die Koalitionspartner werden darauf hinwirken, dass die S-Bahn hierfür innerhalb der Legislaturperiode entsprechende Vorsorge trifft.

Die Verkehrssituation der S-Bahn ist auf den Strecken zwischen Bergedorf und Harburg und Richtung Innenstadt in hohem Maße verbesserungsbedürftig. Nach Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen durch die DB soll eine S32 als dritte Linie neben der S3 und der S31 mindestens im 10-Minuten-Takt nach Harburg fahren. Um einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten, sind auf der Strecke zusätzliche Weichen und Signale und ein modernes Stellwerk erforderlich. Mit der DB soll vereinbart werden, dass sie zügig die Voraussetzungen dafür schafft, dass der Betrieb der S32 Richtung Harburg aufgenommen werden kann. In einem ersten Schritt wird auf der Linie S3 der Einsatz von 9- statt 6-Wagen-Zügen ausgeweitet. Der Betrieb der S2, bislang nur Verstärkerlinie, wird kontinuierlich ausgeweitet und mit mehr Vollzügen ausgestattet. Ziel ist es, die S2 zu einer vollwertigen S-Bahn-Linie zu machen, die nicht nur in den Hauptverkehrszeiten fährt. Außerdem soll auf der S2 der Einsatz von 9-Wagen-Zügen ermöglicht werden. Hierfür ist eine Anpassung der Infrastruktur (Stromversorgung) notwendig. Um die Takte weiter verdichten zu können und einen zuverlässigeren Betrieb zu ermöglichen, soll die Digitalisierung der S-Bahn mit Hochdruck geprüft und umgesetzt werden. Der Betrieb der S11 wird im Rahmen der HVV-Angebotsoffensiven ausgeweitet und mit mehr Vollzügen ausgestattet. Zur Umsetzung eines ganztägigen 10-Minuten-Takts zwischen Wedel und Blankenese ist als betriebliche Alternative ein S-Bahn Pendelverkehr Wedel – Blankenese zu prüfen, der die begrenzte Leistungsfähigkeit und fahrplanseitige Instabilität der teilweise eingleisigen Strecke nicht auf das weitere S-Bahnnetz überträgt.

Die Inbetriebnahme der neuen Triebwagen der S-Bahn sorgte für Verspätungen und Zugausfälle. Neue Fahrzeuge sind immer mit langen Vorlauf- und Umsetzungszeiten verbunden. Daher müssen wir schon jetzt die nächsten Triebwagen im Blick haben. Zusammen mit der S-Bahn wollen wir prüfen, wie die vorausschauende Fahrzeugplanung verbessert werden kann.

Die DB wird im Raum Hamburg in den 20er Jahren erhebliche Investitionen tätigen und auf diese Weise dazu beitragen, Hamburg mobiler und klimafreundlicher zu machen. Die Freie und Hansestadt Hamburg wird dieses unterstützen, konstruktiv begleiten und ihrerseits auf die schnellstmögliche Umsetzung drängen. Wir werden uns in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Norddeutschen Ländern und der DB für ein gemeinsames Metropolenkonzept Schiene im Großraum Hamburg einsetzen. 

U-Bahn

Die Koalitionspartner bekennen sich zur Umsetzung der Baumaßnahmen und der Weiterentwicklung der U4 in Richtung Grasbrook und Veddel. Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Kleinen Grasbrooks soll die U4 bis dorthin geplant werden. Wir wollen in dieser Legislaturperiode die Grundlagen für eine Entwicklung über den Grasbrook hinaus schaffen. Dafür wollen wir Trassenverläufe untersuchen und, wenn möglich, Flächen freihalten. Dies gilt insbesondere für das nördliche Wilhelmsburg.

Mit der U5 bekommt Hamburg eine ganz neue, vollautomatische U-Bahn-Linie. Im ersten Abschnitt Bramfeld – Steilshoop – Barmbek-Nord – City-Nord wird für Ende 2021 der Baubeginn angestrebt. Im weiteren Verlauf soll die U5 über Winterhude/Uhlenhorst, die Innenstadt, Universität, Hoheluft, UKE und Lokstedt bis zu den Arenen verlaufen. Mit der Vorentwurfs- und Genehmigungsplanung der U5 Mitte wollen wir 2021 beginnen. 

Eine Prüfung der Hochbahn hat ergeben, dass eine neue U-Bahn-Haltestelle im südlichen Teil der Fuhlsbüttler Straße die Erreichbarkeit der umliegenden Quartiere verbessern könnte und baulich machbar ist. Vorbehaltlich der Ergebnisse der laufenden vertiefenden Prüfung durch die Hochbahn werden die Koalitionspartner innerhalb der Legislaturperiode mit dem Bau einer U-Bahn-Haltestelle an der Fuhlsbüttler Straße beginnen.
Auf dem Weg zum Hamburg-Takt sollen als Teil der Angebotsoffensive alle U-Bahnen in Hamburg werktags zwischen 6 und 21 Uhr mindestens im 5-Minuten-Takt fahren, in der inneren Stadt bis zu alle 3 Minuten.

Die Koalitionspartner bekennen sich dazu, die Digitalisierung der U-Bahn weiter voranzutreiben, um engere Takte zu ermöglichen. 

Die Koalitionspartner sind sich einig, dass bei Baumaßnahmen im ÖPNV-Schienennetz, die zu Unterbrechungen im Schnellbahnverkehr führen, ein hochwertiger Schienenersatzverkehr gewährleistet werden soll.

Busse

Mit einem massiven Ausbau des Busangebots sollen Versorgungslücken geschlossen und eine gute Anbindung an das U- und Schnellbahnnetz geschaffen werden. 

Bis 2030 sollen das MetroBus- ebenso wie das StadtBus-Netz ausgebaut sowie neue Quartiersbusse und Expressbusverbindungen zwischen bedeutenden Stadtteilzentren geschaffen werden. Auch alle anderen Buslinien sollen ausgebaut und verstärkt werden. Die Anzahl der Haltestellen soll um mehrere Hundert erhöht werden. Die Koalitionspartner wollen zudem weitere Schnellbuslinien in zuschlagsfreie Expressbus-, Metrobus- und Stadtbuslinien umwandeln und den Schnellbuszuschlag vollständig abschaffen. Wir werden ein Expressbusnetz ausrollen, insbesondere um die Tangentialverbindungen mit dem ÖPNV zu verstärken. 

Reisezeit ist ein kritischer Faktor für die Wahl von Verkehrsmitteln, daher wollen die Koalitionspartner dort, wo es sinnvoll ist, für unsere Busse im Hamburg-Takt die notwendigen infrastrukturellen Anpassungen wie z. B. Ampelvorrangschaltungen, Kreuzungsumbauten, Busschleusen und ggf. auch Busspuren vornehmen, um den Umstieg der Bürger*innen auf den ÖPNV zu fördern.  

Regional- und Fernverkehr

Die Koalitionspartner unterstützt die DB in ihrem Bemühen, die Ziele des Deutschlandtaktes 2030 umzusetzen. Hamburg und ganz Norddeutschland benötigen einen leistungsfähigen Nahverkehr (S-Bahn), Regionalverkehr (Regionalbahn- und -express), Schienenpersonenfernverkehr und Schienengüterverkehr. Hierfür sind leistungsfähige, reibungslos funktionierende und kreuzungsfreie Trassen insbesondere nach Süden in Richtung Niedersachsen erforderlich. Dafür muss das bestehende Netz in Hamburg insbesondere Weichentrapeze, Brücken und Signale erneuert und ausgebaut werden. Dazu gehört die Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung, der so genannte Ost-Korridor (Uelzen – Stendal – Magdeburg – Halle – Regensburg) und die Ausbaustrecke Hamburg –Bremen – Hannover (Alpha E Plus), die im Bundesverkehrswegeplan aufgenommen ist.

Die Koalitionspartner begrüßen den Vorschlag des Bundes, einen neuen Tunnel zwischen dem Hauptbahnhof und dem neuen Fernbahnhof Diebsteich zu bauen. Die Machbarkeitsuntersuchung wollen wir schnell beginnen und dabei auch begutachten, ob ein S-Bahn- oder ein Fernbahntunnel sachgerechter ist. Ein solcher Tunnel stellt die dringend benötigte Kapazitätserweiterung sicher und reiht sich ein in eine Vielzahl von Vorschlägen und Ideen, wie der Schienenknoten Hamburg zukunftsfit gemacht werden kann und die Kapazitäten des auf Hamburg zulaufenden Regional- und Fernverkehrs gesteigert werden können. Die Koalitionspartner wollen in Zusammenarbeit mit den benachbarten Bundesländern und der Metropolregion Hamburg alle vorliegenden Vorschläge auf ihre Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit als Grundlage für die weitere Planung prüfen.

Um das wachsende Verkehrsaufkommen am Hauptbahnhof aufzufangen, gilt es, das Nadelöhr Hauptbahnhof nicht nur zu erweitern, sondern gleichzeitig zu entlasten. Die Koalitionspartner wollen gemeinsam mit den Nachbarländern und Leistungserbringer*innen prüfen, ob Regionalbahnen nicht mehr am Hauptbahnhof enden, sondern durch den Hauptbahnhof durchgebunden werden.

Um der oft angespannten Verkehrssituation insbesondere bei Streckensperrungen zu begegnen, werden wir uns bei der DB dafür einsetzen, die temporäre Freigabe von Fernzügen für Pendler*innen zwischen Hamburg-Harburg und Hamburg Hauptbahnhof zur Hauptverkehrszeit bei Störungen und Zugausfällen zu prüfen.

Sollte Schleswig-Holstein Bemühungen entfalten, die Reaktivierung der Bahnstrecke zwischen Bergedorf und Geesthacht weiter voranzubringen, werden die Koalitionspartner dies entsprechend begleiten.

Die Koalitionspartner werden prüfen, ob Regionalbahnen in Neugraben halten können. 

Fähren

Die Hafenfähren sind nicht nur ein wichtiges Symbol von Hamburg als Hafenstadt, ihnen kommt auch eine besondere Bedeutung für die Nutzung der Wasserwege zu. Die Takte der Fährlinien 62, 72 und 64 sollen verdichtet werden. Wir werden prüfen, ob ein zusätzlicher Ponton in Finkenwerder die Betriebsabläufe verbessern würde. Neue Fähren sollen, wie die bereits in Planung befindlichen Plug-In-Hybrid-Schiffe, hohen Emissions- und Umweltstandards genügen. Sie sollen für den künftigen Betrieb mit neuen Antriebsformen wie Wasserstoff konzipiert und ihr Kraftstoffverbrauch soll möglichst effizient ausgestaltet werden. Die Partner wollen für eine weitere möglichst emissionsfreie Umstellung der Flotte geeignete Bundeszuschüsse identifizieren.

Park+Ride

Der Umstieg auf den ÖPNV muss gerade für Pendler*innen aus dem Hamburger Umland so einfach und bequem wie möglich sein. Außerdem gilt es, wirksame Anreize für die Nutzung des Park+Ride-Angebots zu setzen und Pendler*innen möglichst weit außerhalb der Innenstadt zu einem Umstieg zu bewegen. Die Koalitionspartner wollen im Dialog mit der Metropolregion zusätzliche Standorte für P+R-Stationen identifizieren und das Verkehrsleitsystem weiterentwickeln. P+R-Stationen sollen mit E-Ladepunkten ausgestattet werden. Parktickets für Park+Ride sollen mit HVV-Tickets kombiniert werden. Das Park+Ride-Angebot soll proaktiv in Navigationssysteme, Karten-Apps und Parkleitsysteme integriert werden. 

Das Instrumentarium der P+R-Förderung durch die Metropolregion Hamburg wird auf Grundlage des regionalen P+R-Entwicklungskonzeptes fortentwickelt. 

Den smarten Mobilitätsmix digital unterstützen

Moderne Mobilität lebt vom cleveren Mobilitätsmix. Switchh ermöglicht allen Kund*innen des HVV mit Abonnement, Proficard oder Semesterticket einen einfachen Zugang zu zusätzlichen Angeboten wie StadtRAD und CarSharing-Anbietern über eine gemeinsame App zum Sparpreis. Weitere switchh-Punkte werden im Stadtgebiet gebaut. Die HVV-App soll zu einer Mobilitätsplattform weiterentwickelt werden, die den Anforderungen der Nutzer*innen an einen smarten, urbanen Mobilitätsmix gerecht wird. Die Koalitionspartner wollen prüfen, wie die App um Funktionen für den Radverkehr, Car- und Ridesharing, Taxen sowie Park+Ride erweitert werden kann – dazu zählen u. a. die Integration des Stadtrad-Systems, privater intermodaler Verkehrsangebote und Informationen über neue Radwege und Fahrradinfrastruktur. Außerdem soll geprüft werden, inwiefern die App unter Einhaltung des Datenschutzes eine Beteiligung der Bevölkerung ermöglichen kann, etwa durch das Sammeln von Informationen zu Schwachstellen in der Verkehrsinfrastruktur und Verbesserungsvorschlägen. Ziel soll die Schaffung eines attraktiven „One-Stop-Shops“ für intermodale, umwelt- und klimafreundliche Mobilität sein, über den alle Angebote gebucht werden können.

Neue Mobilitätsangebote wie plattformbasierte Shuttle-Dienste bieten die Möglichkeit, die Angebote des öffentlichen Verkehrs weiter auszubauen und in die Fläche auszudehnen. Hierzu werden mit der Hochbahn und der S-Bahn eigene Konzepte entwickelt und der Dialog mit neuen Anbieter*innen gesucht. 

Hamburg wird Fahrradstadt

Die Förderung des Radverkehrs ist ein effektives, klimafreundliches und kostengünstiges Mittel, um die Verkehrswende in Hamburg umzusetzen. Das Fahrrad zählt zu den bevorzugten Verkehrsträgern für kurze und zunehmend auch mittlere Distanzen; aufgrund der technischen Entwicklungen und den Bau von Radschnellwegen wird es perspektivisch auch verstärkt für längere Distanzen genutzt werden. Die Koalitionspartner wollen das Radfahren so einfach, schnell und komfortabel wie möglich machen.

Hamburg hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil des Radverkehrs am wegebezogenen Modal Split innerhalb dieses Jahrzehnts auf 25 bis 30 Prozent zu steigern. Um dieses Ziel zu erreichen, wird das Bündnis für den Radverkehr weiterentwickelt und als Bündnis für Fuß- und Radverkehr auch unter dem Gesichtspunkt des sicheren Fuß- und Radverkehrs fortgeschrieben werden. Es werden neue Partner in das Bündnis aufgenommen. Neben der Schulbehörde gilt dies insbesondere für die städtischen Leitungsunternehmen. Ziel ist es, dass bei ohnehin anstehenden Tiefbaumaßnahmen nach Möglichkeit die Radverkehrsinfrastruktur regelhaft mit gestärkt wird. Das im Bau befindliche Veloroutennetz soll zügig umgesetzt, ergänzt und um die Umsetzung der bezirklichen Netze und Schulradwege erweitert werden. Es soll zudem das Programm „Erhaltungsmanagement für Hamburgs Straßen Nebenflächen“ deutlich ausgeweitet werden, um die Rad- und Fußwege an Hauptverkehrsstraßen zügig auszubauen, sicherer zu machen und in Stand zu setzen.

Die durch die Verhandlungen zwischen den Initiatoren der Volksinitiative „Radentscheid Hamburg – Sicheres Radfahren für alle, überall in Hamburg“ und den Koalitionsfraktionen in der vorangegangenen Legislatur erzielten Ergebnisse zur Förderung des Radverkehrs werden umgesetzt.

Die Koalitionspartner wollen mehr Fahrradstraßen bauen. Diese sollen dann eingerichtet werden, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies zu erwarten ist. Dies kann in der Regel erwartet werden, wenn es sich um eine Veloroute oder eine Straße im Bezirks- und Schulroutennetz jenseits des Hauptverkehrsstraßennetzes handelt.

Schwerpunkte sind insbesondere  

  • Konzeption, Planung und Bau der bezirklichen Radnetze mit einem Schwerpunkt der  Anbindung von Wohnquartieren und Schulen;
  • Prüfung von Umsetzungsmöglichkeiten für geschützte Radfahrstreifen („Protected Bike Lanes“) an Hauptverkehrsstraßen und viel befahrenen Bezirksstraßen; bei noch nicht umgesetzten baulichen Planungen soll geprüft werden, ob die Planungen mit geschützten Radfahrstreifen weiterentwickelt werden können;
  • Kreuzungsdesigns, mit verstärktem Fokus auf der Sicherheit des Radverkehrs;  
  • Verbesserungen bei der Baustellenführung für den Radverkehr;
  • Grundsätzliche Verwendung von Material mit geringem Rollwiderstand auf Radwegen;
  • Fortschreibung insbesondere folgender Bereiche der Radverkehrsförderung:
    • Fertigstellung und Ergänzung der Velorouten,
    • Planung und Umsetzung von Radschnellwegen,
    • Fortführung Bau von Fahrradstraßen,
    • Fahrradparken in Quartieren (aufbauend auf Drs. 21/7416) und Fortschreibung Bike+Ride-Entwicklungskonzept (z. B. neue U/S-Bahn-Haltestellen, wichtige Fähranleger, Fahrradstationen),
    • Winterdienst und Reinigung,
    • Verkehrssicherheit und Verfolgung von den Radverkehr hindernden Parkverstößen.

Das flächendeckende VeloRouten-Netz wird fertiggestellt und ergänzt. Es bildet zusammen mit den sich in der Konzeption befindlichen Radschnellwegen die zentralen Achsen des Radverkehrs.

Wie bereits im Bündnis für den Radverkehr in der 21. Legislaturperiode angelegt, sollen neben den bezirklichen Rad-/Schulradwegen die Radschnellwege im Fokus der radverkehrlichen Entwicklung stehen. In dieser Legislatur soll mit dem Bau der Radschnellwege in Hamburg begonnen werden. Gemeinsam mit der Metropolregion und den Umlandgemeinden wird Hamburg den Bau der Radschnellwege im Hamburger Umland unterstützen und verzahnen. Ziel ist es, den baulichen Radschnellwegestandard möglichst weit ins Zentrum hinein zu verstetigen und Übergänge in einen hohen Veloroutenstandard zu ermöglichen. Die Koalitionspartner versuchen, hierfür möglichst die Unterstützung des Bundes zu bekommen.

Radwege sollen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten möglichst breit angelegt und möglichst vom PKW abgetrennt werden, um eine künftig zu erwartende steigende Nutzung auch durch Lastenräder und Elektrokleinstfahrzeuge zu ermöglichen.

Die Koalitionspartner wollen die Mittel und das Personal für den Bau von Velorouten, Radschnellwegen, Schul- und sonstigen Radwegen so erhöhen, dass unsere Ziele zur Erhöhung des Radverkehrsanteils erreicht werden. Dazu werden wir das Bau- und Sanierungsvolumen schrittweise mindestens auf 60 – 80 Kilometer pro Jahr verdoppeln. Mittelfristig soll das Bauvolumen auf 100 Kilometer pro Jahr steigen.

In der Senatskommission für Klimaschutz und Mobilitätswende werden der Umsetzung der Radverkehrsplanungen und Zielzahlen sowie der Umsetzung des Hamburg-Taktes und der Schnellbahnausbauplanungen besondere Priorität eingeräumt.

Wir wollen beim Bundeskonjunkturprogramm eine Milliarde für den Radverkehr anmelden („Radverkehrsmilliarde“).

Die Koalitionspartner bekennen sich dazu, dem Umweltverbund auf den Nebenstraßen innerhalb der mit mehrgeschossigen Mehrfamilienhäuern bebauten Stadtteile sowie in wichtigen Stadtteilzentren, wie z. B. Harburg und Bergedorf, erheblich mehr Gewicht und in vielen Fällen Priorität einzuräumen. Dazu prüfen wir im Rahmen des Velorouten- und Bezirksroutennetzes die Einrichtung neuer Fahrradstraßen und Fahrradzonen. Auf wichtigen Teilabschnitten dieser Netze wollen wir durch adäquate Vorfahrtsregelungen und Ampelvorrangschaltungen für Busse bzw. Fahrräder, Geschwindigkeitsanzeigen, Anlehnständer und App-Lösungen besonders stopparme und komfortable Routen realisieren. Planungen des Straßenverkehrsraums und deren Grundlagen sollen kontinuierlich an den Forschungsstand angepasst und es soll grundsätzlich ein radfahrfreundliches Straßendesign implementiert werden. Bezirkliche Fahrradkonzepte sollen das Veloroutennetz ergänzen.

Für Hauptverkehrsstraßen wollen wir maßgeschneiderte Lösungen entwickeln; dabei sind die Belange des Busverkehrs, des motorisierten Individualverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs zu beachten.

Zusammen mit der HafenCity Hamburg GmbH prüfen wir, wie eine Querung der Elbe zwischen dem Grasbrook und der HafenCity für den Rad- und Fußverkehr sowie für Rettungsfahrzeuge gebaut und finanziert werden kann. Die Belange des Hafens werden dabei berücksichtigt. Für dieses Projekt wollen wir zudem Bundesfinanzierung erhalten.

Die Koalitionspartner sind bestrebt, bessere Bedingungen für Verkehrsteilnehmer*innen zu schaffen, die sowohl per Rad als auch per ÖPNV unterwegs sind. Bis 2025  sollen an den U- und S-Bahn-Haltestellen insgesamt 40.000 Fahrradstellplätze entstehen. An Nahverkehrsknoten und Fernverkehrsbahnhöfen sollen verstärkt Fahrradparkhäuser zum Einsatz kommen.

In innerstädtischen Quartieren sollen bis zu 10.000 zusätzliche Stellplätze für Fahrräder entstehen und bestehende Stellplätze – wo möglich und sinnvoll – überdacht und mit Abschließmöglichkeiten sicherer gemacht werden. Ziel ist die Umsetzung eines Fahrradparkkonzepts insbesondere für innerstädtische Wohnquartiere einschließlich eines neuen Modells für witterungs- und diebstahlgeschütztes Fahrradparken, das sowohl nutzer*innenfreundliche als auch städtebaulich verträgliche und auch so weit wie möglich platzsparende Fahrradparkmöglichkeiten in bedarfsgerechter Zahl generiert. Der Handlungsauftrag aus Drs. 21/7416 und die diesbezüglichen Vereinbarungen aus Drs. 22/106 werden umgesetzt und finanziert. Mit der SAGA werden wir auch die Fahrradabstellanlagen auf privatem Grund beispielhaft verbessern.

Das hamburgische Stadtrad-System zählt zu den erfolgreichsten der Republik. In den nächsten Jahren wird das StadtRAD-Netz um 145 Stationen erweitert und auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt. 

Fußverkehr

Jeder Weg beginnt und endet zu Fuß, und rund ein Viertel aller Wege wird vollständig zu Fuß zurückgelegt. Zu Fuß zu gehen ist umwelt- und klimafreundlich, es wirkt sich positiv auf die Gesundheit aus und es kann die Verkehrssysteme entlasten. Gerade in dicht besiedelten zentralen Stadtteilen ist das zu Fuß gehen eine entscheidende Größe täglicher Mobilität.

Zwischen wichtigen Knotenpunkten sollen attraktive Fußwegrouten eingerichtet werden und Fußwegrouten besser ausgeschildert und beleuchtet werden. Gehwege sollen verbreitert und Barrieren und Stolperfallen beseitigt werden.

In der letzten Legislaturperiode hat der rot-grüne Senat den Fußverkehr gestärkt. Wir haben zusätzliches Geld für die Sanierung von Fußwegen bereitgestellt und die Fußwege in das städtische Erhaltensmanagement übernommen. Die Bezirke haben u. a. für Hoheluft-Ost und Alsterdorf Fußverkehrskonzepte erstellt, weitere sind bereits in Arbeit. Die Koalitionspartner wollen diese Politik fortsetzen und den Fußverkehr weiter stärken. Wir wollen das Erhaltensmanagement weiter ausbauen. Die Weiterentwicklung der Fußverkehrskonzepte soll auch im Bündnis für den Radverkehr eine Rolle spielen. 

Elektrokleinstfahrzeuge

Die Koalitionspartner setzen sich auf Bundesebene dafür ein, dass die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, das Aufstellen von elektrischen Kleinstfahrzeugen zu regulieren. Das Ziel ist, E-Roller und Elektrokleinstfahrzeugangebote geordnet in den Stadtverkehr zu integrieren und eine ausgewogene Verteilung von Leihrollern im Stadtgebiet zu fördern. Dafür sollen, soweit bundesrechtlich möglich, in Abstimmung mit den Anbieter*innen räumliche Vorgaben entwickelt, eigene Parkzonen eingerichtet und wenn nötig Obergrenzen für die zulässige Anzahl von Rollern an einem Aufstellpunkt definiert werden. Voraussetzung ist eine zuverlässige Datengrundlage, aus der Rückschlüsse auf das Mobilitätsverhalten gezogen und mit der das Angebot zielgerichtet gesteuert werden kann. Diese Daten sollen der Stadt von den Leihanbieter*innen unter Berücksichtigung der Datenschutzvorgaben zur Verfügung gestellt werden. 

Verkehrssicherheit

Die Verbesserung der Verkehrssicherheit ist ein wichtiges Ziel aller organisatorischen und planerischen Entscheidungen. Verkehrssicherheit ist oberstes Gebot der Verkehrspolitik. Die Koalitionspartner streben an, die Anzahl der Verkehrstoten auf Hamburgs Straßen im Geiste der Vision Zero weiter zu reduzieren. Dieses Ziel soll mit verschiedenen, ineinandergreifenden Maßnahmen erreicht werden.

Hohe Geschwindigkeit zählt zu den Hauptursachen für Verkehrsunfälle und insbesondere für schwere Unfallverläufe. Geschwindigkeit ist außerdem ein wesentlicher Faktor bei der verkehrsbedingten Lärmbelastung. Mit der Kampagne „Hamburg gibt Acht!“ wird für ein besseres Miteinander im Straßenverkehr geworben. Daneben soll die Einrichtung von Tempo-30-Strecken erleichtert und besonders vor Kitas und Schulen weiter ausgebaut werden. Diese Strecken wollen wir insbesondere bei zweispurigen Straßen erweitern und dafür unser Instrumentarium und Regelwerk weiterentwickeln. Auf Hauptverkehrsstraßen bleibt Tempo 50 die Regelgeschwindigkeit; die Möglichkeit von Tempo 30 ist bei mehrspurigen Straßen im begründeten Einzelfall zu prüfen. Zum Schutz von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen wird verstärkt gegen Falschparken vorgegangen. 

Um dafür zu sorgen, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen eingehalten werden, wollen die Koalitionspartner die Verkehrsüberwachung ausbauen und sie durch mindestens 20 zusätzliche stationäre und mobile Verkehrsüberwachungsgeräte verbessern. 

Die Koalitionspartner wollen unabhängige Sicherheitsauditoren in komplexen Planungsverfahren in den Planungsprozess integrieren, um von vornherein mögliche Gefahrstellen zu identifizieren und auszuräumen. Stellen, an denen es besonders häufig zu Unfällen kommt, sollen – wenn andere kostengünstigere Maßnahmen nicht in Betracht kommen – schnellstmöglich umgebaut werden, um die Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger*innen und Radfahrende zu erhöhen. Im Rahmen der Einigung mit der Volksinitiative wurde vereinbart, dass an Baustellen nach Möglichkeit barrierearme, vom Autoverkehr getrennte Führungen für den Rad- und Fußverkehr oder sichere Umleitungen geschaffen werden.

Für den Radverkehr sollen in geeigneten Fällen bei Kreuzungsumbauten vorgezogene Aufstellflächen eingerichtet werden.

Der Einsatz zusätzlicher Instrumente zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, mit denen Radfahrer*innen besser für Rechtsabbieger*innen sichtbar gemacht werden können, soll an ausgewählten Stellen mit hohem Verkehrsaufkommen getestet werden. 

Hamburg befürwortet die verpflichtende Einführung von Rechtsabbiegewarnsystemen auf Bundesebene und setzt sich dafür ein, dass diese bereits ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen verpflichtend zum Einsatz kommen. Als erstes Bundesland ist Hamburg Sicherheitspartner der „Aktion Abbiegeassistent“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und stattet seine etwa 2.200 kommunalen Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen bereits vor der verbindlichen EU-weiten Einführung sukzessive mit Abbiegeassistenzsystemen aus.

Verkehrsversuche

Die mit der StVO-Novelle 2020 für den Radverkehr eingeführten Verbesserungen, darunter der grüne Abbiegepfeil für Radfahrende und die vermehrte Zweirichtungsnutzung von Einbahnstraßen, sollen nach situativer Prüfung in Hamburg Anwendung finden. Dies gilt auch für die nun erweiterte Erprobungsklausel, die geplante weitergehende Öffnung des Straßenverkehrsrechts und die damit verbundene Durchführung von Verkehrsversuchen. In diesem Rahmen soll die Ausweitung bestehender Fußgänger*innenzonen und das Anlegen neuer Fußgänger*innenbereiche in Bezirkszentren sowie neue Radverkehrsanlagen geprüft und erprobt werden, um durch die Weiterentwicklung des öffentlichen Raumes Erfahrungen für mögliche dauerhafte Veränderungen und die anschließende Umsetzung zu sammeln. Ziel ist ein Verkehrsversuch pro Jahr. 

Grundsätzlich sollten Hauptverkehrsstraßen hiervon nicht erfasst werden. Das gilt nicht für mögliche „Pop-Up-Bikelanes“ z. B. an der Max-Brauer-Allee zwischen Holstenstraße und Stresemannstraße, Beim Schlump und in der Hallerstraße sowie im Straßenzug Sandtorkai – Brooktorkai. Die teils schon aufwändig umgebauten bestehenden signalisierten Kreuzungen und die Verflechtungsbereiche werden beachtet und erhalten. Die Bikelanes bleiben erhalten bis vorgesehene Baumaßnahmen, z. B. durch die Busoptimierung der Metrobuslinie 15, beginnen.
Auf Grundlage der durchgeführten Evaluierung des Verkehrsversuchs „Ottensen macht Platz“ unterstützen wir den Bezirk bei der Umsetzung einer dauerhaften Lösung. Weiteren Vorschlägen für Verkehrsversuche stehen die Koalitionspartner offen gegenüber und werden selbst entsprechende Vorhaben initiieren.

In neuen Baugebieten sollen regelhaft moderne Mobilitätskonzepte integriert werden, darunter Angebote wie Carsharing und das Stadtrad.

Parkraum ordnen und Infrastruktur zukunftsfest ausrichten

In der inneren Stadt sollen attraktive Alternativen zum privaten PKW geschaffen werden. Der Weg dahin führt über ein erstklassiges Nahverkehrsangebot und dessen Kombination mit Sharing-Angeboten, On-Demand-Diensten und eine gut ausgebaute Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur.

In diesem Zusammenhang werden die Koalitionspartner auch die Parkraumbewirtschaftung und das Bewohner*innenparken konsequent weiterentwickeln. Das Bewohner*innenparken wird in Hamburg eingerichtet, um das Parken für Bewohner*innen dadurch zu erleichtern, dass das Parken gebietsfremder Fahrzeuge verhindert wird. Wir wollen das Bewohner*innenparken insbesondere innerhalb des Ring 2 und in weiteren dicht besiedelten, urbanen Quartieren systematisch und möglichst flächendeckend weiter ausbauen. Für diese Legislaturperiode streben wir die Einrichtung von mindestens 20 zusätzlichen entsprechenden Parkgebieten an.

Neue Antriebe wie batteriebetriebene oder durch Wasserstoff angetriebene Motoren sind die Zukunft des Straßenverkehrs. Teilelektrische Konzepte (Plug-In-Hybride) sind eine Übergangslösung, denn sie erleichtern zwar den „Einstieg in den Umstieg“, stellen aber hinsichtlich ihrer sehr begrenzten elektrischen Reichweiten keine nachhaltige Lösung zur Emissionsminderung in Städten und Kommunen dar. Mit mehr als 1.000 öffentlich zugänglichen Ladepunkten hat Hamburg bisher eine Spitzenposition unter den deutschen Metropolen inne. Allerdings ist in den nächsten Jahren damit zu rechnen, dass sich deutlich mehr Hamburger*innen ein E-Fahrzeug anschaffen. Daher ist ein weiterer Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur unerlässlich. Unser Ziel ist es, bis 2025 mit 1.000 Ladepunkten – also 500 Säulen – die Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte zu verdoppeln. Wir werden auch die Einbeziehung von privaten Anbietern auf öffentlichem Grund – bspw. über ein Konzessionsmodell – prüfen.

Hierbei wollen wir uns nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Ziele setzen, um die Versorgungssicherheit in den Stromverteilnetzen nicht zu gefährden. Angesichts der steigenden Zahl an E-Fahrzeugen ist absehbar, dass allein durch Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum der Bedarf an Lademöglichkeiten nicht gedeckt werden kann. Daher wollen wir künftig auch den Ausbau von Lademöglichkeiten auf privaten Flächen, z. B. an und in Wohn- und Gewerbeimmobilien deutlich voranbringen. Hamburg wird hierfür entsprechende Bundesförderprogramme nutzen. 
Bei den städtischen Busunternehmen HHA und VHH werden ab 2020 nur noch emissionsfreie Busse angeschafft. In den nächsten Jahren werden alle Busbetriebshöfe für die E-Mobilität aus- und umgebaut. Alle Beschaffungsstellen der Stadt setzen sich ambitionierte Ziele, um den Anteil der E-Autos kontinuierlich und deutlich zu erhöhen. Mit einem Förderprogramm soll auch Umstellung der Hamburger Taxiflotte auf elektrischen Antrieb unterstützt werden.

Mit den Mobilitätsanbietern der Stadt ist vereinbart, dass bei ihren CarSharing-Angeboten Fahrzeuge mit Elektromotoren eingesetzt werden; die Umstellung erfolgt schrittweise. Gleiches gilt für die Deutsche Post/DHL, mit der eine Vereinbarung über die Umstellung der Zustellflotte auf Elektroantrieb getroffen worden ist. Erste Parkladezonen nur für E-Zustellfahrzeuge wurden in der Innenstadt eingerichtet. 

Intelligente Verkehrs- und Transportsysteme (ITS)

Verkehrswege müssen so effizient und intelligent wie möglich genutzt werden. Der intelligenten Verkehrstechnik kommt dabei eine besondere Bedeutung zu (Digitalisierung von Straße und Schiene). Hamburg soll Deutschlands Modellstadt für ITS werden. Im Jahre 2021 wird Hamburg den Weltkongress für ITS ausrichten. Zu den Schwerpunkten des ITS-Weltkongresses 2021 gehören automatisiertes und vernetztes Fahren, Mobilitätsdienstleistungen, digitale Hafen- und Logistiklösungen, intelligente Infrastruktur und nachhaltiger Verkehr. Die dafür entwickelten Angebote sollen schrittweise flächendeckend anwendbar gemacht werden. Die Dauerzählstellen für den Radverkehr werden auch nach dem ITS Kongress ausgebaut und die Zähldaten von Rad- und Kraftverkehr im Geoportal veröffentlicht.

Hamburg wird 2021 Gastgeberin des Nationalen Radverkehrskongresses. Die Vorstellung des Nationalen Radverkehrsplan wollen wir verbinden mit der Vorstellung digitaler und urbaner Radverkehrslösungen einer Metropolregion.

Wirtschaftsverkehr auf den Stadtstraßen

Der Anteil des Wirtschaftsverkehrs am innerstädtischen Straßenverkehr (ohne Durchgangsverkehr) liegt in Hamburg bei ungefähr 32 Prozent. Dazu gehören nicht nur die kleinen, mittleren und großen LKW (Güterwirtschaftsverkehr), sondern auch die Transporter sowie viele PKW z. B. für Handwerker*innen oder Servicetechniker*innen (Dienstleistungsverkehr mit Waren). Die Wirtschaft ist auf eine bedarfsgerecht verfügbare, weitgehend störungsfrei nutzbare und funktionsfähige Verkehrsinfrastruktur stärker angewiesen als viele Nutzer*innen des motorisierten Individualverkehrs. Ziel im Wirtschaftsverkehr ist es einerseits, die überregionale und regionale Erreichbarkeit Hamburgs zu erhöhen und andererseits den notwendigen innerstädtischen Wirtschaftsverkehr zu optimieren. Verkehrs- und Baustellenmanagement, digitale Verkehrssteuerung und -beeinflussung und die zunehmende Digitalisierung der Transportkette sollen durch die Behörden unterstützt und verbessert werden. Auch im Wirtschaftsverkehr gilt es, unnötige Verkehre zu vermeiden und, soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll, auf umweltfreundliche Verkehrsträger – z. B. E-Autos und Lastenräder – zu verlagern, den verkehrsbedingten Ausstoß von Luftschadstoffen zu mindern und die Lärmbelastung zu reduzieren.

Für die „letzte Meile“ wird ein städtisches Gesamtkonzept entwickelt und umgesetzt. Dazu gehört auch, ausreichend Lieferzonen u. a. durch die Umwidmung von öffentlichen Stellplätzen zu schaffen. 

Bundestraßen und Autobahnen 

Der Bau neuer Bundesstraßen und Autobahnen muss vom Bund geplant und finanziert werden. Die im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen Projekte haben eine hohe Priorisierung erreicht, werden umgesetzt und von den Koalitionspartnern unterstützt.

Der achtstreifige Ausbau der A7 im Hamburger Westen geht zügig voran. Die Deckel im Bereich Schnelsen und Stellingen werden demnächst fertiggestellt sein. Für den Deckel im Bereich Bahrenfeld/Othmarschen sollen die Bauarbeiten noch 2020 beginnen. 2020 werden außerdem die Bauarbeiten zur Sanierung und zum achtstreifigen Ausbau der Hochstraße Elbmarsch zwischen der Anschlussstelle Waltershof und dem zukünftigen Autobahndreieck Süderelbe starten. 

Erhalt der öffentlichen Infrastruktur

Die Funktionsfähigkeit und gute Benutzbarkeit des Stadtstraßennetzes wird sichergestellt. Mit dem systematischen Erhaltungsmanagement für Hamburgs Straßen ist ein bundesweit vorbildliches und sehr wirksames Instrument entwickelt worden, um die Straßen zielgerichtet und bedarfsgerecht zu sanieren. Ziel ist, neben den Hauptverkehrsstraßen und den Bezirksstraßen mit gesamtstädtischer Bedeutung auch die vielen übrigen Bezirksstraßen in einen guten Zustand zu bringen. Die durchschnittliche Zustandsnote aller drei Straßentypen wird verbessert. In dieser Legislaturperiode sollen mindestens 500 Kilometer Fahrbahn in Ordnung gebracht werden. Dabei soll immer auch geprüft werden, ob Verbesserungen für den Radverkehr und Fußwege möglich sind. 

Bei der Planung der erstmaligen endgültigen Herstellung von Anliegerstraßen liegt es in der Entscheidung der Bezirke, welche Straßen mit welcher Priorität endgültig hergestellt werden sollen.

Viele der 2.500 Brücken Hamburgs müssen in Ordnung gebracht werden. Das gilt besonders für die Stahlbetonbrücken aus den 60er und 70er Jahren, die die Hälfte ihrer Nutzungsdauer überschritten haben. Die damit verbundenen Sanierungs- und Wartungsaufgaben werden sichergestellt. Das strategische Erhaltungsmanagement wird daher auf die Straßenbrücken übertragen. Auch die Zustandsnoten der Brücken sollen sich bis 2025 nicht weiter verschlechtern. Auch für die Geh- und Radwege wollen wir Zustandsklassen entwickeln und diese dauerhaft in einen guten Zustand bringen. Darüber hinaus werden auch Nebenflächen der Straßen (insbesondere Geh- und Radwege) sowie Kaianlagen, Grün- und Erholungsanlagen (einschließlich Spielplätzen) und Sportstätten in das Erhaltungsmanagement einbezogen.

Beleuchtungsanlagen und verkehrstechnische Infrastruktur muss unter Berücksichtigung der Ziele der ITS-Strategie zeitgemäß modernisiert werden (Lichtmasten, Leuchten, Lichtsignalanlagen und Verkehrsrechner). Dabei soll insbesondere auch die Beleuchtung der Geh- und Radwege verbessert werden.

Verkehrsflussoptimierung und Baustellenkoordination 

Das Baustellenmanagement wird weiter professionalisiert und auf Basis des Ende 2018 vom Senat beschlossenen Maßnahmenpakets einschließlich von Maßnahmen im Sinne des Klimaplans und kurzfristig dringlicher Maßnahmen fortentwickelt. Alle im Straßenraum arbeitenden städtischen und privaten Unternehmen müssen ihre Planungen langfristig miteinander absprechen und möglichst viele Maßnahmen des Straßenbaus mit den Arbeiten für die Siele, die Wasser-, Strom-, Gas-, Fernwärme- und Datenleitungen zusammengelegt werden. Ein größeres Bau- und Sanierungsvolumen mit weniger Baustellen ist das Ziel, um den Verkehrsfluss in der Stadt auch und gerade in Stoßzeiten möglichst wenig zu behindern. Ein wichtiger Indikator neben der Anzahl der Baustellen ist die tatsächliche Durchschnittsgeschwindigkeit. 

Flughafen

Hamburg ist eine zukunftsgewandte und klimafreundliche Metropole. Als Tor zur Welt legt Hamburg großen Wert auf seine Weltoffenheit und seine internationale wie europäische Vernetzung. Hafen wie Flughafen sind Symbol für diese Verbundenheit. Der Hamburger Flughafen ist ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft, die Wissenschaft und die Kultur in unserer Stadt. Er ist und bleibt auch in diesen schwierigen Krisenzeiten wichtig für Hamburg als Standort der Luftfahrtindustrie.

Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass in der laufenden Legislaturperiode keine Maßnahmen zur Erweiterung der luftseitigen Kapazität des Flughafens vorgenommen werden. Zur Komfortsteigerung, Modernisierung und Verbesserung des Betriebs notwendige Änderungen der Flughafenanlagen bleiben möglich; bereits genehmigte Maßnahmen können umgesetzt werden.

Die heutigen Betriebsregeln und die Betriebszeiten werden beibehalten.

Die Stadt setzt sich für weitere Direktflugverbindungen zu Zielen außerhalb Europas ein. Die jetzt auch für die Luftfahrt nötigen wirtschaftlichen Impulse vom Bund und von der europäischen Ebene müssen die Weiterentwicklung des Luftverkehrs in Richtung Nachhaltigkeit beschleunigen. Seine Auswirkungen auf Klima und Umwelt müssen für eine langfristige Sicherung gemindert werden.

Die Koalitionspartner streben an, die vom Flughafen ausgehenden Klimabelastungen und Lärmemissionen zu reduzieren. Es soll für diese Legislaturperiode darauf hingewirkt werden, dass auch bei einem erneuten Anstieg des Flugaufkommens die Gesamtlärmbelastung sowie die dem Flughafen zurechenbaren CO2-Emissionen das Niveau des Jahres 2019 möglichst nicht übersteigen.

Im Umfeld des Flughafens wollen wir im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten das Bewohner*innenparken weiter ausbauen, damit die Wohnquartiere nicht zugeparkt werden. Ziel ist es, die Anwohner*innen weiter zu entlasten.

Es sind ausreichend Flächen für die Zukunftsfähigkeit des Luftfahrtstandortes Hamburg in der Umgebung des Flughafens zu sichern, um insbesondere rechtzeitig auf die Weiterentwicklung des Flughafens und der mit ihm verbundenen Luftfahrtindustrie reagieren zu können.

Im Umfeld des Stadtflughafens soll eines städtebaulich geordnete und anwohner*innenverträgliche Entwicklung entlang der Achse Alsterkrugchaussee – Langenhorner Chaussee, von der Kreuzung Hebebrandstraße/Sengelmannstraße über den Gewerbestandort Heselstücken bis zur Zeppelinstraße in Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und des Bezirks Hamburg Nord erfolgen.

Auf Bundesebene setzen sich die Koalitionspartner für einen passenden luftaufsichtlichen Rechtsrahmen und ein standardisiertes Genehmigungsverfahren für sog. Drohnen ein. Hamburg eignet sich als Testfeld für Aufgaben wie Bilderstellung, Inventarisierung, Zustandserfassung (z. B. Brücken), Schutz sensibler Räume (Geofencing) wie Flughafen, Hafen oder sensible Industrieanlagen und Transportlösungen von besonders eiligen Gütern (z. B. medizinische Güter).

Fluglärm

Das Corona-bedingt zeitweilig de facto unterbrochene freiwillige Schallschutzprogramm gegen Fluglärm soll fortgeschrieben werden. 

Im Zusammenhang mit der Verlängerung des Erbbaurechtsvertrags wurden mit dem Flughafen zum Klima- und Lärmschutz verbindliche und zum Inkrafttreten des neuen Erbbaurechtsvertrages 2021 umzusetzende Verpflichtungen vereinbart, die umgesetzt werden. Dazu gehören Lärmausgleichszahlungen, Klimaneutralität des Flughafenbetriebs sowie der Einsatz von nachhaltigem Treibstoff und eigenen Mitteln des Flughafens zum Lärmschutz an Wohngebäuden. Die Stadt wirkt konsequent auf die Reduzierung von Verspätungen in den Abendstunden hin, um die Belastungen für das Wohnumfeld zu minimieren. Grundlage ist die geltende Verspätungsregelung, nach der eine Ausnahmegenehmigung für Flüge zwischen 23 und 24 Uhr als erteilt gilt, wenn die planmäßige Ankunfts-/Abflugzeit vor 23 Uhr liegt und es sich um nachweisbar unvermeidbare Verspätungen handelt. Der von Hamburg mit dem Bundesverkehrsministerium und dem BDL mit den beiden Hamburger Luftverkehrsgipfeln zur Verspätungslage und Zuverlässigkeit im deutschen Luftverkehr angestoßene Prozess mit einer Vielzahl von Maßnahmen auf nationaler Ebene wird fortgeführt. Auf Bundesebene wird weiter mit Nachdruck darauf gedrungen, dass die deutsche und internationale Flugsicherung personell verstärkt und organisatorisch optimiert wird.

Die erfolgreiche Allianz gegen den Fluglärm werden wir fortführen und weiterentwickeln.

Klimabeitrag des Flughafens 

Um die Zahl der Kurzstreckenflüge in Zukunft weiter zu reduzieren, setzen sich die Koalitionspartner für eine Verbesserung der Zugverbindungen Hamburg – Frankfurt, Hamburg – München und Hamburg – Düsseldorf sowie nach Amsterdam, Brüssel und Kopenhagen ein.

Um Anreize für die Reduktion der CO2-Emissionen im Flugverkehr zu setzen, wollen wir prüfen, ob im Rahmen des geltenden Rechts eine CO2-Komponente im Flughafenentgelt einbezogen werden kann. Die entstehenden Mehreinnahmen werden in den Aufbau der Infrastruktur für synthetische Kraftstoffe investiert. 

Um den Anreiz für Passagier*innen zu erhöhen, ihren Weg zum oder vom Flughafen mit dem ÖPNV zurückzulegen, wollen wir prüfen, ob und wie Flugtickets zur Nutzung des HVV berechtigen und eine entsprechende Vereinbarung zwischen Flughafen und HVV geschlossen werden könnte. 

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