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Fachberufe im Gesundheitswesen Pflegefachfrau / Pflegefachmann

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Am 1. Januar 2020 ist das Pflegeberufegesetz in Kraft getreten. Damit wurde der einheitliche Berufsabschluss „Pflegefachfrau / Pflegefachmann“ eingeführt. Die Ausbildung ist ganzheitlich angelegt, sodass nach dem Abschluss alle Altersgruppen in allen Bereichen versorgt werden können.

Krankenschwester und Patient Krankenschwester und Patient

Ausbildung Pflegefachfrau / Pflegefachmann Hamburg

Berufsbild

Kaum ein Beruf ist so abwechslungsreich wie der der Pflegefachperson. Jeder Einsatzort ist anders, kein pfle­gebedürftiger Mensch ist wie der nächste. Jeder Tag bringt individuelle Herausforderungen mit sich, für die nicht nur Herz, sondern vor allem auch Fachwissen benötigt wird. Auch eine gute Portion Humor ist hilfreich. Immer wichtiger wird die Beratung, Anleitung und Unterstützung kranker Menschen und Ihrer Angehörigen sowie die Themen Gesundheitsförderung, palliative Pflege und Rehabilitation.

Nach erfolgreichem Berufsabschluss kann flexibel zwischen Akutpflege, Kinderkrankenpflege und stationärer oder ambulanter Langzeitpflege gewählt werden, um im Laufe des Berufslebens neue Erfahrun­gen und Einsichten zu sammeln. Und es gibt noch mehr gute Gründe, die für die Ausbildung sprechen:

✔ Kein Schulgeld

✔ Angemessene Ausbildungsvergütung

✔ Praktische Ausbildung in unterschiedlichen Bereichen

✔ EU-weit anerkannter Abschluss

Spezialisierungen

Die generalistische Pflegeausbildung ist zwar so konzipiert, dass man für die Pflege aller Altersgruppen und Versorgungsbe­reiche ausgebildet wird. Dennoch wird bereits durch die Wahl des Ausbildungsträgers ein Schwerpunkt gesetzt, da beim Ausbildungsträger die meisten praktischen Aus­bildungsstunden absolviert werden.

Auszubildende, die einen Ausbildungsvertrag mit dem Vertiefungsschwer­punkt „Langzeitpflege“ oder „Pädiatrische Versorgung“ abgeschlossen haben, können sich zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres für einen Spezialabschluss entschei­den, d.h. entweder für den Abschluss „Altenpfleger/in“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in“.

Sie erhalten dann im letzten Ausbildungsjahr den auf diese Altersgruppen speziell ausgerichteten Unterricht in der Pflegeschule. Diese Abschlüsse werden allerdings nicht automatisch EU-weit anerkannt.

Zugangsvoraussetzungen

Um eine Ausbildung als Pflegefachfrau / Pflegefachmann beginnen zu können, müssen folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden:

  • gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
  • Mittlerer Schulabschluss (MSA) oder ein als gleichwertig anerkannten Abschluss

oder

  • Erster Allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) zusammen mit
  1. einer mindestens einjährigen, landesrechtlich anerkannten Assistenz-/ Helferausbildung in der Pflege (in Hamburg Gesundheits- und Pflegeassistenz)
  2. einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,

oder

  • erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung, zum Beispiel erweiterter ESA.

Zum Reinschnuppern in den Beruf ist ein vorheriges Praktikum sinnvoll und wird von den meisten Ausbildungsträgern erwartet. Viele Ausbildungsträger setzen außerdem mindestens ein B1 Sprachzertifikat Deutsch voraus, wenn sich jemand mit nicht-deutschem Schulabschluss bewirbt.

Ausbildungsstätten

Die Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und ggf. bisherige Ausbildungszeugnisse, ggf. Sprachnachweis) werden direkt an eine Pflegeschule oder einen Ausbildungsträger (Krankenhaus, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtung, ambulanter Pflegedienst) gesendet. Unter www.pflegeberufe-hamburg.de sind Angebote und Adressen für Ausbildungsplätze und Praktika zu finden. Unter www.dasistpflege.de stehen weitere Informationen sowie ein Flyer mit allen Pflegeschulen in Hamburg zur Verfügung.

Ausbildungsdauer und -inhalte

Die Ausbildung als Pflegefachfrau / - mann dauert drei Jahre. Sie wird nach bundeseinheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften durchgeführt. 

Jede Pflegeeinrichtung kooperiert mit einer Pflegeschule. Die Ausbildung gliedert sich in einen schulischen und einen betrieblichen Teil. Der theoretische und praktische Unterricht hat einen Umfang von mindestens 2.100 Stunden und findet an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Pflegeschule statt. 

Mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung verteilen sich auf die vielfältigen stationären und ambulanten Arbeitsbereiche der Pflege, sodass man jeden Bereich kennenlernt und sich später entscheiden kann, wo man arbeiten möchte. Fort- und Weiterbildungen im Laufe des Berufslebens ermöglichen dann zum Beispiel weitere Spezialisierungen.

Abschlussprüfung

Die staatliche Abschlussprüfung beginnt ungefähr drei Monate vor dem Ende der Ausbildung. Sie besteht aus einem schriftlichen, einem praktischen und einem mündlichen Teil.

Die Zulassung zur Prüfung beantragen Sie über die Pflegeschule bei der Sozialbehörde, Landesprüfungsamt / Referat Fachberufe im Gesundheitswesen. Die Behörde benötigt eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Passes, bei Namensänderung auch die betreffende Urkunde (in der Regel die Heiratsurkunde), um Sie zur Prüfung zulassen zu können. Die Schule leitet diese Unterlagen an die Behörde weiter.

Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

Erst die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpflegerin bzw. Altenpfleger berechtigt Sie, den Beruf unter dieser geschützten Berufsbezeichnung auszuüben. Die meisten Arbeitgeber werden von Ihnen die Vorlage der Urkunde verlangen. Sie wird erteilt, wenn die Abschlussprüfung bestanden und die Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung für die Berufsausübung nachgewiesen ist. Näheres erfahren Sie aus dem Merkblatt, das Sie sich von dieser Seite herunterladen können.

Sie haben Ihre Erlaubnisurkunde oder das Zeugnis über die staatliche Abschlussprüfung verloren? Wenn Sie in Hamburg ausgebildet wurden, können Sie eine Ersatzausfertigung beantragen.

Pflegeausbildung an einer Hochschule

Das generalistisch ausgerichtete, primärqualifizierende Pflegestudium ist eine Ergänzung zum beruflichen Ausbildungsweg. Das Studium wird in Hamburg derzeit von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg angeboten, es beginnt regelmäßig zum Wintersemester eines Jahres und dauert sieben Semester. 

Nach erfolgreichem Abschluss wird der akademische Grad „Bachelor“ verliehen. Die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ wird dann in Verbindung mit dem akademischen Grad (B.Sc.) geführt. Auch im Studium wechseln sich Theorie und Praxis ab, sodass Studierende Einblicke in jeden Versorgungsbereich erhalten. Das Pflegestudium verfolgt ein höheres Ausbildungsziel.

Die Studierenden werden zu pflegerischem Handeln auf der Grundlage wissenschaftsbasierter und wissenschaftsorientierter Entscheidungen befähigt. Weitere Informationen zum Pflegestudium finden Sie unter www.dasistpflege.de und unter www.haw-hamburg.de.


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