Was ist KRITIS?
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Einrichtungen und Anlagen mit herausragender Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Fallen sie aus oder sind beeinträchtigt, kann dies unter anderem zu Versorgungsengpässen, erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder anderen dramatischen Folgen führen.
Zur kritischen Infrastruktur zählen folgende Sektoren:
- Energie (u.a. Strom, Gas, Öl, Fernwärme, Wasserstoff)
- Informationstechnik und Telekommunikation (u.a. IT-Infrastruktur, Telekommunikationsnetze und -dienste)
- Transport und Verkehr (u.a. Straße, Schiene, Luft, Wasser, ÖPNV, Logistik)
- Gesundheit (u.a. Krankenhäuser, medizinische Versorgung, Labore, Arzneimittelversorgung)
- Wasser (u.a. Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung)
- Ernährung (u.a. Lebensmittelproduktion, -verarbeitung, -handel)
- Finanz- und Versicherungswesen (u.a. Banken, Börsen, Versicherungen, Zahlungsverkehr)
- Staat und Verwaltung (u.a. Öffentliche Verwaltung, Behörden, Justiz)
- Medien und Kultur (u.a. Rundfunk, Presse, digitale Medien, Kulturgüter)
- Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung für Arbeitsuchende (u.a. Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfallversicherung, Jobcenter)
- Weltraum (u.a. Satelliten, bodengestützte Infrastrukturen für weltraumgestützte Dienste)
- Siedlungsabfallentsorgung (u.a. Müllabfuhr, Recycling, Entsorgungsbetriebe)
Das KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) schafft erstmals einen bundesweit einheitlichen, sektorenübergreifenden Rahmen für Mindestanforderungen an die physische Resilienz kritischer Infrastrukturen. Ziel ist es, diese Einrichtungen besser gegen physische und hybride Bedrohungen zu schützen und ihre Funktionsfähigkeit auch im Krisenfall zu sichern. Für den Bereich der IT- und Cybersicherheit gelten ergänzend die Vorgaben des BSI-Gesetzes (BSIG).