Zivile Verteidigung
Die Gesamtverteidigung Deutschlands unterteilt sich in die Zivile Verteidigung und die militärische Verteidigung. Letztere wird durch die Bundeswehr und unsere Verbündeten vorgenommen, wohingegen die Zivile Verteidigung in den Händen der Verwaltung liegt. In den Fällen, in denen Verwaltung und Bundeswehr zusammenarbeiten, müssen die Grundlagen geschaffen sein, um sich gegenseitig zu unterstützen und zu entlasten.
Auch wenn die Verteidigung Aufgabe des Bundes ist, so setzt auf Landesebene die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg die Vorbereitung und Durchführung aller zivilen Verteidigungsmaßnahmen in Bundesauftragsverwaltung durch. Federführend für die Umsetzung ist hier die Behörde für Inneres und Sport. Aber auch die Bevölkerung spielt eine essenzielle Rolle: Ohne ihre Unterstützung und ohne eigene Vorbereitung kann die Gesamtverteidigung nur schwer funktionieren.
Die Zuständigkeiten der Hamburger Behörden der Zivilen Verteidigung ergeben sich vorwiegend aus den sogenannten Sicherstellungs- und Vorsorgegesetzen. Das sind Bundesgesetze, die dazu dienen, besondere Gefahrenlagen schnellstmöglich zu bewältigen. Sie schaffen den rechtlichen Rahmen, um die Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte mit lebenswichtigen Gütern und Leistungen zu sichern. Sie finden nur in Fällen des äußeren Notstandes Anwendung, wie zum Beispiel dem Bündnis- oder Verteidigungsfall.
Die Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze gewährleisten die Funktionsfähigkeit des Staates sowie der Bundeswehr und regeln dabei sowohl die Aufgaben im Zustimmungs-, Spannungs-, Bündnis- oder Verteidigungsfall als auch die bereits in Friedenszeiten durchzuführenden Vorbereitungen.