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Jüdischer Friedhof Altona / Besucherzentrum

Das Besucherzentrum auf dem jüdischen Friedhof Altona bietet öffentliche Führungen an.

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Turgay Ugur

Jüdischer Friedhof Altona / Besucherzentrum

Der jüdische Friedhof Altona ist der älteste jüdische Friedhof Hamburgs und Kandidat für die Eintragung in die Liste des UNESCO-Welterbes. Die Stiftung Denkmalpflege Hamburg ermöglicht seit 2007 regelmäßige Öffnungszeiten und hat das Besucherzentrum errichtet. 

Der Friedhof ist nicht nur wegen seiner Größe von fast zwei Hektar, sondern auch wegen seiner Grabkunst und der vielen berühmten Rabbiner und Angehöriger namhafter Familien wie der Heines, Warburgs und Mendelssohns ein international bedeutender Denkmalort. Gleichzeitig ist er aber eine auf ewig angelegte Begräbnisstätte der jüdischen Gemeinden der Zeit zwischen 1611 und 1870 – ein Guter Ort, wie eine alte hebräische Bezeichnung sagt.

Friedhof und Besucherzentrum sind Dienstag, Donnerstag und Sonntag geöffnet (April bis September: Di u. Do. 15-18 Uhr, So. 14-17 Uhr; Oktober bis 18. Dezember: Di, Do u. So 14-17 Uhr). Sonntags um 12 Uhr findet eine öffentliche Führung für Einzelbesucher statt (außer während der Schließzeiten an jüdischen und gesetzlichen Feiertagen und bei schlechter Witterung sowie im Winter. Termine unter www.denkmalstiftung.de).

Kontakt

Jüdischer Friedhof Altona / Eduard Duckesz-Haus

Geschlossen  ‐  Montag geschlossen
Mo.: geschlossen
Di.: 14:00 - 17:00
Mi.: geschlossen
Do.: 14:00 - 17:00
Fr.: geschlossen
Sa.: geschlossen
So.: geschlossen

Geschlossen an jüdischen und gesetzlichen Feiertagen und bei schlechter Witterung sowie im Winter.

​Führungen Einzelbesucherinnen und -besucher:
Erwachsene 10 Euro (ermäßigt 5 Euro)
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr frei

​Führungen für Gruppen: Buchung per E-Mail über kontakt@denkmalstiftung.de
Dauer: 90 Minuten
Sprachen: Deutsch, Englisch, Hebräisch, Gebärdensprache
Kosten: 75 Euro Kinder und Jugendliche / 150 Euro Erwachsene (12 Euro Sonntagszuschlag, 12 Euro Fremdsprachenzuschlag)

​Fremdführungen sind aus versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet.