
Nach dem „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung“ ist Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung und die Unterdrückung von Rufnummern verboten. Wer es trotzdem tut, muss mit hohen Geldbußen rechnen, die von der Bundesnetzagentur verhängt werden.
Dieses Formular hilft Ihnen dabei, alle relevanten Informationen zusammen zu tragen und eine Beschwerde zu erstellen, die Sie an die Verbraucherzentrale Hamburg oder an die Bundesnetzagentur senden können.
Stand: Oktober 2011
Umfang: 1 Seite
Bezug: Das Formular steht unten als Download zur Verfügung und kann kostenlos über unseren Broschürenservice bestellt werden (Kontaktdaten siehe oben rechts).