Hamburgs guter Ruf als Musikstadt und seine musikalische Vielfalt gründen sich nicht zuletzt auf die engagierte und kontinuierliche Arbeit überwiegend kleiner Musikfirmen. Diese können finanzielle Unterstützung beantragen.
Musikförderung Hamburger Labels
Die Rahmenbedingungen für Musiklabels haben sich in den vergangenen Jahren verschlechtert. Die Existenz insbesondere kleiner Musiklabels, die in der Regel nur wenige Künstler begleiten, ist zunehmend bedroht.

Die Förderung richtet sich an sogenannte Kleinstunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg und erfolgt in Form eines Zuschusses, der zwischen 3.000 und 10.000 Euro betragen kann und als Anteilsfinanzierung einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 50 Prozent voraussetzt.
Labelförderung
Verfahrenshinweise
Anträge müssen frühzeitig vor Beginn des zu fördernden Vorhabens gestellt werden, da mit der Umsetzung grundsätzlich erst nach der Förderentscheidung begonnen werden darf (siehe auch Förderrichtlinien sowie Zusammenfassung - Häufige Fragen zur Hamburger Labelförderung).
Die Förderentscheidungen werden grundsätzlich innerhalb sechs Wochen nach Abgabeschluss mitgeteilt. In Einzelfällen ist eine frühere Entscheidung möglich.
Antragsfristen
- Die erste Förderrunde läuft vom 20. Februar bis 1. April 2020 (Fristende für Eingang des rechtsgültig unterschriebenen Antrags bei der Behörde für Kultur und Medien)
- Die zweite Förderrunde läuft vom 8. Juli bis 18. August 2020 (Fristende für Eingang des rechtsgültig unterschriebenen Antrags bei der Behörde für Kultur und Medien).
Antrag online stellen:
https://hh-labelfoerderung.antragsverwaltung.de/
Hotline der Hamburg Kreativ Gesellschaft für persönliche Beratung im Antragsverfahren und Vereinbarung von Terminen während der Förderrunden unter
Tel.: 0176 - 383 691 05
E-Mail: labelfoerderung@hamburg.de.